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Erwerbstätigkeit 2023 in Sachsen-Anhalt um 0,3 % gesunken

Im Jahresdurchschnitt 2023 hatten 993,5 Tsd. Erwerbstätige ihren Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt, das waren 2,9 Tsd. Personen (-0,3 %) weniger als vor einem Jahr.

Wie das Statistische Landesamt nach neuesten vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ mitteilt, sank die Erwerbstätigkeit in Sachsen-Anhalt nach dem leichten Anstieg im Jahr 2022 (+0,1 %) damit wieder. Verursacht wurde diese Entwicklung durch den Rückgang der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (-0,4 %) sowie der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen (-2,0 %). Die Zahl der marginal Beschäftigten stieg dagegen um 1,6 %.

Fast alle Wirtschaftsbereiche verzeichneten einen Rückgang der Erwerbstätigkeit. Am stärksten war das Produzierende Gewerbe (-1,3 %), insbesondere das Baugewerbe (-2,3 %), davon betroffen. Nur im Bereich Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit; Private Haushalte gab es einen Zuwachs (+0,3 %).

In Deutschland stieg die Erwerbstätigenzahl im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber dem Vorjahr um 336,0 Tsd. Personen (+0,7 %) auf 46,0 Mill. Personen. In Westdeutschland ohne Berlin betrug die Veränderungsrate +0,8 % und in Ostdeutschland ohne Berlin +0,1 %. Bis auf Sachsen-Anhalt (-0,3 %) und Thüringen (-0,1 %) konnten alle Bundesländer einen Anstieg verzeichnen. Die höchste Zuwachsrate hatte Hamburg (+2,0 %).

Mit dieser Veröffentlichung legt der Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder“, dem die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören, erstmals Ergebnisse der Generalrevision 2024 vor, bei welcher die Berechnungen zum Teil auf neue oder aktualisierte Datenquellen umgestellt wurden. Weitere Informationen zur Revision und zum Thema Erwerbstätigkeit sowie Ergebnisse finden Sie unter www.statistikportal.de und im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. Die Ergebnisse beruhen auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom August 2024. Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder als Selbstständige, einschl. deren mithelfenden Familienangehörigen, eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben.

Vollständige Pressemitteilung