Alternativ zur Besteuerung mit der Steuerklasse IV können sich Paare dazu entscheiden, in unterschiedlichen Steuerklassen III und V besteuert zu werden. In Sachsen-Anhalt entschieden sich 22 899 (18 %) Paare für die Steuerklassenkombination III und V. Bei weiteren 16 006 Paaren erzielte nur eine der beiden Personen Arbeitseinkommen und wurde in die Steuerklasse III eingruppiert.
Bei Steuerpflichtigen mit der Steuerklassenkombination III und V kommt es häufiger zu Nachzahlungen, 2020 waren davon 42 % der Fälle betroffen. Zusammenveranlagte Paare in der Steuerklasse IV mussten nur in 4 % der Fälle Nachzahlungen leisten. Mit einer Rückerstattung können eher die Paare der Steuerklasse IV rechnen, da beide Ehepartner vorerst ohne zusätzliche Vergünstigung besteuert werden und sich ein steuerlicher Vorteil meist erst rückwirkend mit der steuerlichen Veranlagung ergibt. Die Erstattungen für Paare mit der Steuerklasse IV fielen 2020 mit knapp 115 Mill. EUR fast 8-mal so hoch aus wie bei den Paaren in der Steuerklassenkombination III und V, die in Summe 15 Mill. EUR an Einkommensteuer rückerstattet bekamen.
Die Berechnungen basieren auf zusammenveranlagten unbeschränkt Steuerpflichtigen mit ausschließlichen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa 3 1/2 Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.