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Abfallbehandlung

Eine Behandlungsanlage ist eine Abfallentsorgungsanlage, in der Abfälle mit chemisch-physikalischen, biologischen, thermischen oder mechnischen Verfahren oder Kombinationen dieser Verfahren mit dem Ziel einer umweltverträglichen Abfallentsorgung gehandhabt werden.

Abfallbeseitigung

Bei der Abfallbeseitigung werden Abfälle, die nicht weiter aufbereitet werden können, dauerhaft aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust, zum Beispiel durch Deponierung.

Abfälle

Abfälle im Sinne des § 3 KrWG sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die für neue Verwendungsmöglichkeiten verarbeitet werden. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.

  1. Abbruchabfälle
    Abbruchabfälle sind Reststoffe, die bei der Zerstörung und Entsorgung von Hoch- und Tiefbauten anfallen.
  2. gefährliche Abfälle
    Als gefährliche Abfälle gelten Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße eine Gefahr für die Gesundheit bzw. die Umwelt darstellen, explosiv oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen können. Sie sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung gesondert gekennzeichnet.
    Die Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen haben sowohl der zuständigen Behörde gegenüber als auch untereinander die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle nachzuweisen.
    Vor der Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) vom 15. Juli 2006 wurden Abfälle in „besonders überwachungsbedürftig“, „überwachungsbedürftig“ und „nicht überwachungsbedürftig“ klassifiziert. Diese Begriffsbestimmungen im deutschen Abfallrecht wurden somit an die europäische Terminologie angepasst. Die „besonders überwachungsbedürftigen Abfälle“ werden seither als „gefährliche Abfälle“, alle übrigen Abfälle als „nicht gefährliche Abfälle“ bezeichnet.
  3. Bauabfälle
    Die Bauabfälle sind alle im Zusammenhang mit Bauleistungen anfallenden Materialien. Es ist ein zusammenfassender Oberbegriff für Bauschutt, Bodenaushub, Straßenaufbruch, Baustellenabfälle.
  4. Baustellenabfälle
    Baustellenabfälle sind nichtmineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen. Baustellenabfälle sind Mischabfälle, bestehend aus Metallen, Holz, Farben, Lacken, Emballagen (Verpackungen), Klebstoffen, Isoliermaterial usw.

Abfallentsorgungsanlagen

  1. Chemisch/physikalische Behandlungsanlagen
    Chemisch/physikalische Behandlungsanlagen sind Anlagen, in denen durch chemische oder chemisch-physikalische Verfahren Abfälle zur weiteren Entsorgung behandelt werden.
  2. Deponien
  3. Thermische Behandlungsanlagen
    Bei den thermischen Behandlungsanlagen handelt es sich um technische Anlagen, deren Hauptzweck die Beseitigung des Schadstoffpotenzial des Abfall ist (zum Beispiel Abfallverbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagen).

Abfallverwertung

Bei der Abfallverwertung werden Abfälle stofflich verwertet oder zur Gewinnung von Energie genutzt.

Die stoffliche Verwertung beinhaltet die Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen (sekundäre Rohstoffe) oder die Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Abfälle für den ursprünglichen Zweck mit Ausnahme der unmittelbaren Energiegewinnung. Die energetische Verwertung beinhaltet den Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff.

Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft umfasst die Ver­meidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Verwertung beinhaltet die stoffliche sowie die energetische Verwertung der Abfälle. Die Abfallbeseitigung umfasst das Bereitstellen, Überlassen, Einsammeln, die Beförderung, die Behandlung, die Lagerung und die Ablagerung von Abfällen.

abhängig Beschäftigte

Abhängig Beschäftigte sind voll- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/-innen, geringfügig Beschäftigte, Aushilfen, Beamt/-innen, unselbstständige Heimarbeiter/-innen, angestellte Außendienstmitarbeiter/-innen, Lieferpersonal, Auszubildende, Praktikant/-innen, Volontär/-innen, Teilnehmer/-innen an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen die in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen oder der Einrichtung standen und ein Entgelt erhalten haben. Einbezogen sind auch Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter, Vorstandsmitglieder und andere leitende Kräfte, soweit sie eine Vergütung erhalten haben. 

Absatzproduktion

Die zum Absatz bestimmte Produktion (Absatzproduktion) umfasst im Allgemeinen den verkaufsfähigen, für den Markt vorgesehenen Produktionsausstoß (ohne Handelsware und umgepackte Ware). Außerdem zählen dazu auch

  • selbsthergestellte Erzeugnisse für die Erstellung oder Reparatur von Einrichtungen des meldenden Betriebes oder für einen anderen Betrieb desselben Unternehmens,
  • selbsterzeugte Produktionsmittel sowie die zum Verbrauch bestimmten selbstgewonnenen Brenn-, Treib- und Schmierstoffe,
  • für Deputate verwendete selbsthergestellte Erzeugnisse.

Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion errechnet sich unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder im Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises ab Werk. Er umfasst auch die Kosten der Verpackung, selbst wenn diese gesondert in Rechnung gestellt sind.

Abschlussprüfungen

Abschlussprüfungen sind alle Prüfungen (bestandene oder endgültig nicht bestandene), die ein Hochschulstudium abschließen. Vor- und Zwischenprüfungen werden nicht erfasst, wohl aber Abschlüsse von Zweit-, Aufbau-, Ergänzungs- und Zusatzstudiengängen.

Abwasser

Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen natürlichen Eigenschaften veränderte abfließende Wasser, sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen in die Kanalisation abfließende Wasser (Niederschlagswasser).

Abwasserbehandlungsanlagen

Abwasserbehandlungsanlagen sind Anlagen, die Abwasser mit mechanischen, chemischen, physikalischen und/oder biologischen Verfahren reinigen. Im Rahmen der Erhebungen zur Abwasserbeseitigung sind Öl- und Fettabscheider, Rechen- und Siebanlagen, Hauskläranlagen und Ähnliche nicht einbezogen.

Abwassereinleitungen

  1. Direkteinleitung
    Die Direkteinleitung umfasst das unmittelbare Verbringen von unbehandeltem oder behandeltem Abwasser und ungenutzt eingeleitetem Wasser in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund.
  2. Indirekteinleitung
    Die Indirekteinleitung ist die Abwassereinleitung über öffentliche Kanalisationen/ Abwasserbehandlungsanlagen, an andere Betriebe bzw. in betriebseigene Abwasserbehandlungsanlagen.

Ackerland

Flächen der landwirtschaftlichen Feldfrüchte einschließlich Hopfen, Grasanbau (zum Abmähen oder Abweiden) sowie Gemüse, Erdbeeren, Blumen oder sonstige Gartengewächse im feldmäßigen Anbau und im Erwerbsgartenbau, auch unter Glas, auch Ackerflächen mit Obstbäumen, bei denen das Obst nur die Nebennutzung, Ackerfrüchte aber die Hauptnutzung darstellen. Des Weiteren zählen zum Ackerland alle zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen (Betriebsprämien) stillgelegten bzw. freiwillig aus der landwirtschaftlichen Produktion genommenen Flächen sowie Wildäcker und Brache.

Adoptionen

  1. zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche
    Hierzu gehören diejenigen, zu deren Adoption die Einwilligung der/des Sorgeberechtigten vorliegt, jedoch nicht Kinder und Jugendliche in Adoptionspflege.
  2. Aufgehobene Adoptionen
    Adoptionen können wegen fehlender Erklärungen gemäß § 1760 BGB oder von Amts wegen gemäß § 1763 BGB aufgehoben werden.
  3. Abgebrochene Adoptionen
    Hierzu gehören alle während der Probezeit vor der Annahme gemäß § 1744 BGB abgebrochenen Pflegeverhältnisse.

Adoptionsbewerber

Adoptionsbewerber ist, wer nach eingehender Prüfung durch die Adoptionsvermittungsstelle für geeignet befunden wurde.

Adoptionspflege

Hierbei handelt es sich um ein Pflegeverhältnis. Das Kind wird mit dem Ziel der Adoption zur "Eingewöhnung" bei überprüften Adoptionsbewerbern aufgenommen.

Alleinerziehende

Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammen leben. Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften (siehe Lebensgemeinschaften) mit Kindern.

Alleinstehende

Alleinstehende sind ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Personen, die im Ein- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in und ohne ledige Kinder leben.

Alter

Wird an jedem Erfassungsstichtag anhand des Geburtsdatums ermittelt.

Angestellte

  1. Verdiensterhebungen, Personalstandsstatistik
    In einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis Vollzeitbeschäftigte mit regelmäßigem Bruttomonatsverdienst (auch Kurzarbeit), in der Regel in der Rentenversicherung für Angestellte versicherungspflichtig und nicht Lohnempfänger, einschl. Angestellte in Ausbildung. Laufende Verdiensterhebung: Außer: - Angestellte mit abgebrochener Gehaltsfortzahlung im Berichtsmonat (z. B. Krankheit, Einstellung, Entlassung), - Teilzeitbeschäftigte, - Altersteilzeit, - Empfänger/-innen verminderter Bezüge (z. B. Rentenempfänger/-innen), - mithelfende Familienangehörige (sofern nicht sozialversicherungspflichtig), - Praktikanten/-innen, Volontäre, - Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen, - gesetzliche Vertreter/-innen von Körperschaften, - leitende Angestellte mit voller Dispositions- und Aufsichtsbefugnis, - ABM-Kräfte.
  2. Mikrozensus
    Alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger, die nicht Miteigentümer sind. Für die Zuordnung ist die Stellung im Betrieb und nicht die Art der Versicherungsverhältnisse bzw. die Mitgliedschaft in einer Rentenversicherung für Angestellte entscheidend.

Ankünfte

Zahl der Anmeldungen von Gästen in einem Beherbergungsbetrieb innerhalb des Berichtszeitraums, die zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegten.

