Im 1. Halbjahr 2025 haben die Landeshauptstadt Magdeburg und insgesamt 87 kreisangehörige Gemeinden ihre Hebesätze für Acker, Wald und Wiese (Grundsteuer A) angepasst. Die deutlichste Anpassung wurde von der Stadt Mücheln (Geiseltal) vorgenommen. Hier wurde der Hebesatz für Agrarflächen um 340 Prozentpunkte auf 660 % angehoben. Damit lag der neue Hebesatz deutlich über dem durchschnittlich gewogenen Landeshebesatz in Höhe von 347 % (zum Stichtag 31.12.2024). Weitere 68 Gemeinden lagen nach Änderung ihres Hebesatzes für die Grundsteuer A ebenfalls über dem durchschnittlich gewogenen Landeshebesatz. 7 Gemeinden senkten ihren Hebesatz. Dabei legte die Stadt Zahna-Elster mit nun 230 % einen um 65 Prozentpunkte niedrigeren Hebesatz für die Grundsteuer A (zum Stichtag 31.12.2024: 295 %) fest.
Die meisten Hebesatzänderungen nahmen die Gemeinden bis zum jetzigen Zeitpunkt bei den Hebesätzen für bebaute oder bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B) vor. Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau und die Landeshauptstadt Magdeburg sowie 126 kreisangehörige Gemeinden änderten im 1. Halbjahr 2025 ihre Hebesätze für die Grundsteuer B. Dessau-Roßlau und Magdeburg sowie weitere 62 kreisangehörige Gemeinden legten dabei erstmals unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke fest. Für Nichtwohngrundstücke wie z. B. Geschäftsgrundstücke wurden Hebesätze zwischen 380 % und 1 274 % gewählt. Die Spanne bei den Hebesätzen für Wohngrundstücke wie z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser und Mietwohnen lag bei 270 % bis 590 %. Die größte Differenzierung der Hebesätze mit 1 274 % für Nichtwohngrundstücke und 415 % für Wohngrundstücke legte Sülzetal fest. Bei den Gemeinden mit einheitlichem Hebesatz für die Grundsteuer B hob die Gemeinde Jübar ihren Hebesatz am stärksten um 545 Prozentpunkte auf 880 % an.
Im 1. Halbjahr 2025 haben bei der aufkommensstärksten Steuerart, der Gewerbesteuer, 21 kreisangehörige Gemeinden ihre Hebesätze angehoben. Dabei wurden die Hebesätze um minimal 5 und um maximal 66 Prozentpunkte erhöht. Nach der Erhöhung liegen die Gewerbesteuerhebesätze der Städte Allstedt und Hecklingen sowie von Calvörde und Edersleben nun gleichauf mit dem durchschnittlich gewogenen Landeshebesatz für die Gewerbesteuer von 390 % (zum Stichtag 31.12.2024).
Grundlage dieser Mitteilung sind die dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt zum Stichtag 15. September 2025 bekannt gegebenen, bis zum 30. Juni 2025 beschlossenen Änderungen der Hebesätze. Weitere Änderungen im Laufe des Jahres 2025 sind möglich, allerdings muss der Beschluss zur Erhöhung bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres gefasst werden. Eine Absenkung der jeweiligen Hebesätze ist im gesamten Jahresverlauf möglich.
Am 23.10.2024 wurde das Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt beschlossen, welches den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gibt, für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B) und für die Gruppe der baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) unterschiedlich hohe Hebesätze festzusetzen. Dabei darf der Hebesatz für Wohngrundstücke nicht höher sein als der für Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B). Der Hebesatz für die Grundsteuer C muss höher sein als für die Grundsteuer B.
Am 01.01.2025 begann ein neuer Hauptveranlagungszeitraum. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind die Hebesätze mit Beginn eines neuen Hauptveranlagungszeitraums zwingend neu festzusetzen. Dabei kann der jeweilige Hebesatz auch unverändert neu festgesetzt werden.
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.