Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden darunter für 32 752 Gewerbebetriebe positive Steuermessbeträge in Höhe von 199,7 Mio. EUR festgesetzt. Mit 30,2 Mio. EUR mehr stiegen die Steuermessbeträge gegenüber dem Vorjahr um 17,8 %. Dafür maßgebend waren die für 2021 festgestellten abgerundeten Gewerbeerträge in Höhe von insgesamt 5,4 Mrd. EUR. Das waren 0,8 Mrd. EUR mehr als im Vorjahr (+17,6 %).
Der abgerundete Gewerbeertrag ermittelt sich aus dem einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinn oder Verlust des Gewerbebetriebes. Für insgesamt 62 324 steuerpflichtige Gewerbebetriebe wurden Gewinne aus ihren Gewerbebetrieben von zusammen 6,8 Mrd. EUR ermittelt. Verluste aus Gewerbebetrieb von insgesamt 1,1 Mrd. EUR ergaben sich für die übrigen 17 954 steuerpflichtigen Gewerbebetriebe.
1/4 (25,6 %) des Steuermessbetragsvolumens und damit der größte Anteil entfiel auf die steuerpflichtigen Gewerbebetriebe des Verarbeitenden Gewerbes. Für diese wurden Steuermessbeträge von zusammen 51,2 Mio. EUR festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr waren das 15,2 Mio. EUR bzw. 42,1 % mehr. Für den dafür maßgebenden abgerundeten Gewerbeertrag war ein Anstieg um 431,5 Mio. EUR (+40,3 %) auf 1,5 Mrd. EUR zu verzeichnen.
Neben den Gewerbebetrieben des Verarbeitenden Gewerbes zählten die Gewerbebetriebe aus dem Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kfz) mit einem Anteil am Steuermessbetrag von 15,6 % (31,1 Mio. EUR) sowie der Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit einem Anteil von 14,3 % (28,6 Mio. EUR) zu den 3 Wirtschaftsbereichen mit den höchsten Steuermessbeträgen.
Die Gewerbesteuerstatistik ist eine sogenannte Sekundärstatistik, die die Daten aus dem Festsetzungsverfahren zum Gewerbesteuermessbetrag auswertet. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, welcher auf Basis des Gewinns oder Verlusts aus Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird. Die Aufbereitung der Daten im Statistischen Landesamt kann erst nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Gewerbesteuererklärungen beim Finanzamt und der entsprechenden Festsetzung der Steuermessbeträge beginnen, weshalb die Ergebnisse für 2021 erst jetzt vorliegen. Die Gewerbesteuerstatistik bildet die Steuermessbeträge, welche auf der Grundlage verschiedener Angaben in den Gewerbesteuererklärungen berechnet werden, ab. Unter Berücksichtigung des Steuermessbetrags und des in der jeweiligen Gemeinde gültigen Hebesatzes wird die zu zahlende Gewerbesteuer bestimmt und durch die Gemeinden erhoben.
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