Arbeiter/-innen

  1. Verdiensterhebungen, Personalstandsstatistik
    In einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis Beschäftigte, Lohnempfänger und in der Rentenversicherung für Arbeiter/-innen versicherungspflichtig, einschl. Auszubildende, auch Kurzarbeit.
    Laufende Verdiensterhebung: Außer: - Arbeiter/-innen, die wegen abgelaufener Lohnfortzahlung (Krankheit), Einstellung, Entlassung oder aus persönlichen Gründen nicht für den ganzen Erhebungszeitraum Lohn bezogen haben, - Teilzeitbeschäftigte Arbeiter/-innen, - Altersteilzeitverträge, - Empfänger/-innen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus diesem Grund verminderten Lohn erhalten, - Mithelfende Familienangehörige, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, - Praktikanten/-innen, Volontäre, - Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen, Heimarbeiter/-innen, Zwischenmeister.
  2. Erhebungen im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe
    Alle im Betrieb tätigen Lohnempfänger/-innen, die der Versicherungspflicht in der Arbeiterrentenversicherung unterliegen, einschließlich der gewerblich Auszubildenden. Einbezogen sind auch die Lohnempfänger/-innen, die aufgrund besonderer Umstände von der Versicherungspflicht in der Arbeiterrentenversicherung befreit sind.
  3. Mikrozensus
    Alle Lohnempfänger/-innen, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiter/-innen und Hausgehilfinnen

Arbeitnehmer/-innen

Als Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiter, Angestellter, Beamter, Richter, Berufssoldat, Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildender, Praktikant oder Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiter und ausschließlich marginal Beschäftigte. 

Vierteljährliche Verdiensterhebung: Zu den Arbeitnehmer(n)/-innen im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich zählen alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/-innen, geringfügig Beschäftigte sowie nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer/-innen mit einem Arbeitsvertrag, die zumindest teilweise fest vereinbarte Verdienstbestandteile für die geleistete Arbeit erhalten. Einbezogen werden auch Arbeitnehmer/-innen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und zur Arbeit einpendeln, Heimarbeiter/-innen, Saison- oder Gelegenheitsarbeiter/-innen sowie Aushilfskräfte, die als abhängig Beschäftigte eine bezahlte Leistung für den Betrieb erbringen.

Öffentliche Finanzen, Personal und Steuern: Es werden die Beschäftigten nachgewiesen, die nach dem TVöD oder diesem zugeordneten Tarifwerken bezahlt werden, außerdem die außertariflichen Angestellten und Beschäftigte, welche die Besoldung A erhalten.

Arbeitnehmerentgelte (Inland)

Das Arbeitnehmerentgelt (Inland) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmern aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis zugeflossen sind. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern (Löhne und Gehälter vor Abzug der Sozialbeiträge der Arbeitnehmer und der Lohnsteuer) sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeber.

 (siehe auch Bruttolöhne und -gehälter, Sozialbeiträge der Arbeitgeber, Inlandskonzept)

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)

In Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen fördert die Bundesagentur für Arbeit durch die Gewährung von pauschalen Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und ggf. Sachkosten die befristete Beschäftigung von arbeitslosen Arbeitnehmern, soweit die Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und sonst nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden und deren Förderung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig erscheint. Seit 01.01.2004 sind die ABM und SAM (Strukturanpassungsmaßnahmen) zusammengefasst.

Arbeitskräfte im landwirtschaftlichen Betrieb

Personen im Alter von 15 Jahren und älter, die im landwirtschaftlichen Betrieb während des Berichtszeitraumes beschäftigt sind.

Arbeitslose

Arbeitslose sind Arbeitsuchende ab der Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Erreichen der Altersgrenze für den Renteneintritt, die in der Bundesrepublik wohnen, beschäftigungslos sind oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, die die angestrebte Arbeitnehmertätigkeit ausüben können und dürfen und die den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters zur Verfügung stehen. Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Arbeitslose müssen sich persönlich bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder einem Jobcenter gemeldet haben.

Arbeitslosenquote

Prozentualer Anteil der Arbeitslosen an den abhängigen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose) bzw. an allen zivilen Erwerbspersonen (abhängige zivile Erwerbspersonen, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige) - wohnortbezogen.

Arbeitsortprinzip

Beschäftigte werden der Gemeinde zugeordnet, in der der Betrieb liegt, in dem sie beschäftigt sind.

Arbeitsstunden, geleistete

  1. Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung
    Alle von den tätigen Personen insgesamt (Lohn- und Gehaltsempfänger)tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (nicht die bezahlten).
  2. Baugewerbe
    Alle von Inhabern, Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden auf Baustellen und Bauhöfen tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Arbeitsstunden ohne Stunden für Bürotätigkeit.

Arbeitsvolumen, geleistete Arbeitsstunden

Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen. Umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmer oder Selbstständige bzw. mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht dazu gehören bezahlte, aber nicht geleistete Arbeitsstunden wie Urlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit sowie nicht bezahlte Pausen für das Einnehmen von Mahlzeiten und die Zeit für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Asphaltmischanlagen

Asphaltmischanlagen sind Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Ausbauasphalt. Es gibt mobile und stationäre Anlagen.

Aufgabe

Hierin ist die vollständige Aufgabe eines Gewerbebetriebes, eines Kleingewerbetreibenden bzw. einer Nebenerwerbstätigkeit sowie die teilweise Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes durch Aufgabe einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle enthalten. Hinzu kommt die Abmeldung eines Betriebes infolge Verlagerung in einen anderen Meldebezirk.

Aufenthaltsdauer, durchschnittliche

Verhältnis der Übernachtungen zur Anzahl der Ankünfte. Sie kann zum Beispiel in Orten mit Vorsorge- und Rehabilitationskliniken rechnerisch höher sein als die Zahl der Kalendertage des Berichtszeitraums, da sich in solchen Beherbergungsbetrieben manche Gäste und Patienten mehr als einen Kalendermonat aufhalten.

Berechnung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer:

Übernachtungen/Ankünfte

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe

Als Auftragseingang aus dem Inland gelten die im abgelaufenen Kalendermonat eingegangenen und vom Betrieb fest akzeptierten (angenommenen) Bauaufträge.

Ausbaugwerbe

Das Ausbaugewerbe fasst verschiedene Wirtschaftszweige zusammen, die im Wesentlichen Einheiten enthalten, die überwiegend Ausbauarbeiten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten vornehmen. Es setzt sich entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 aus den Zweigen "43.2 Bauinstallation" und "43.3 sonstiger Ausbau" zusammen.

Ausbildungsverhältnisse

  1. Vorzeitig gelöste Ausbildungsverhältnisse
    Das Ausbildungsverhältnis kann vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöst werden. Nicht mitgezählt werden bereits vor Ausbildungsbeginn wieder gelöste Ausbildungsverhältnisse.

Ausbildungsverträge

Das Ausbildungsverhältnis kann vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöst werden. Nicht mitgezählt werden bereits vor Ausbildungsbeginn wieder gelöste Ausbildungsverhältnisse.

Ausgaben/Einnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

Erfasst werden nur unmittelbare Ausgaben - ohne kalkulatorische Kosten, interne Verrechnungen und durchlaufende Gelder - der einzelnen Gebietskörperschaften. Maßgebend ist der Aufwand der jeweiligen Gebietskörperschaft, der direkt für Leistungen an den Letztempfänger erbracht wird, nicht dagegen der Nachweis der haushaltsmäßigen Belastung auf jeder Ebene der Gebietskörperschaften. Dies bedeutet, dass Zuweisungen, Umlagen, Erstattungen und Darlehen der öffentlichen Haushalte untereinander ebenso wie durchlaufende Gelder nicht in der Statistik auftauchen.

Ausländerinnen und Ausländer

Ausländerinnen und Ausländer sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundge­setzes sind, einschließlich Staatenloser und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zu­gleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (deutsche Doppelstaatler), zählen hingegen nicht zur Gruppe der ausländischen Personen. Seit 30.06.1999 zählen Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit bei der Beschäftigtenstatistik nicht mehr zu den Ausländerinnen und Ausländern. Seit 01.01.2000 erwerben Kinder auslän­di­scher Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren seinen ge­wöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit 3 Jahren eine unbefristete Aufenthalts­erlaubnis besitzt.

Auslandsumsatz

Umsatz aus allen direkten und über Zollfreigebiete geleisteten Lieferungen und Leistungen an Empfänger/-innen, die im Ausland ansässig sind sowie aus Lieferungen an inländische Firmen, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen (Exporteure).

Auslastung, durchschnittliche der Schlafgelegenheiten

Rechnerischer Wert, der die Inanspruchnahme der Schlafgelegenheiten in einem Berichtszeitraum ausdrückt. Die prozentuale Angabe wird ermittelt, indem die Zahl der Übernachtungen durch die so genannten "Bettentage" geteilt wird. Letztere sind das Produkt aus angebotenen Schlafgelegenheiten und der Zahl der Tage, an denen die Betriebe im Berichtszeitraum tatsächlich geöffnet hatten.

Berechnung der durchschnittlichen Auslastung: Übernachtungen/angebotene Bettentage x 100

Auspendler

Erwerbstätige Personen, die an ihrem Wohnort nicht arbeiten.

Außerschulische Jugendbildung

Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur allgemeinen, politischen, arbeitsweltbezogenen, musischen, kulturellen, sozialen und sportlichen Bildung.

Auszubildende

Auszubildende sind Personen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz eine betriebliche Berufsausbildung durchlaufen. Ihre Ausbildung erfolgt durch das unmittelbare Lernen am Arbeitsplatz oder in den betrieblichen bzw. überbetrieblichen Ausbildungswerkstätten in Verbindung mit dem gleichzeitigen Besuch einer Berufsschule mit Teilzeitunterricht (Duales Ausbildungssystem). Praktikant(en)/-innen, Volontäre, Umschüler/-innen und Rehabilitanden sind keine Auszubildenden.

Bauabgang

Als Bauabgang werden Gebäude und Gebäudeteile bezeichnet, deren Nutzung zwischen Wohn- und Nichtwohnbau und umgekehrt (mit und ohne Baumaßnahmen) geändert wird oder die durch bauaufsichtliche Maßnahmen, Schadensfälle oder Abbruch der Nutzung entzogen werden.

Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist die Erteilung einer Erlaubnis durch die örtlich und sachlich zuständige Behörde, eine Baumaßnahme durchführen zu dürfen, bei der Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Als Baugenehmigung gilt auch eine vorläufige, mit Auflagen versehene oder eine Teilbaugenehmigung. Zu den erteilten Baugenehmigungen rechnen außerdem nicht zurückgewiesene Bauanzeigen und Zustimmungen des Bundes und der Länder. Darüber hinaus sind alle nach dem Genehmigungsfreistellungsverfahren erfassten Baumaßnahmen in der Zahl der Baugenehmigungen enthalten.

baugewerblicher Umsatz

Als Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren Beträge im Bundesgebiet einschließlich Nachunternehmertätigkeit und Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer. Dazu zählen auch Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferung oder Leistungen ab 5 000 Euro. Der Gesamtumsatz enthält außer dem baugewerblichen Umsatz die Handels- und sonstigen Umsätze.

Baufertigstellung

Bauvorhaben, bei denen die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen und die Gebäude bzw. Wohnungen bereits bezugsfertig oder bezogen sind, werden als fertiggestellt bezeichnet. Entscheidend für den Zeitpunkt der Fertigstellung ist nicht die Gebrauchsabnahme, sondern die Möglichkeit des Beginns der Nutzung (Bezugs Fertigkeit). 

Bauhauptgewerbe

Zum Bauhauptgewerbe gehören wirtschaftliche Einheiten, deren Tätigkeit darin besteht, Hochbauten zu errichten (einschließlich Fertigteilbauten), Tiefbauarbeiten auszuführen oder bestimmte Spezialbauarbeiten vorzunehmen. Entsprechend der Systematik der Wirtschaftszweige 2008 wird das Bauhauptgewerbe aus den folgenden Zweigen gebildet:

41.2 Bau von Gebäuden

42.1 Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken

42.2 Leitungstiefbau und Kläranlagenbau

42.9 sonstiger Tiefbau

43.1 Vorbereitende Baustellenarbeiten

43.9 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten

Baumaßnahmen

1. Allgemein: Baumaßnahmen sind alle baulichen Vorgänge, die genehmigungsbedürftig sind. 
2. An bestehenden Gebäuden: Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden durch Umbau-, Ausbau-, Erweiterungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen. In diesen Fällen wird zum Zeitpunkt der Baugenehmigung nicht nur der Zustand des Gebäudes nach Durchführung der Baumaßnahme (neuer Zustand), sondern auch der vorherige Zustand erfasst.

Baureifes Land

Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Dazu gehören Grundstücke und Grundstücksteile, die von der Gemeinde für die Bebauung vorgesehen sind, bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung vorliegen und deren Erschließungsgrad die sofortige Bebauung gestattet. Baureifes Land liegt im allgemeinen an endgültig oder vorläufig ausgebauten Straßen und ist in der Regel bereits in passende Bauparzellen eingeteilt.  

Bauschutt

Bauschutt sind mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen. Zum Bauschutt gehören Beton, Ziegel, Kalksandsteine, Mörtel, Leichtbaustoffe, Fliesen usw.

Bauschuttaufbereitungsanlagen

  1. Mobile/semimobile Anlagen
    Mobile und semimobile Anlagen sind Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen, die mit Hilfe von Sattelschleppern oder Anhängern zu verschiedenen Standorten transportiert werden können. Dazu gehören auch selbstfahrende Anlagen (mobile Anlagen) und Anlagen, die zum Transport an einen anderen Ort in Einzelteile zerlegt werden (semimobile Anlagen).
  2. Stationäre Anlagen
    Stationäre Anlagen, sind Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen, die fest an einem Standort installiert sind, auch eigenständige Einheiten auf dem Gelände einer Abfallentsorgungsanlage. Dazu zählen (ab 2006, vorher bei den mobilen Anlagen) auch semimobile Anlagen, die zum Transport an einen anderen Ort in Einzelteile zerlegt werden.

Beamte

  1. Personalstandsstatistik
    Alle Bedienstete, die durch Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis - auf Lebenszeit, Zeit, Probe oder Widerruf - berufen worden sind.
  2. Mikrozensus
    Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (auch Beamtenanwärter und Beamte im Vorbereitungsdienst), Richter/-innen und Soldaten, ferner Geistliche der zur Evangelischen Kirche in Deutschland gehörenden Kirchen und der Römisch-Katholischen Kirche.

Beförderte Personen

Als beförderte Person oder Beförderungsfall gilt eine nicht unterbrochene Fahrt eines Fahrgastes auf dem Netz eines Verkehrsunternehmens. Man unterscheidet dabei zwischen Verkersmittel- und Unternehmensfahrt. Steigt der Fahrgast während der Fahrt auf ein anderes Verkehrsmittel eines Unternehmens um, wird der Fahrgast erneut gezählt (Verkehrsmittelfahrt). Bei der Unternehmensfahrt findet das Umsteigen keine Berücksichtigung.

Beförderung von wassergefährdenden Stoffen

  1. Allgemein
    Als Beförderung bezeichnet man den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich zeitweiliger Aufenthalte (Zwischenlagerung).
  2. Innerbetriebliche Beförderung
    Innerbetriebliche Beförderungseinrichtungen schließen sowohl Rohr- und Verbindungsleitungen innerhalb und zwischen Anlagen (auch räumlich getrennt)  als auch sonstige Transportmittel ein. Rohranlagen sind feste oder flexible Leitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe, zu denen neben den Rohren auch Formstücke, Armaturen, Flansche und Pumpen gehören. Verbindungsleitungen sind Rohrleitungen, die den Bereich eines Werkgeländes überschreiten und Anlagen verbinden, die im engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang miteinander stehen und nicht Teile von Anlagen zum Lagern im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes sind. Zur innerbetrieblichen Beförderung zählt auch der LKW- oder Bahn-gebundene Transport wassergefährdender Stoffe von einer betrieblichen Anlage zu einer anderen, auch wenn dabei öffentliche Verkehrswege benutzt werden.

Beföderungsangebot

Das in Platzkilometern gemessene Beförderungsangebot ergibt sich als Produkt aus den zurückgelegten Fahrzeugkilometern und dem Fassungsvermögen (Sitz- und Stehplatzangebot) der Fahrzeuge.

Beförderungsleistung

Die in Personenkilometern gemessene Beförderungsleistung wird durch Multiplikation der Anzahl der Fahrgäste mit den von ihnen zurückgelegten Kilometern (Fahrweiten) errechnet.

Beherbergung im Reiseverkehr

Unterbringung von Personen, die sich vorübergehend an einem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz aufhalten (Reisende). Ein Aufenthalt gilt - in Anlehnung an die melderechtlichen Vorschriften - dann als "vorübergehend", wenn er die Dauer von zwei Monaten im Allgemeinen nicht überschreitet. Der vorübergehende Ortswechsel kann durch Urlaub und Freizeit aber auch durch die Wahrnehmung privater und geschäftlicher Kontakte, den Besuch von Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit oder sonstiger Gründe veranlasst sein.

Beherbergungsbetriebe

Örtliche Einheiten, die dazu dienen Gästen im privaten oder geschäftlichen Reiseverkehr eine Übernachtungs-möglichkeit bereitzustellen. Man unterscheidet dabei zwischen Beherbergungsstätten mit einem Angebot an Gästebetten (z. B. Hotels und Pensionen) und Campingplätzen, die Stellplätze für Übernachtungsgäste bereitstellen.

Zu den Beherbergungsbetrieben zählen auch Unterkünfte, die die Gästebeherbergung nur als Nebenerwerb betrei­ben.

Behinderung

Eine Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht und einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 20 zur Folge hat.

Belastung

Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung. Die Belastung wird in einer Wohngeldlastenberechnung ermittelt. Diese kann entfallen, wenn bereits die auf den Wohnraum entfallende Belastung aus den Zinsen und der Tilgung den nach § 12 Abs.1 WoGG maßgebenden Höchstbetrag erreicht oder übersteigt.

Beschäftigte Mixmodell

Begriffsinhalt "Monatsbericht im Bauhauptgewerbe":

Als Tätige Personen gelten alle im Betrieb Beschäftigten, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Unternehmen bzw. Betrieb stehen (Angstellte, Arbeiter, Auszubildende), die im Unternehmen bzw. Betrieb tätigen Inhaber und Mitinhaber sowie die unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen (mit mindestens 55 Stunden im Monat). Dazu zählen z. B. auch Erkrankte, Urlauber, Saison- und Aushilfsarbeiter, Teilzeitbeschäftigte, Kurzarbeiter und Winterausfallgeldempfänger. Nicht dazu zählen unbezahlt mithelfende Familienangehörige mit weniger als 55 Stunden im Monat, ständig im Ausland tätige Personen sowie Empfänger von Vorruhestandsgeld.

 

Begriffsinhalt "Verwaltungsdaten":

Die Datenlieferung der Bundesagentur für Arbeit enthält die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die geringfügig entlohnt Beschäftigten. Tätige Inhaber, nichtsozialversicherungspflichtige Gesellschafter, mithelfende Familienangehörige sowie kurzfristig geringfügig Beschäftigte fehlen in den Daten der Bundesagentur für Arbeit. Die an die amtliche Statistik gemeldeten Beschäftigtenzahlen beruhen auf monatlichen Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung (in der Regel an die zuständigen Krankenkassen) bzw. stammen aus Meldeverfahren für geringfügig entlohnt Beschäftigte.

Beschäftigungsbereich

Zusammenfassung von Aufgabenbereichen nach der Gliederung der staatlichen bzw. kommunalen Haushaltssystematik.

Beteiligte

Als Beteiligte an einem Straßenverkehrsunfall werden alle Fahrzeugführer oder Fußgänger erfasst, die selbst oder deren Fahrzeug Schäden erlitten oder hervorgerufen haben. Mitfahrer zählen in der Statistik nicht zu den Unfallbeteiligten.

