Zum Zuständigkeitsbereich von Amtsgerichten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören Zivil- und Familiensachen sowie Straf- und Bußgeldverfahren. 2023 wurden an den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt 14 754 Zivilsachen, 13 381 Familiensachen, 13 016 Straf- und 9 075 Bußgeldverfahren erledigt. Im Bereich der Zivilsachen ging die Anzahl der Verfahren gegenüber 2013 um 39,4 % zurück. Auch bei den Familien- und Strafsachen war eine ähnliche Entwicklung zu beobachten. Hier wurden ca. 1/3 weniger Verfahren von den Amtsgerichten gemeldet.
Anders entwickelten sich die Bußgeldverfahren. Ab 2020 und 2021 stieg die Anzahl der erledigten Verfahren im Vergleich zum Vorjahr stark an (2020: 15,9 %, 2021: 16,1 %) und verharrte in 2022 auf dem Niveau von 2021. Erst in 2023 änderte sich der Trend und die Anzahl der erledigten Verfahren ging um 11,1 % zurück. Gegenüber 2013 wurden in 2023 aber immer noch 14,4 % mehr an Bußgeldverfahren entschieden.
Der größte Anteil der Verfahren an Amtsgerichten im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit wurden 2023 innerhalb von 3 Monaten erledigt. Bei den Zivil-, Familien- und Bußgeldsachen waren das rund die Hälfte der Verfahren. Die Erledigungsquote lag nur bei den Strafsachen mit ca. 40,1 % unter denen der anderen Bereiche.
Im Durchschnitt dauerten Zivilsachen 5,3 Monate, genauso lang wie 2013. Etwas länger dauerten die Verfahren bei Familiensachen. 2023 waren es durchschnittlich 6,7 Monate und damit 0,7 Monate weniger als 2013. Bußgeldverfahren waren nach durchschnittlich 3,7 Monaten erledigt. Damit bliebt deren Verfahrensdauer auf ähnlichem Niveau wie 2013. Im Gegensatz dazu erhöhte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Strafsachen kontinuierlich von 4,4 in 2013 auf 6,1 Monate in 2023.
Die Zahlen basieren auf den Ergebnissen der Statistiken über Zivil- und Familiensachen sowie der Statistik über Straf- und Bußgeldverfahren bis 2023. Die Datengewinnung erfolgt über eine Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten in den Gerichten.
Verfahrenserledigungen durch Abgaben innerhalb des Gerichts sind in dieser Auswertung nicht berücksichtigt. Außerdem ist in der ausgewiesenen Anzahl an Verfahrenserledigungen nach Jahren keine Bereinigung nach dem Erledigungs- bzw. Beendigungstag erfolgt. Es handelt sich dabei um die von den Amtsgerichten im Berichtszeitraum gemeldeten Verfahrenserledigungen.