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Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer 2023 gegenüber 2022 um 14,9 % gestiegen

Die Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt hat 2023 insgesamt 2 409 Erbschaften und Schenkungen mit einem Wert des übertragenen Vermögens von zusammen 448,0 Mill. EUR erstmalig zur Erbschaft- und Schenkungsteuer veranlagt. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, ergaben sich nach Abzug von Freibeträgen und Begünstigungen steuerpflichtige Erwerbe von zusammen 148,2 Mill. EUR. Die darauf festgesetzte Steuer betrug 30,3 Mill. EUR. Gegenüber dem Vorjahr stieg das Volumen der Erbschaft- und Schenkungsteuern um 14,9 % an.

Auf Erwerbe von Todes wegen wurden 2023 insgesamt 27,8 Mill. EUR Erbschaftsteuern festgesetzt. Das entspricht einem Anstieg um 26,0 % im Vergleich zu 2022. Die dafür zu Grunde liegenden steuerpflichtigen Erwerbe stiegen im Vorjahresvergleich sogar um 33,8 % auf 133,0 Mill. EUR. Vererbt wurden vorwiegend Bankguthaben und Grundvermögen.

Dagegen sanken die festgesetzten Schenkungsteuern 2023 um gut 2/5 auf insgesamt 2,5 Mill. EUR. Der Schenkungsteuer waren 2023 im Vergleich zu 2022 mit 15,2 Mill. EUR 62,8 % weniger steuerpflichtige Erwerbe unterworfen. Dabei wurden mittels Schenkung vorwiegend Anteile an Kapitalgesellschaften und Grundvermögen übertragen.

Rechnerisch ergab sich eine durchschnittliche Steuerbelastungsquote für die steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen von 20,9 % und für die Schenkung von 16,6 %. Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote für Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen insgesamt lag 2023 bei 20,5 % (2022: 18,8 %).

In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik werden nicht die Erbschaften und Schenkungen eines Berichtsjahres nachgewiesen, sondern die Erbschaften und Schenkungen, zu denen die Finanzverwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festsetzung durchgeführt hat.

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.