Der Hauptverursacher (1. Beteiligter) ist der Beteiligte, der nach erster Einschätzung der Polizei die Hauptschuld am Unfall trägt. Beteiligte an Alleinunfällen gelten immer als Hauptverursacher.

Betreuung einzelner junger Menschen

In die Erhebung "Betreuung einzelner junger Menschen" werden junge Menschen, für die ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer tätig bzw. eingesetzt wird sowie junge Menschen, die sich kraft richterlicher Weisung, auf Veranlassung des Jugendamtes oder freiwillig an sozialer Gruppenarbeit beteiligen, einbezogen.

Betriebe

  1. Verarbeitendes Gewerbe/Unternehmensregister
    Als Betrieb des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden gilt jede örtlich abgegrenzte Produktionseinheit einschließlich der in ihrer unmittelbaren Umgebung liegenden und von ihr abhängigen Einheiten. Hierzu gehören neben den Fertigungs- und Produktionsabteilungen auch mit dem Betrieb verbundene Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, rechtlich unselbständige betriebseigene Sozialeinrichtungen, Ausbildungsstätten, Forschungs- und Entwicklungslabors, Baukolonnen für den Eigenbedarf sowie baugewerbliche Betriebsteile und alle übrigen Betriebsteile wie z. B. Handels- und Transportabteilungen.
  2. Baugewerbe
    Als Betrieb im Baugewerbe gelten örtliche Einheiten mit Schwerpunkt im Baugewerbe, örtlich getrennte Hauptverwaltungen von Unternehmen des Baugewerbes, Haupt- und Zweigniederlassungen von Mehrbetriebsunternehmen im Baugewerbe sowie Arbeitsgemeinschaften.
  3. Landwirtschaft
    Technisch-wirtschaftliche Einheit, die eine Mindestgröße an landwirtschaftlich genutzter Fläche (2 ha) aufweist bzw. über vorgegebene Mindesttierbestände oder Mindestanbauflächen für Spezialkulturen verfügt, für Rechnung eines Inhabers (Betriebsinhabers) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung unterliegt und landwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.
  4. Energie- und Wasserversorgung
    Als Betriebe gelten:
    • in der Elektrizitätsversorgung: Wärmekraftwerke, Kernkraftwerke, Wasserkraftwerke, Wind-, Solar-, Geothermie- und Brennstoffzellen-Kraftwerke. Kleinere Kraftwerke in einem regional begrenzten Gebiet (z. B. Kraftwerksketten) können zu einem Betrieb zusammengefasst werden;
    • in der Gasversorgung: Anlagen zur Erzeugung, Gewinnung, Umwandlung und Speicherung von Gasen;
    • in der Wärme- und Kälteversorgung: Heizwerke, Heizkraftwerke;
    • in der Wasserversorgung: Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung und Speicherung von Wasser.

Betriebsarten

Die fachliche Gliederung der Beherbergungsbetriebe erfolgt auf Grundlage der "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Beherbergungsstatistik erstreckt sich auf den Wirtschaftszweig Beherbergung nach Abteilung 55 der WZ 2008, auf Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie Schulungsheime.

Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA)

Die betriebswirtschaftliche Ausrichtung eines Betriebes ist ein Ausdruck für die Spezialisierungsrichtung eines Betriebes, seines Produktionsschwerpunktes. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden entsprechend dem Anteil des Standarddeckungsbeitrages, der sich für die einzelnen betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen am gesamten Standarddeckungsbeitrag des Betriebes ergibt, einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung wie folgt zugeteilt: Ackerbau-, Gartenbau-, Dauerkultur-, Futterbau-, Veredlungs-, Pflanzenbauverbund-, Viehhaltungsverbund- oder Pflanzenbau-Viehhaltungsbetriebe.

Betriebsüberschüsse

Der Betriebsüberschuss (Selbstständigeneinkommen) ergibt sich nach Abzug des Arbeitnehmerentgelts von der Nettowertschöpfung des Wirtschaftsbereichs bzw. Sektors. Dabei sind ein kalkulatorischer Unternehmerlohn sowie das Entgelt für das eingesetzte eigene und fremde Sach- und Geldkapital der jeweiligen Wirtschaftseinheit und für die unternehmerische Leistung eingeschlossen.

Betten

  1. Krankenhausstatistik
    Aufgestellte Betten sind alle Betten, die in den Krankenhäusern betriebsbereit aufgestellt sind.

Bettenauslastung

  1. Krankenhäuser
    Die Bettenauslastung ist der Nutzungsgrad der Betten der Krankenhäuser in Prozent : Pflegetage / (aufgestellte Betten x Kalendertage) X 100.

Bevölkerung

Anzahl der Personen, Deutsche und Ausländerinnen und Ausländer, die in der jeweiligen regionalen Einheit ihre alleinige bzw. Hauptwohnung haben. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Einwohnerin und des Einwohners, falls diese/-r mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland belegt. Nicht zur Bevölkerung gehören die Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung mit ihren Familien.

Bevölkerung, mittlere

  1. Mittlere Monatsbevölkerung
    Arithmetisches Mittel der Bevölkerung am Monatsanfang und -ende.
  2. Mittlere Jahresbevölkerung
    Arithmetisches Mittel der Bevölkerung aus den gemittelten Monatswerten. Seit 2011 Arithmetisches Mittel zwischen Jahresanfang und Jahresende.

Bevölkerungsdichte

Zahl der Personen mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Gebiet, bezogen auf 1 km² seiner Fläche (Hektargenauigkeit).

Bevölkerungsfortschreibung

Grundlage für die Fortschreibung ist der jeweils letzte Zensus. Zählungen erfolgten u. a. zum 29.10.1946, 31.08.1950, 31.12.1964, 01.01.1971, 31.12.1981, 03.10.1990 (Volkszählungsersatz) und zuletzt zum 09.05.2011. Der Bevölkerungsstand wird auf Basis des jeweils letzten Zensus nach den Ergebnissen der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle) und der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie nach den Mitteilungen zum Wechsel der Staatsangehörigkeit und zu Familienstandsänderungen fortgeschrieben. Berücksichtigt werden auch Veränderungen aufgrund nachträglich berichtigter Meldefälle. Dabei handelt es sich um Altfälle, die nicht den aktuellen Berichtszeitraum, sondern frühere Jahre betreffen. Somit fließen diese Veränderungen nicht in die Bewegungsstatistiken (Statistik der Geburten, Statistik der Sterbefälle, Statistik der Wanderungen) des aktuellen Berichtsjahres ein. Diese Meldungen sind aber bestandswirksam, d. h. die „Altfälle“ führen zu einer Veränderung der Einwohnerzahl, die zum frühest möglichen Zeitpunkt berücksichtigt wird. Eine rückwirkende Korrektur der Bevölkerungszahlen erfolgt jedoch nicht. Die Standesämter und Meldebehörden übermitteln die Daten an das Statistische Landesamt, wo monatlich die Bevölkerung insgesamt sowie getrennt nach Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnort und Staatsangehörigkeit fortgeschrieben wird. Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Bevölkerungsveränderung

Differenz zwischen dem Bevölkerungsstand am Ende und am Anfang des Betrachtungszeitraums, auch Bevölkerungszu- bzw. -abnahme genannt.

Biogas

Biogas stellt einen Energieträger mit chemischer Bindungsenergie dar, dessen Hauptkomponente das Methan ist. Es entsteht durch den mikrobiellen Abbau organischer Substanz (Biomasse) unter Luftabschluss (anaerob) in Anwesenheit von Wasser und innerhalb eines Bereiches von 20 bis 55 °C.

Biomasse

Unter Biomasse versteht man den biologisch abbaubaren Anteil von Erzeugnissen, Abfällen und Rückständen der Landwirtschaft (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft, der Fischwirtschaft und damit verbundener Industriezweige sowie den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Industrie und Haushalten.

Bodensanierung

Der Bodensanierung dienen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung von umweltgefährlichen Stoffen und Zubereitungen in Böden oder zur Abschirmung vor Ausbreitung dieser Stoffe und Zubereitungen in Boden und Grundwasser. Umweltgefährlich sind Stoffe oder Zubereitungen, die selbst oder deren Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes von Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.

Bruttoanlageinvestitionen

Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb von dauerhaften und reproduzierbaren Produktionsmitteln sowie selbsterstellte Anlagen und größere Wert steigernde Reparaturen. Als dauerhaft gelten diejenigen produzierten Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden. Die Bruttoanlageinvestitionen setzen sich aus dem Erwerb neuer Anlagen und dem Saldo aus Käufen und Verkäufen von gebrauchten Anlagen zusammen. Da ein vollständiger Nachweis der Transaktionen mit gebrauchten Anlagen zwischen den investierenden Wirtschaftsbereichen mangels statistischer Unterlagen nicht möglich ist, können Anlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen nur auf Grundlage neuer Anlagen dargestellt werden.

(siehe auch neue Anlagen)

  1. Bereich Dienstleistungen
    Bruttoanlageinvestitionen sind alle Bruttozugänge (erworben oder selbst erstellt) an Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen im Berichtszeitraum soweit sie aktiviert bzw. in das Verzeichnis der Anlagegüter aufgenommen wurden und zur dauerhaften Nutzung im Unternehmen oder der Einrichtung für mindestens ein Jahr bestimmt sind. Erworbenen bzw. selbst erstellte Sachanlagen für betriebliche Zwecke sind Grundstücke, Bauten, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Anlagen und Maschinen. Zu den erworbenen bzw. selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen zählen z. B. Software- und Datenbankprogramme, Urheberrechte, Patente, Lizenzen und Warenzeichen.

Bruttoausgaben, SBG XII

Die als Bruttoausgaben angegebenen Beträge stellen reine Leistungsausgaben dar, Verwaltungskosten sind darin nicht enthalten. Ebenso werden Investitionsausgaben oder Zuschussbedarf für unterhaltene Einrichtungen nicht erfasst. Erstattungen der Sozialhilfeträger untereinander bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.

