Damit nutzten ca. 13 % aller Beschäftigten (813 000) in Sachsen-Anhalt diese Säule der Altersvorsorge.
In 88 000 Fällen handelte es sich um sogenannte Normalarbeitsverhältnisse. Dazu zählten 71 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Im Vergleich zu 2024 stieg die Anzahl der Normalarbeitsverhältnisse, in denen diese Altersvorsorge genutzt wird, um 1 000 Beschäftigungsverhältnisse. Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gab es von 2024 zu 2025 keine Veränderung. Es wandelten bereits im Vorjahr 71 000 Personen Entgelt um.
Durchschnittlich wurde 2025 Entgelt in Höhe von 1 163 EUR in Altersvorsorgeansprüche umgewandelt. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 7 EUR pro Fall weniger, obwohl gleichzeitig der Bruttojahresverdienst im Schnitt von 51 834 EUR auf 54 175 EUR gestiegen ist.
Bei der Entgeltumwandlung (Gehaltsverzicht) wird zwischen Arbeitgeber und Beschäftigter bzw. Beschäftigtem vereinbart, Teile des Bruttoverdienstes zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung einzusetzen. Dieser Bestandteil wird in einen Vertrag eingezahlt, aufgrund dessen im Rentenalter eine einmalige Leistung oder eine laufende Rente geleistet wird. Finanziert werden können die Beiträge aus dem laufenden Arbeitsentgelt, vermögenswirksamen Leistungen oder Einmal- und Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder einem 13. Monatsgehalt.

