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2020 betrug der Arbeitsweg von der Wohnung zur Arbeitsstätte durchschnittlich 27,6 km

Der Arbeitsweg in Sachsen-Anhalt betrug 2020 bei Angaben zur Pendlerpauschale im Durchschnitt 27,6 km. Wie das Statistische Landesamt auf Basis der Angaben aus den Steuererklärungen mitteilt, war damit der Arbeitsweg im Vergleich zu 2019 durchschnittlich 0,3 km kürzer.

Insgesamt nutzten 2020 rund 443 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die sogenannte Pendlerpauschale, indem sie die Entfernung von der Wohnung zu ihrer ersten Arbeitsstätte als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machten. Dabei gab die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Entfernung von 18 km oder weniger an.

Den längsten Arbeitsweg mit durchschnittlich 29,9 km legten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurück, die 2020 Bruttoarbeitslöhne in Höhe von 50 000 EUR bis unter 100 000 EUR erzielten.

Hingegen war der Arbeitsweg für die Personen mit Bruttoarbeitslöhnen von 200 000 EUR oder mehr im Jahr deutlich kürzer. Sie fuhren durchschnittlich 22,4 km von der Wohnung zur Arbeit und legten damit durchschnittlich ca. 19 % weniger Wegstrecke zurück als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt.

Auch die Personen mit Bruttoarbeitslöhnen von weniger als 10 000 EUR im Jahr legten durchschnittlich 26,7 km zurück um zur Arbeit zu gelangen. Damit blieben sie durchschnittlich 0,9 km unter dem Durchschnittswert aller mit Angaben zur Pendlerpauschale erfassten abhängig Beschäftigten.

Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist eine sogenannte Sekundärstatistik, die die Daten aus dem Festsetzungsverfahren zur Einkommensteuerveranlagung auswertet. Aufgrund der langen steuerlichen Veranlagungsdauer liegen die Ergebnisse für 2020 erst jetzt vor.

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.