Menu
menu

5 % weniger BAföG-Geförderte in 2024

2024 erhielten in Sachsen-Anhalt 18 193 Personen eine finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, ist damit die Zahl der geförderten Personen gegenüber dem Vorjahr um 5,0 % gesunken. Seit 2006 ist die Anzahl von BAföG-Empfangenden kontinuierlich rückläufig und seit 1991 wurde 2024 der niedrigste Wert an geförderten Personen verzeichnet. Zwischen 1991 und 2024 war 1992 das Jahr mit den meisten (40 132) Geförderten.

Durchschnittlich betrug der monatliche Förderungsbetrag 2024 je Person 625 EUR, das waren 8 EUR weniger als im Vorjahr. Die Summe der Förderungsbeträge sank im Vergleich zum Vorjahr um 11,4 % oder um rund 11 Mill. EUR auf rund 91 Mill. EUR.

66,5 % der Empfängerinnen und Empfänger waren Studierende (12 092) und 33,5 % Schülerinnen und Schüler (6 101). Bei den Studierenden betrug der durchschnittliche monatliche Förderungsbetrag 675 EUR und bei den Schülerinnen und Schülern 510 EUR. Unter den geförderten Personen war der Anteil von Frauen (65,2 %) höher als der von Männern (34,8 %). 70,0 % der Personen waren unter 25 Jahre und 78,5 % aller geförderten Personen wohnten nicht mehr bei den Eltern.

Als neues Förderinstrument im BAföG wurde mit dem Wintersemester 2024/2025 die „Studienstarthilfe“ eigeführt. In Sachsen-Anhalt wurden 2024 insgesamt 238 Personen mit einer Studienstarthilfe gefördert. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen finanziellen Zuschuss zum Studienbeginn in Höhe von 1 000 EUR, welcher sich an Personen unter 25 Jahren richtet, die vor Beginn des Studiums bestimmte Sozialleistungen beziehen und sich erstmalig für ein Studium immatrikulieren. Die Förderung mit Studienstarthilfe erfolgt unabhängig von einem möglichen monatlichen BAföG-Bezug. Grundlage für den Anspruch auf Studienstarthilfe war bei 66,0 % der Bezug von Leistungen nach SGB II, bei 18,1 % der Bezug vom Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz und bei 13,9 % der Bezug von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz vor Studienbeginn.