Von den 945 Verfahren auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation wurden 909 Verfahren mit einem Bescheid abgeschlossen (96,2 %). Davon wurden 525 Abschlüsse (57,8 %) als vollständig gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt und 312 Verfahren (34,3 %) mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme entschieden. Weiterhin gab es 51 Bescheide (5,6 %) mit einer teilweisen Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation, 3 Bescheide mit partiellem Berufszugang und 21 negative Bescheide (2,3 %).
9 Verfahren wurden ohne Bescheid beendet. Eine noch ausstehende Entscheidung gab es bei 27 Verfahren.
321 Anträge auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation wurden für den deutschen Referenzberuf Ärztin bzw. Arzt im Rahmen der Approbationserteilung bearbeitet, darunter mit Ausbildung in Aserbaidschan (63), Russische Föderation (33) und Türkei (27). 225 Anträge gab es für den Referenzberuf Gesundheits- und Krankenpflege. Diese kamen mehrheitlich aus den Ausbildungsstaaten Tunesien(87), Türkei (42) und Albanien (24). 126 Anträge des Referenzberufes Elektronikerin bzw. Elektroniker kamen überwiegend aus den Staaten Bosnien und Herzegowina (60), Serbien (36) und Polen (9). Der häufigste Ausbildungsstaat für die 81 Lehrerinnen bzw. Lehrer war die Türkei (15).
2023 wurden 132 Verfahren auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse nach Landesrecht und 813 Verfahren nach Bundesrecht entschieden.
Die Bearbeitungsdauer (Median in Tagen), der im Berichtsjahr erstmalig beschiedenen Verfahren, betrug 10 Tage (Vorjahr 15 Tage).
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.
Weitere Informationen zum Thema Bildung finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.