Je Einwohnerin bzw. Einwohner betrugen die Gesundheitsausgaben 2023 in Sachsen-Anhalt 6 211 EUR, das waren 286 EUR mehr als im Durchschnitt aller Bundesländer. Mehr als 3/4 der Gesundheitsausgaben wurden dabei von den 2 größten Ausgabenträgern übernommen, der gesetzlichen Krankenversicherung mit 3 826 EUR sowie der sozialen Pflegeversicherung mit 946 EUR. In diesen beiden Bereichen wurden zugleich für Sachsen-Anhalt die höchsten Pro-Kopf-Werte im Bundesländervergleich ausgewiesen (Bundesdurchschnitt 3 302 EUR bzw. 688 EUR). Demgegenüber waren die Ausgaben der privaten Krankenversicherung mit 248 EUR je Einwohnerin bzw. Einwohner in Sachsen-Anhalt die geringsten aller Bundesländer (Bundesdurchschnitt 483 EUR). Deutlich unterdurchschnittlich für Sachsen-Anhalt fielen mit 528 EUR pro Kopf auch die von den privaten Haushalten getätigten Ausgaben für Gesundheit (Bundesdurchschnitt 714 EUR) aus.
Seit 2008 sind die Gesundheitsausgaben pro Kopf in Sachsen-Anhalt um 2 823 EUR bzw. 83,3 % gestiegen. Auch im Bundesdurchschnitt haben die Gesundheitsausgaben je Einwohnerin bzw. Einwohner in den letzten 15 Jahren in ähnlicher Größenordnung zugenommen (+2 633 EUR bzw. +80,0 %). Den größten Anteil an der Zunahme in Sachsen-Anhalt übernahm dabei die gesetzliche Krankenversicherung (+1 621 EUR), gefolgt von der sozialen Pflegeversicherung (+598 EUR) und den privaten Haushalten (+199 EUR).
Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben 2023 in Sachsen-Anhalt ein Volumen von 13,6 Mrd. EUR, was einem Anteil von 2,7 % an den Gesundheitsausgaben in Deutschland (500,8 Mrd. EUR) entsprach. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr betrug für Sachsen-Anhalt 0,2 %, für Deutschland 0,1 %. Betrachtet man die Gesundheitsausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, so wurde für Sachsen-Anhalt ein Wert von 17,3 % und ein Länderdurchschnitt von 12,0 % ermittelt.
Zu den Gesundheitsausgaben zählen alle Käufe von Waren und Dienstleistungen, die zum Zweck der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege getätigt werden, die Kosten der Verwaltung sowie die Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Als Ausgabenträger werden in der Gesundheitsausgabenrechnung alle öffentlichen und privaten Institutionen bezeichnet, die Leistungen für die Gesundheit finanzieren. Es werden nur Transaktionen der letzten Verwendung erfasst, Beiträge der privaten Haushalte zur Krankenversicherung sind daher z. B. nicht enthalten.
Die vorliegenden Berechnungsergebnisse wurden durch die Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL) ermittelt. Weitere Ergebnisse für Sachsen-Anhalt sowie Ergebnisse für alle Bundesländer zur Gesundheitsausgabenrechnung können der Internet-Seite der AG GGRdL unter www.ggrdl.de entnommen werden.





