Menu
menu

2023 erhielten 30 820 Personen Eingliederungshilfe nach SGB IX

2023 wurde durch den überörtlichen Sozialleistungsträger des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX 30 820 Personen Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewährt.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden auf Grundlage des Rehabilitations-und Teilhaberechtes 23 830 Empfängerinnen und Empfängern Leistungen zur sozialen Teilhabe gewährt, darunter 15 585 Antragstellerinnen und Antragstellern Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX.

Diese sollen die leistungsberechtigten Personen befähigen ihren Alltag durch konkrete Tagesstrukturierung eigenständiger zu bewältigen. Dazu zählen die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit ärztlich verordneter Leistungen.

In 10 760 Fällen wurden Leistungen im Bereich des Arbeitslebens, wie z. B. in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen gezahlt. 6 685 Personen erhielten heilpädagogische Leistungen und weitere 3 095 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten.

Für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX wurden im Jahr 2023 netto insgesamt rund 658 Millionen Euro aufgewendet.

Mit Wirkung des 01.01.2020 wurde die Eingliederungshilfe (ehemals 6. Kapitel SGB XII) im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in das Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) übernommen.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und sind im Statistischen Bericht „Ausgaben und Einnahmen, Empfängerinnen und Empfänger der Sozialhilfe“ verfügbar.