Bruttoentgelte

  1. Dienstleistungsbereich
    Summe der an die abhängig Beschäftigten geleisteten Bruttozahlungen (Bar- und Sachbezüge) ohne jeden Abzug. Diese Beträge verstehen sich einschl. Arbeitnehmeranteile, jedoch ohne Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung. Einbezogen sind sämtliche Zuschläge, Prämien, Zulagen, Mietbeihilfen und Wohnungszuschüsse, Vergütungen für Feiertage, Urlaub, Arbeitsausfälle und dgl., Entgeltfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft, Fahrtkostenzuschüsse, Urlaubsbeihilfen, Entschädigungen, Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Vermögenswirksame Leistungen, Provisionen, Abfindungen sowie Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Personen, soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen sind. Auch Zahlungen und Rückstellungen für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz sind einbezogen.

Bruttoinlandsprodukt (BIP)

Das Bruttoinlandsprodukt umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes (z. B. eines Bundeslandes) während einer bestimmten Periode produzierten Waren und Dienstleistungen. Es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche, zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen.

(siehe auch Bruttowertschöpfung, Gütersteuern, Gütersubventionen)

Bruttolöhne und -gehälter (Inland)

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung: Bruttolöhne und -gehälter (Verdienste) enthalten die von den im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten (Betrieben) geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmer vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialbeiträger der Arbeitnehmer sowie Sachleistungen, die den Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden

(siehe auch Inlandskonzept)

Bruttomonatsverdienste

Löhne (Bruttolohn) und Gehälter (Bruttogehalt) von Arbeitnehmern (Arbeiter und Angestellte) im Produzierenden Gewerbe, sowie nur Angestellte im Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, den jeweiligen Berichtsmonat betreffend. Zur Bruttoverdienstsumme zählt der regelmäßige steuerpflichtige Arbeitslohn gemäß den Lohnsteuerrichtlinien aller einbezogenen Arbeitnehmer/-innen im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich einschließlich der unregelmäßigen Sonderzahlungen. Zur Bruttoverdienstsumme zählen auch die folgenden Verdienstbestandteile:

  • steuerfreie Zuschläge für Schicht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit,
  • steuerfreie Beiträge des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer/- innen im Rahmen der Entgeltumwandlung, zum Beispiel an Pensionskassen oder -fonds nach § 3 Nr. 63 des EStG sowie
  • steuerfreie Essenszuschüsse.

Einzuschließen ist auch pauschal besteuerter Arbeitslohn, zum Beispiel von geringfügig Beschäftigten.

Quartalsergebnis: Durchschnittlicher  Bruttomonatsverdienst im Berichtsquartal.

Jahresergebnis: Durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst im Berichtsjahr.

Bruttostromerzeugung

Die Bruttostromerzeugung einer Erzeugungsanlage ist die erzeugte elektrische Arbeit, gemessen an den Generatorklemmen.

Bruttowertschöpfung

Die Bruttowertschöpfung, die zu Herstellungspreisen bewertet wird, ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen.

(siehe auch Produktionswert, Vorleistungen)

C

Campingplätze

Abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen, Reise- bzw. Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind. Im Rahmen der Monatserhebung im Tourismus werden nur Campingplätze berücksichtigt, die Urlaubscamping anbieten, nicht aber sogenannte Dauercampingplätze. Die Unterscheidung zwischen Urlaubs- oder Dauercamping knüpft an die vertraglich vereinbarte Dauer der Campingplatzbenutzung an. Im Urlaubscamping wird der Stellplatz in der Regel für die Dauer von Tagen oder Wochen gemietet, im Dauercamping dagegen zumeist auf Monats- oder Jahresbasis.

D

Dauergrünland

Grünlandflächen (Wiesen, Mähweiden, Weiden, Hutungen und Streuwiesen), die zur Futter- oder Streugewinnung oder zum Abweiden - ohne Unterbrechung durch andere Kulturen - bestimmt sind, einschließlich aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenes Dauergrünland; auch Grünlandflächen mit Obstbäumen als Nebennutzung und Gras- und Heugewinnung als Hauptnutzung zählen hierzu.

Dauerkulturen

Landwirtschaftliche Kulturen außerhalb der Fruchtfolge, die den Boden während eines längeren Zeitraums beanspruchen wie Obstanlagen, Rebland, Baumschulen sowie Weihnachtsbaumkulturen, Korbweiden- und Pappelanlagen außerhalb des Waldes. Nicht dazu zählen z. B. Hopfen, Spargel und Erdbeeren.

Deponien

Eine Deponie ist eine Abfallentsorgungsanlage zur dauerhaften, geordneten und kontrollierten Ablagerung von Abfall ohne/oder nach einer Vorbehandlung.

Deponiegase

Deponiegas entsteht beim bakteriologischen und chemischen Abbau von organischen Abfällen in Deponien. Es besteht zu bis zu 55 % aus Methan (CH4) und bis zu 45 % aus Kohlendioxid (CO2) (Prozentangaben bezogen auf das Volumen). Wegen des hohen Methangehaltes ist Deponiegas brennbar und kann zur Wärme- oder Stromerzeugung genutzt werden.

Eheschließungen

Sowohl Deutsche als auch Ausländerinnen bzw. Ausländer, die im Bundesgebiet heiraten, werden nach dem Eheschließungsort erfasst. Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen oder ihre zuvor geschlossene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.

Ehescheidungen

Ehescheidung ist die Auflösung der Ehe durch Scheidungsurteil aus Gründen, die während der Ehe eingetreten sind.

Eigengewinnung

Die Eigengewinnung ist die selbst gewonnene Wassermenge, einschließlich eventuell bei der Gewinnung auftretender Wasserverluste sowie ungenutzt abgeleiteter Wassermengen und Eigenverbrauch.

Eigenverbrauch

Der Eigenverbrauch ist der Verbrauch in den Neben- und Hilfsanlagen einer Erzeugungsanlage (z. B. zur Wasseraufbereitung,  Dampferzeuger-Wasserspeisung, Frischluft- und Brennstoffversorgung sowie Rauchgasreinigung), der während des Betriebes der Anlage verbraucht wird. Er enthält nicht den Betriebsverbrauch.

Einheitsgemeinde

Die Einheitsgemeinde ist eine Gemeinde, welche keiner Verbandsgemeinde angehört. Sie löst ihre
gemeindlichen Aufgaben allein, wozu sie eine hinreichende Verwaltungskraft besitzen muss. Die
Leistungsfähigkeit der Gemeinde kann insbesondere an der Einwohnerzahl und an der wirtschaftlichen
Entwicklung gemessen werden. Einheitsgemeinden sollen mindestens 10000 Einwohner haben. Diese
Mindestzahl verringert sich auf 8 000 Einwohner u. a. in Landkreisen mit einer Bevölkerungsdichte von
weniger als 70 Einwohnern je km2. Leiter der Verwaltung ist der Bürgermeister als Wahlbeamter auf Zeit.
In Sachsen-Anhalt gibt es 104 Einheitsgemeinden. (Stand: 01.01.2016). In dieser Zahl sind die 3
kreisfreien Städte enthalten, welche nach der KVG LSA her eigentlich keine Einheitsgemeinden sind, aber
regelmäßig hinzugezählt werden.

Einkommen

  1. körperschaftspflichtiges Einkommen
    Die Ermittlung erfolgt nach den Vorschriften im Einkommensteuerecht in Anpassung an die Vorschriften nach dem Körperschaftsteuerrecht.
  2. einkommensteuerpflichtiges Einkommen
    Gesamtbetrag der Einkünfte vermindert um abziehbare Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Einkommensteuer

siehe festgesetzte Einkommensteuer

Einkommensteuerpflichtige

Alle natürlichen Personen, soweit sie Einkünfte aus einer der im Einkommensteuergesetz bezeichneten sieben Einkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) beziehen. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht betrifft Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. Die Gruppe der veranlagten Steuerpflichtigen umfasst die gesetzlich zur Veranlagung verpflichteten und freiwillig veranlagten Personen.

Einkünfte (Gesamtbetrag der Einkünfte)

Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten vermindert um Altersentlastungsbetrag und Freibetrag für Land- und Forstwirte.

Einnahmen

  1. Sozialhilfestatistik
    Dies sind die finanziellen Mittel, die im Zusammenhang mit Aufgaben des SGB XII sowie aus Tilgung und Zinsen von Darlehen entstehen. Sie werden nur für quantitativ bedeutsame Hilfearten nachgewiesen.
  2. Personenbeförderungsstatistik
    Einnahmen im Sinne dieser Statistik sind die Erlöse aus dem Fahrkartenverkauf im Linienverkehr und für Beförderungsleistungen im Gelegenheitsverkehr. Nicht einbezogen sind die auf Unterkunft und Verpflegung entfallenden Anteile der Erlöse aus dem Gelegenheitsverkehr und alle Erlöse aus anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten (z. B. Reklame, Pachten usw.) sowie die Abgeltungszahlungen und andere Zuschüsse der öffentlichen Hand. Ebenfalls nicht enthalten sind die Erlöse für Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr.

Einpendler

Erwerbstätige Personen, die an ihrem Arbeitsort nicht wohnen.

Einzelhandel

Einzelhandel betreibt, wer Handelsware in eigenem Namen für eigene Rechnung oder für fremde Rechnung (Kommissionshandel) an private Haushalte für den privaten Ge- oder Verbrauch, absetzt.

Endenergieverbrauch

Der Endenergieverbrauch ist die Summe der zur unmittelbaren Erzeugung der Nutzenergie verwendeten Primär- und Sekundärenergieträger. In der Energiebilanz ist der Endenergieverbrauch als letzte Stufe der Energieverwendung aufgeführt. Energetisch und energieökonomisch handelt es sich jedoch noch nicht um die letzte Stufe der Energieverwendung. Es folgen noch die Nutzenergiestufe (z. B. Nutzung als Licht, Wärme) und die Energiedienstleistungen.

Energieträger

Energieträger sind Quellen oder Stoffe, aus denen direkt oder durch Umwandlung Energie gewonnen wird. Unterschieden wird nach Primär- oder Sekundärenergieträgern.

