Auf Erwerbe von Todes wegen wurden 2023 insgesamt 27,8 Mill. EUR Erbschaftsteuern festgesetzt. Das entspricht einem Anstieg um 26,0 % im Vergleich zu 2022. Die dafür zu Grunde liegenden steuerpflichtigen Erwerbe stiegen im Vorjahresvergleich sogar um 33,8 % auf 133,0 Mill. EUR. Vererbt wurden vorwiegend Bankguthaben und Grundvermögen.
Dagegen sanken die festgesetzten Schenkungsteuern 2023 um gut 2/5 auf insgesamt 2,5 Mill. EUR. Der Schenkungsteuer waren 2023 im Vergleich zu 2022 mit 15,2 Mill. EUR 62,8 % weniger steuerpflichtige Erwerbe unterworfen. Dabei wurden mittels Schenkung vorwiegend Anteile an Kapitalgesellschaften und Grundvermögen übertragen.
Rechnerisch ergab sich eine durchschnittliche Steuerbelastungsquote für die steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen von 20,9 % und für die Schenkung von 16,6 %. Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote für Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen insgesamt lag 2023 bei 20,5 % (2022: 18,8 %).
In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik werden nicht die Erbschaften und Schenkungen eines Berichtsjahres nachgewiesen, sondern die Erbschaften und Schenkungen, zu denen die Finanzverwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festsetzung durchgeführt hat.
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.