2024 wurden 8 528 Erziehungsberatungen begonnen (2023: 8 652 Beratungen). Ausgewählte Hauptgründe für einen Beratungsbedarf waren in 4 146 Fällen Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte, in 2 004 Fällen bestanden Entwicklungsauffälligkeiten bzw. seelische Probleme und in weiteren 1 764 Fällen gab es Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (Mehrfachnennungen möglich). 4 605 Jungen und 3 923 Mädchen nahmen im vergangenen Jahr eine Erziehungsberatung in Anspruch. In 5 698 Fällen (66,8 %), war der beratene junge Mensch unter 12 Jahre alt.
Die meisten Erziehungsberatungen wurden mit 1 854 begonnenen Fällen (2023: 1 757) im Saalekreis durchgeführt, gefolgt von der Stadt Halle (Saale) mit 1 255 Beratungen (2023: 1 226). Die wenigsten begonnenen Erziehungsberatungen gab es im Landkreis Wittenberg mit 198 Fällen (2023: 215).
Junger Mensch ist, wer noch nicht 27 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe).
Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und sind im Statistischen Bericht Jugendhilfe: Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, Auszahlungen und Einzahlungen Jahr 2024 verfügbar.