  1. Bei den Primärenergieträgern handelt es sich um Energieträger, die keiner Umwandlung unterworfen wurden. Dies sind Stein- und Braunkohlen (roh), Hartbraunkohle, Erdöl, Erdgas, Grubengas, die erneuerbaren Energieträger sowie die Kernenergie.
  2. Sekundärenergieträger sind Energieträger, die aus Umwandlung von Primärenergieträgern entstehen. Dies sind alle Stein- und Braunkohlenprodukte sowie Mineralölprodukte, Gichtgas, Konvertergas, Kokerei-/Stadtgas, Strom und Fernwärme.
  3. Erneuerbare Energieträger sind natürliche Energievorkommen, die auf permanent vorhandene oder auf sich in überschaubaren Zeiträumen von wenigen Generationen regenerierende Energieströme zurückzuführen sind. Zu den Erneuerbaren Energien zählen Klär- und Deponiegas, Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie, Biomasse in Form von Gasen und nachwachsenden Rohstoffen, Abfall biologischen Ursprungs, Geothermie und Umgebungswärme.

Energieversorgungsunternehmen

Energieversorgungsunternehmen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen.

Engpassleistung

Die Engpassleistung ist die maximale Dauerleistung einer Erzeugungsanlage, die unter Normalbedingungen erreichbar ist. Sie ist durch den leistungsschwächsten Anlageteil begrenzt. Zeitweilig in Reparatur befindliche Anlageteile mindern die Engpassleistung nicht. Bei einer längerfristigen Veränderung (z. B. Alterungseinflüssen, Änderung von Einzelaggregaten) wird die Engpassleistung entsprechend den veränderten Verhältnissen neu bestimmt.

Entgelte

 

Umfasst die Summe der Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge ohne jeden Abzug) der tätigen Personen einschließlich sämtlicher Zuschläge und anderer Leistungen wie z. B. Gratifikationen, Abfindungen gemäß Arbeitsrecht, Arbeitsentgelte und sonstige lohnsteuerpflichtige Zahlungen des Arbeitgebers im Rahmen von Altersteilzeitregelungen, Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld,  aber ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Zu den Entgelten rechnen auch die Bezüge von Gesellschafter(n)/-innen, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräften, soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit anzusehen sind sowie an Angestellte gezahlte Provisionen/Tantiemen und Vergütungen für Heimarbeiter/-innen.

Erholungs- und Ferienheime

Beherbergungsstätten, die nur bestimmten Personenkreisen, z. B. Mitgliedern eines Vereins oder einer Organisation, Beschäftigten eines Unternehmens, Kindern, Müttern, Betreuten sozialer Einrichtungen zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.

Errichtung neuer Gebäude

Unter Errichtung neuer Gebäude werden Neubauten und Wiederaufbauten verstanden. Als Wiederaufbau gilt der Aufbau zerstörter oder abgerissener Gebäude ab Oberkante des noch vorhandenen Kellergeschosses.

Ertragsmesszahl

Kennzeichnet die naturale Ertragsfähigkeit des Bodens auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen, insbesondere der Bodenbeschaffenheit, der Geländegestaltung und der klimatischen Verhältnisse. Sie wird an Hand der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung berechnet und bildet eine der Grundlagen für die Einheitsbewertung und damit für die Besteuerung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens.

Erwerbslose

Personen ohne Arbeitsverhältnis, die sich um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig davon, ob sie beim Arbeitsamt als Arbeitslose gemeldet sind. Insofern ist der Begriff der Erwerbslosen umfassender als der Begriff der Arbeitslosen. Andererseits sind Arbeitslose mit vorübergehend geringfügiger Tätigkeit nach dem Erwerbskonzept nicht erwerbslos sondern erwerbstätig. Erfragt wird neben der ersten auch eine weitere Tätigkeit. Dargestellte Ergebnisse der Erwerbstätigkeit beziehen sich immer auf die einzige oder erste Tätigkeit.

Erwerbspersonen

Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen (Selbständige, Mithelfende Familienangehörige, Abhängige), unabhängig von der Bedeutung des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit. Die Erwerbspersonen setzen sich zusammen aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen.

Erwerbsquoten

Prozentualer Anteil der Erwerbspersonen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe.

Erwerbstätige

  1. Erwerbstätigenrechnung
    Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist es unerheblich, ob aus der erfassten Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird oder nicht. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Stellung im Beruf bzw. nach Wirtschaftszweigen ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Die Darstellung der Erwerbstätigen erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept). Erfasst werden alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb des Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendler ihren Arbeitsort in dieser Region erreichen. Zum anderen erfolgt der Nachweis nach dem Inländerkonzept (Wohnortkonzept). Hier werden alle Personen erfasst, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zusätzlich aber auch diejenigen Personen, die zwar in diesem Gebiet wohnen, aber als Auspendler ihren Arbeitsort in anderen Regionen haben.
  2. Mikrozensus
    Zu den Erwerbstätigen zählen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschl. Soldaten und Mithelfende Familienangehörige), selbständig ein Gewerbe oder Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben.

Erziehung in einer Tagesgruppe

Diese Hilfeart umfasst sowohl die teilstationäre Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung (Tagesgruppe in einer Einrichtung) als auch die in einer geeigneten Form der Familienpflege (auch als Einzelpflege) gewährte Hilfe.

Fahrleistung

Die Fahrleistung bezeichnet die in einem bestimmten Zeitraum von den Verkehrsmitteln (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Omnibusse) zurückgelegte Entfernung in Fahrzeugkilometern  (Zug- oder Buskilometer). Es gelten alle Fahrten, auf denen Fahrgastbeförderungen zugelassen sind, auch wenn niemand das Beförderungsangebot angenommen hat.

Familien

  1. bis einschließlich Mikrozensus 2004
    In Anlehnung an Empfehlungen der Vereinten Nationen zählen als Familien sowohl Ehepaare mit und ohne Kinder als auch alleinerziehende ledige, verheiratet getrenntlebende, geschiedene und verwitwete Väter und Mütter mit ihren im gleichen Haushalt lebenden ledigen Kindern.
  2. ab Mikrozensus 2005
    Die Familie im „statistischen Sinn“ umfasst im Mikrozensus – abweichend von früheren Veröffentlichungen - alle Eltern-Kind-Gemeinschaften d. h. Ehepaare, nichteheliche (gegengeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Nicht zu den „statistischen“ Familien zählen im Mikrozensus Paare – Ehepaare und Lebensgemeinschaften – ohne Kinder sowie Alleinstehende.

Ferienhäuser, -wohnungen

Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nicht abgegeben werden, aber eine  Kochgelegenheit vorhanden ist.

Ferienzentren

Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und dazu dienen, wahlweise unterschiedliche Wohn- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie gleichzeitig Freizeiteinrichtungen in Verbindung mit Einkaufsmöglichkeiten und persönlichen Dienstleistungen zum vorübergehenden Aufenthalt anzubieten.

Als Mindestausstattung gilt das Vorhandensein von Hotelunterkunft und anderen Wohngelegenheiten auch mit Kochgelegenheit, einer Gaststätte, von Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfs und des Freizeitbedarfs sowie von Einrichtungen für persönliche Dienstleistungen, z. B. Massageeinrichtungen, Solarium, Sauna, Friseur und zur aktiven Freizeitgestaltung, wie z. B. Schwimmbad, Tennis-, Tischtennis-, Minigolf- oder Trimm-Dich-Anlagen.

festgesetzte Einkommensteuer

Steuerbetrag, der sich durch Anwendung der Steuertabellen (Grundtabelle für Alleinstehende, Splittigtabelle für Ehepaare) auf das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung von Steuerermäßigungen ergibt. Das zu versteuernde Einkommen ermittelt sich aus dem Einkommen abzüglich bestimmter Freibeträge wie Kinder- oder Haushaltsfreibetrag.

Festgesetzte Körperschaftsteuer

Steuerbetrag, der sich durch Anwendung bestimmter fester Steuersätze auf das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung bestimmter Steuerermäßigungen ergibt. Bei den Steuersätzen wird unterschieden zwischen im Betrieb verbliebenen Einkommen und ausgeschütteten Gewinnen

FISIM

FISIM (bisher "unterstellte Bankgebühr") ist die Abkürzung des englischen Begriffs "Financial Intermediation Services, Indirectly Measured", ins Deutsche übersetzt "Finanzserviceleistungen, indirekte Messung". Es umfasst die modellhaft ermittelten indirekten Entgelte der Banken aus dem Kredit - und Einlagengeschäft, die diese neben den direkt erzielten Umsätzen in Form von z. B. Kontoführungs- und Safegebühr erzielen. FISIM wird den Wirtschaftssubjekten zugeordnet, die diese Bankdienstleistung in Anspruch nehmen (Allokation von FISIM auf Einleger und Kreditnehmer).   

Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung

Umfasst nur diejenigen Flächen, die nach den Rechtsvorschriften für die Einheitsbewertung zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören und einer Pauschalbewertung unterliegen, im Wesentlichen also die Fläche des Ackerlandes und des Grünlandes.

Fortzüge

Auszug aus der alleinigen Wohnung/Hauptwohnung

Fremdbezug

 

Der Fremdbezug ist die Wassermenge, die von einem anderen Unternehmen bezogen wird und vom eigenen Unternehmen weiterverteilt wird.

Gärtnerische Nutzfläche (GN)

Gärtnerische Nutzflächen sind Flächen, auf denen Obst, Gemüse, Blumen und Zierpflanzen, Baumschulerzeugnisse sowie Gartenbausämereien zu Erwerbszwecken in Hauptnutzung auf dem Freiland oder in Gewächshäusern angebaut werden.  Die gärtnerische Nutzfläche ist keine Teilmenge der landwirtschaftlich genutzten Fläche, da die gärtnerische Nutzfläche auch leer stehende Gewächshäuser und Verkaufsgewächshäuser umfasst.

Gasthöfe

Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen, außer dem auch für Passanten zugänglichen Gastraum, in der Regel keine weiteren Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen.

