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Anzahl der Insolvenzanträge um 10,2 % gestiegen

In den ersten 3 Quartalen 2024 wurden von den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt 2 407 Insolvenzanträge gemeldet. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit 10,2 % mehr Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt als im gleichen Vorjahreszeitraum. Allerdings lag die Anzahl der gemeldeten Verfahren weiterhin 8,9 % unter dem Wert von 2019.

Die Anzahl der für Unternehmen übermittelten Insolvenzanträge stieg im Vergleich zu 2023 bis zum III. Quartal um 10,1 % auf 261. Damit lag die Anzahl der gestellten Anträge weiterhin unter der von 2019. Damals wurden im gleichen Zeitraum 337 Insolvenzanträge für Unternehmen erfasst.

Die meisten Insolvenzanträge (47) betrafen Unternehmen aus dem Baugewerbe. Das waren 11,9 % mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Auch die Unternehmen aus dem Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen bzw. aus dem Gastgewerbe waren mit 29 bzw. 28 übermittelten Insolvenzanträgen vergleichsweise oft betroffen. Für die Unternehmen aus Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen wurden 70,6 % mehr Anträge gemeldet. Entgegengesetzt entwickelten sich die Zahlen für die Unternehmen aus dem Gastgewerbe. Hier wurde 28,2 % weniger Anträge als im gleichen Vorjahreszeitraum 2023 gestellt.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher wurden von den Amtsgerichten bis zum III. Quartal 2024 insgesamt 1 748 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemeldet. Damit wurden 12,3 % mehr Insolvenzverfahren registriert als im gleichen Vorjahreszeitraum. Weniger stark stieg dagegen die Anzahl der Verfahren im Bereich der ehemals selbstständig Tätigen. Dort wurde mit 367 Anträgen nur 1,4 % mehr als in ersten 3 Quartalen 2023 übermittelt.

Weitere Informationen zum Thema Insolvenzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Thema Insolvenzen können über die Tabelle zur Statistik über beantragte Insolvenzverfahren (52411) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.