Menu
menu

Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung Bedrohten 2024 gesunken

In Sachsen-Anhalt waren 2024 rund 554 000 Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.

Das waren 25,8 % der Bevölkerung, wie das Statistische Landesamt anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Gegenüber 2023 (28,2 %) war damit die Quote um 2,4 Prozentpunkte zurückgegangen.

Eine Person gilt in der Europäischen Union (EU) als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung oder ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Betroffenen an der Bevölkerung ermittelt werden.

2024 waren 22,4 % der Bevölkerung oder rund 482 000 Menschen in Sachsen-Anhalt armutsgefährdet. Nach EU-SILC gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2024 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland netto (nach Steuern und Sozialabgaben) bei 1 378 EUR im Monat; für Haushalte mit 2 Erwachsenen mit 2 Kindern unter 14 Jahren lag er bei 2 893 EUR im Monat (jeweils Äquivalenzeinkommen).

13,3 % der Bevölkerung unter 65 Jahren oder rund 199 000 Menschen in Sachsen‑Anhalt lebten 2024 in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung. Das heißt, die Haushaltsmitglieder waren insgesamt sehr wenig oder nicht in den Arbeitsmarkt eingebunden. Nach EU-SILC liegt diese Situation vor, wenn die Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 64 Jahren im Vorjahr der Erhebung insgesamt weniger als 20 % betrug. Dies war zum Beispiel der Fall, wenn in einem Haushalt mit 2 Personen in dieser Altersgruppe eine Person überhaupt nicht arbeitete und die andere insgesamt nur in 4 von 12 Monaten erwerbstätig war.

Die 3. Bedingung, welche in Zusammenhang mit Armut oder sozialer Ausgrenzung steht, ist die Zahl der Personen, die von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen sind. Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln deutlich eingeschränkt sind. Die Betroffenen sind zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen, eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren, abgewohnte Möbel zu ersetzen oder sich einmal im Monat im Freundeskreis oder mit Verwandten zu treffen, um gemeinsam etwas zu trinken oder zu essen. Allerdings kann dieser Wert für Sachsen-Anhalt aufgrund einer zu geringen Fallzahl in der Stichprobe nicht abgebildet werden.

Um das Einkommen vollständig zu erfassen, wird das Jahreseinkommen erfragt. Dadurch beziehen sich die Fragen zum Einkommen auf das Vorjahr der Erhebung, in diesem Fall also auf das Jahr 2023.

Die Ergebnisse entstammen der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). In Deutschland ist die Erhebung seit dem Jahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert.

Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 handelt es sich um Erstergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011.

Weitere Informationen zum Thema Mikrozensus finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.