Gasthörer

Gasthörerinnen und Gasthörer sind Teilnehmer an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen der Hochschulen. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich, ein Fachstudium mit Abschlussprüfung nicht möglich.

Gebäude

Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dabei kommt es auf die Umschließung der Wände nicht an.

Geborene

Lebend- und Totgeborene

Geburtenüberschuss bzw. -defizit

Differenz zwischen Lebendgeborenen und Gestorbenen.

Gelegenheitsverkehr

Gelegenheitsverkehr
Hierzu zählen Stadtrundfahrten, Ausflugsfahrten und Mietomnibusverkehr gemäß § 48 und 49 PBefG, wenn die Reiseweite 50 km nicht übersteigt.

Gelegenheitsfernverkehr
Zum Gelegenheitsfernverkehr zählen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Mietomnibusverkehr nach § 48 und § 49 PBefG, bei denen die Reiseweite mehr als 50 km beträgt.

Gemeinde

Die Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft. Sie ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates und
verwaltet in eigener Verantwortung ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze mit dem Ziel, das Wohl
ihrer Einwohner zu fördern. Soweit Gesetze nicht etwas anderes bestimmen, ist die Gemeinde in ihrem
Gebiet ausschließlicher Träger der öffentlichen Aufgaben. Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der
Gemeinderat und der Bürgermeister.

Gemeindeanteil

Die Gemeinden werden jährlich zu einem durch Bundesgesetz festgelegten Prozentsatz am Aufkommen von Gemeinschaftsteuern beteiligt.

Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz steht den Gemeinden ein Anteil von 15 Prozent des Jahresaufkommens an Lohn- und Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens an Abgeltungssteuer im Land zu. Die Verteilung der zum Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zusammengefassten Aufkommen erfolgt nach Schlüsselzahlen, die sich im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik auf der Basis der Einkommensteuerbeträge je Gemeinde ergeben.

Dem Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern nach stehen den Gemeinden 2,2 Prozent vom Aufkommen der Umsatzsteuer zu. Die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer richtet sich nach Schlüsselzahlen auf der Basis des Gewerbesteueraufkommens und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.

Gemeindearten

  1. Kreisangehörige Gemeinde
    Hierbei handelt es sich um eine Gemeinde, die nicht die Stellung einer Kreisfreien Stadt hat und somit einem Landkreis angehört. Sie ist Einheitsgemeinde oder Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde. Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt 215 kreisangehörige Gemeinden (Stand: 01.01.2016).
  2. Kreisfreie Stadt
    Kreisfreie Städte erfüllen neben ihren Aufgaben als Gemeinde in ihrem Gebiet alle Aufgaben, die sonst den Landkreisen obliegen. Kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt sind Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und die Landeshauptstadt Magdeburg.

Gemeindenamen, Gemeindebezeichnungen

Jede Gemeinde führt den Namen, den sie am 30. Juni 2014 innehatte, fort. Die Kommunalaufsichtsbehörde kann auf Antrag der Gemeinde den Namen der Gemeinde ändern. Vor der Antragstellung sind die betroffenen Bürger zu hören.
Die Bezeichnung "Stadt" führen Gemeinden, denen diese Bezeichnung nach dem bis zum 30. Juni 2014
geltenden Recht zusteht. Zum Stand 01.01.2016 haben in Sachsen-Anhalt 104 Gemeinden das Stadtrecht. Auch sonstige "überkommene" Bezeichnungen (Flecken usw.) können die Gemeinden weiterhin führen.
Der Landkreis kann auf Antrag der Gemeinde Bezeichnungen verleihen oder ändern. Die Verleihung der
Bezeichnung "Stadt" ist an die Erfüllung bestimmter Kriterien (Einwohnerzahl, Siedlungsform etc.)
gebunden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Übernahme der Bezeichnung "Stadt" durch eine Gemeinde ohne Stadtrecht, in die eine Gemeinde mit Stadtrecht eingemeindet wird. Auch bei der Zusammenlegung mehrerer Gemeinden zu einer neuen kann, soweit eine Gemeinde mit Stadtrecht beteiligt ist, die Bezeichnung "Stadt" als Zusatz zum Gemeindenamen zur Anwendung kommen.
Das Landesverwaltungsamt kann den Namen einer Kreisfreien Stadt auf deren Antrag ändern sowie bei kreisfreien Städten Bezeichnungen verleihen oder diese ändern.
Die dargestellte Schreibweise des jeweiligen Namens ist die amtliche. Zu beachten ist jedoch bei
Gemeinden mit zusätzlichen Bezeichnungen zu (bzw. im) Gemeindenamen (Stadt, Bad, Flecken,
Goethestadt, Hansestadt, Landeshauptstadt, Lutherstadt ...), welche auf den Seiten aufgrund des
besseren Auffindens meist erst nach dem eigentlichen Gemeindenamen ausgewiesen sind, dass diese
Bezeichnungen beim Gebrauch dem Namen wieder voranzustellen sind
(Beispiel: Eisleben, Lutherstadt ? Lutherstadt Eisleben).

Gemeindeschlüssel, amtlicher

Für alle Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland gilt seit Jahren eine einheitlich strukturierte Gemeindeschlüsselnummer. Sie findet bei allen statistischen Erhebungen Anwendung und ändert sich auch dann nicht, wenn eine Gemeinde z.B. durch Namensänderung ihren Platz in der alphabetischen Reihenfolge wechselt.
Die Gemeindeschlüsselnummer ist achtstellig. Die ersten beiden Stellen kennzeichnen das Land.
Sachsen-Anhalt hat die Schlüsselnummer 15. In der 3. Stelle ist der Regierungsbezirk enthalten. Die 4. und 5. Stelle der Nummer beinhalten die Kreisnummer, und die 6. bis 8. Stelle kennzeichnen die Gemeinde. Kreisfreie Städte haben an den drei letzten Stellen Nullen (000).

Beispiel: Die Gemeindenummer der Stadt Harzgerode lautet 15 0 85 145.
Dabei bedeutet:

15 = Land Sachsen-Anhalt
0 = Regierungsbezirk (0 = keine Regierungsbezirke)
85 = Landkreis Harz
145 = Gemeinde Stadt Harzgerode

Durch Eingemeindungen, Zusammenschlüsse von Gemeinden etc. ändern sich neben den Gemeindegrenzen auch die Schlüsselnummern. Auch können Änderungen bei der Zugehörigkeit von Gemeinden zu Verbandsgemeinden auftreten. Für regelmäßige Änderungsmeldungen per E-Mail melden
Sie sich hier an.

gemeldete Stellen

Gemeldete Stellen sind Beschäftigungsmöglichkeiten, die der Arbeitsagentur oder den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Besetzung gemeldet wurden mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als 7 Kalendertagen.

Gesamtbetrag körperschaftspflichtigen Einkünfte

Die Ermittlung erfolgt nach den Vorschriften im Einkommensteuerecht für die vorkommenden sechs Einkunftsarten (außer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) in Anpassung an die Vorschriften nach dem Körperschaftsteuerrecht.

Gesamteinkommen

Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14 WoGG) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge (§ 17 WoGG) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18 WoGG).

Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

Gesamtumsatz

  1. Gesamtumsatz im Dienstleistungsbereich
    Ist die Summe von Umsatz und sonstigen betrieblichen Erträgen (bis einschl. Berichtsjahr 2015).
  2. Gesamtumsatz im Baugewerbe
    Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der, unabhängig von Zahlungseingang oder Liefertermin, im Berichtszeitraum abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte, einschließlich der darin enthaltenen Verbrauchssteuern, Kosten für Fracht, Porto, Verpackung (auch wenn getrennt in Rechnung gestellt), abzüglich sofort gewährter Preisnachlässe. Der Gesamtumsatz setzt sich zusammen aus dem Umsatz aus Eigenerzeugung, baugewerblichem Umsatz und sonstigem Umsatz (z. B. Umsatz aus Handelsware, Erlöse aus Wohnungsvermietung, aus Transportleistungen für Dritte, aus dem Verkauf eigener landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Provisionseinnahmen).

Gestorbene

Verstorbene Personen (ohne Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen). Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Gestorbene Säuglinge

Kinder, die bei Eintritt des Todes noch nicht 1 Jahr alt waren.

Gesundheitsausgaben

Zu den Gesundheitsausgaben in der Abgrenzung der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL) zählen alle Käufe von Waren und Dienstleistungen, die zum Zweck der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege getätigt werden, die Kosten der Verwaltung sowie die Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Räumlich bezieht sich die Erfassung der Gesundheitsausgaben dabei auf die Käufe der inländischen Bevölkerung (die gegebenenfalls auch im Ausland getätigt werden können). Inhaltlich werden nur die Transaktionen für die letzte Verwendung erfasst, ein direkter Patientenbezug muss daher im Regelfall gegeben sein. Transaktionen zwischen Leistungserbringern, z.B. die Lieferung von Arzneimitteln von pharmazeutischen Großhändlern an Apotheken, bleiben unberücksichtigt.

Gesundheitspersonal

Das Gesundheitspersonal in der Abgrenzung der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL) umfasst alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, unabhängig davon, welchen Beruf sie ausüben. Unter Beschäftigten werden Beschäftigungsverhältnisse verstanden, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen auch mehrfach gezählt werden. Nicht zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen gezählt werden ehrenamtlich Tätige, Auszubildende sowie Beschäftigte, die als Beauftragte aus anderen Bereichen in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind. 

Gesundheitswirtschaft i.e.S.

Die Gesundheitswirtschaft im engeren Sinn (i.e.S.) in der Abgrenzung der Arbeitsgruppe Gesundheits-ökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL) berücksichtigt die Erstellung und Vermarktung jener Güter und Dienstleistungen, die der Bewahrung und Wiederherstellung der Gesundheit dienen und von den verschiedenen  Ausgabenträgern im Gesundheitswesen (z. B. gesetzliche und private Krankenversicherung oder soziale Pflegeversicherung) ganz oder teilweise erstattet werden.

Getötete

Personen, die sofort an der Unfallstelle oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben.

Gewässerschutz

Dem Gewässerschutz dienen Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge bzw. der Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen sowie Verringerung der Wärmemenge) und zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen, die der Wasserkreislaufführung dienen.

Gewerbeabmeldungen

Eine Gewerbeabmeldung erfolgt bei vollständiger Aufgabe eines Betriebes, bei teilweiser Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes (z. B. einer Zweigniederlassung) bzw. Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes infolge Eigentümerwechsel, bei Änderung der Rechtsform sowie Verlagerung eines Betriebes in einen anderen Meldebezirk.

Gewerbeanmeldungen

Eine Gewerbeanmeldung ist bei Beginn eines Gewerbes durch Neuerrichtung, bei Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes durch einen anderen Gewerbetreibenden, bei Änderung der Rechtsform und bei Verlagerung eines Betriebes aus einem anderen Meldebezirk abzugeben.

Gewerbesteuer

Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbe- bzw. Reisegewerbebetrieb, für den in der betreffenden Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten wird bzw. sich der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit befindet. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.

Gewerbesteuerumlage

Die Gemeinden haben einen Anteil ihres Aufkommens an Gewerbesteuern als Umlage zur Aufteilung an Bund und Land abzuführen. Sie ermittelt sich gemeindeweise aus dem Produkt des Gewerbesteueristaufkommens mit einem Umlagesatz dividiert durch den Gewerbesteuerhebesatz. Die jährliche Höhe des Umlagesatzes regelt ein Bundesgesetz.

geringfügig Beschäftigte

Eine geringfügige Beschäftigung lag dann vor, wenn das Arbeitsentgelt 450 Euro im Monat nicht überstiegen hat ( geringfügig entlohnte Beschäftigung ) oder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt war ( kurzfristige Beschäftigung).

Großhandel

Großhandel betreibt, wer Handelsware in eigenem Namen für eigene Rechnung oder für fremde Rechnung (Kommissionshandel) an Einzelhändler,Unternehmen, kommerzielle Nutzer, Körperschaften und berufliche Nutzer, also andere Abnehmer als private Haushalte, absetzt. Handelswaren sind bewegliche Sachgüter, die fertig bezogen und ohne wesentliche, d. h., nicht mehr als handelsübliche Be- oder Verarbeitung weiter veräußert werden. Zum Großhandel zählen auch Import und Exportgeschäfte.

Die Daten von „großen“ Großhandelsunternehmen mit mindestens 20 Millionen Euro Jahresumsatz oder mit mindestens 100 Beschäftigten werden im Rahmen einer monatlichen Primärbefragung bei den Unternehmen erhoben. Für alle anderen Unternehmen bilden Verwaltungsdaten der Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit die Grundlage für die Erstellung der Monatsstatistik im Großhandel.

Großvieheinheit (GV)

Für Betriebsvergleiche und betriebswirtschaftliche Berechnungen geschaffener Begriff:

500 kg Lebendgewicht = 1 GV; bei Überschlagsrechnungen = 1 Kuh.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)

Es handelt sich um eine bedürftigkeitsabhängige Leistung, die älteren bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes dienen soll.

Grundsteuer

Die Grundsteuer besteuert im Inland liegenden Grundbesitz. Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert für den Steuergegenstand. Nach dem Steuergegenstand unterscheidet sich die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B für übrige bebaute und unbebaute Grundstücke.

Grundwasser

Grundwasser ist Wasser, das durch Versickerung in den Boden gelangt bzw. aus aufsteigenden Gesteinsschmelzen frei geworden ist und Hohlräume der lockeren Erde und des anstehenden Gesteins ausfüllt. Die Grundwasserströmung ist von der Schwerkraft und den durch die Bewegung selbst ausgelösten Reibungskräften bestimmt.

Oder kurz: Grundwasser ist unterirdisch anstehendes Wasser ohne Uferfiltrat und ohne angereichertes Grundwasser.

Güterarten

Der Nachweis der Güte erfolgt nach dem Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistiken NST-2007, das insgesamt 20 Güterabteilungen umfaßt.

Gütersteuern

Zu den Gütersteuern zählen alle Steuern und ähnlichen Abgaben, die pro Einheit einer gehandelten Ware oder Dienstleistung zu entrichten sind. Sie umfassen die nichtabziehbare Umsatzsteuer, Importabgaben (u.a. Zölle, Verbrauchsteuern und Abschöpfungsbeträge auf eingeführte Güter) und sonstige Gütersteuern (Verbrauchsabgaben, Vergnügungssteuern, Versicherungssteuer usw.).

Gütersubventionen

Gütersubventionen sind Subventionen, die pro Einheit einer produzierten oder eingeführten Ware oder Dienstleistung geleistet werden. Unter Subventionen versteht man in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen laufende Zahlungen ohne Gegenleistung, die der Staat oder Institutionen der Europäischen Union an gebietsansässige Produzenten leisten, um den Umfang der Produktion dieser Einheiten, ihre Verkaufspreise oder die Entlohnung der Produktionsfaktoren zu beeinflussen.

Güterumschlag

Der Güterumschlag ergibt sich aus den Meldungen über Aus- und Einladungen der in den Häfen ankommenden und abgegangenen Schiffe.

Habilitation

Habilitation ist der Nachweis der wissenschaftlichen Lehrbefähigung. Das Habilitationsverfahren umfasst neben der Habilitationsschrift ein wissenschaftliches Gespräch (Kolloquium) und eine öffentliche Vorlesung. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich mit dieser Qualifikation um eine Professur an einer Hochschule bewerben.

Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

 

Diese Abteilung umfasst alle Tätigkeiten, die sich auf Kraftfahrzeuge einschließlich Lastkraftwagen, Anhänger und Krafträder beziehen, außer deren Herstellung und Vermietung: Groß- und Einzelhandel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen, Groß- und Einzelhandel mit Teilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge. Ebenfalls eingeschlossen ist die Handelsvermittlung, der Versandhandel sowie der Handel über das Internet von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen und -zubehör. Diese Abteilung umfasst ferner das Waschen, Polieren usw. von Kraftfahrzeugen.
Die Daten von "großen" Kfz-Handelsunternehmen mit mindestens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder mit mindestens 100 Beschäftigten werden im Rahmen einer monatlichen Primärbefragung bei den Unternehmen erhoben. Für alle anderen Unternehmen bilden Verwaltungsdaten der Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit die Grundlage für die Erstellung der Monatsstatistik im Kraftfahrzeughandel.

 

Handwerksunternehmen

Als Handwerksunternehmen werden juristisch selbstständige Personen und Personengesellschaften bezeichnet, die in die Handwerksrolle Teil A eingetragen sind. Diese Handwerksrolle wird von den Handwerkskammern geführt.

Hauptdiagnosen

Es handelt sich hier um die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Aufenthaltes verantwortlich ist.

Haushalte

  1. Mikrozensus
    Als Haushalt zählt jede zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften. Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters). Haushalte mit mehreren Wohnungen werden unter Umständen mehrfach gezählt. Die Zahl der Haushalte stimmt mit derjenigen der Familien nicht überein, weil es bei den Haushalten zu Doppelzählungen kommen kann. In einem Haushalt können einerseits mehrere Familien/Alleinstehende ohne Kinder wohnen, andererseits aber können ledige Personen ohne Kinder, die nicht zu den Familien zählen, einen Haushalt bilden.
  2. Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte
    Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl einkommens- als auch verbrauchsmäßig zusammengehören. Sie müssen über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten.
  3. Wohngeld
    Ein Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Familienangehörigen.
    Seit 2005 gibt es neben den reinen Wohngeldhaushalten (d. h. alle Familienmitglieder sind wohngeldberechtigt) auch die sogenannten Mischhaushalte. Hierbei handelt es sich um Haushalte, in denen sowohl bei der Wohngeldberechnung zu berücksichtigende Familienmitglieder als auch nach §1 Abs. 2 vom Wohngeld ausgeschlossene Personen leben.

Haushaltskunden

Haushaltskunden gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Haushaltsnettoeinkommen

  1. Mikrozensus
    Ist die Summe der Individualeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen.
  2. Wirtschaftsrechungen privater Haushalte
    Das Haushaltsnettoeinkommen ergibt sich aus dem Haushaltsbruttoeinkommen vermindert um Einkommen- und Vermögensteuern, Pflichtbeiträge der Sozialversicherung und ab 1992 um den Solidaritätszuschlag. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieben oder selbstständiger Arbeit waren die steuerlichen Einkünfte anzugeben. Das Haushaltsnettoeinkommen umfasst nicht die Auflösung von Ersparnissen, die Aufnahme von Krediten, den Verkauf von Vermögenswerten, Gewinne, Erbschaften und dergleichen.

Hausmüll

Unter Hausmüll werden Abfälle verstanden, die hauptsächlich aus privaten Haushalten stammen. Sie werden von den Entsorgungspflichtigen selbst oder von beauftragten Dritten in genormten, im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behältern transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt.

Die Position Hausmüll beinhaltet in Abhängigkeit vom jeweiligen Sammelsystem in regional unterschiedlichem Umfang auch zusammen mit Hausmüll eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind Abfälle von Gewerbebetrieben, Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und der Industrie, die über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden.

Hebesätze der Realsteuern

Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, der von den Gemeinden für jedes Kalenderjahr in eigener Zuständigkeit und für jede Realsteuer festgelegt wird. Durch Multiplikation mit dem Steuermessbetrag ergibt sich die Steuerschuld je Steuerpflichtigem.

Heilquellenschutzgebiete

Heilquellen sind natürlich zutage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- und Gasvorkommen, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder nach der Erfahrung geeignet sind, Heilzwecken zu dienen. Heilquellen, deren Erhaltung zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist, können auf Antrag des Eigentümers staatlich anerkannt werden (staatlich anerkannte Heilquelle). Zum Schutz staatlich anerkannter Heilquellen können Heilquellenschutzgebiete festgelegt werden.

Heimerziehung; sonstige betreute Wohnformen

Im Rahmen dieser Hilfeart können junge Menschen sowohl in Heimen mit sozialpädagogischer Zielsetzung untergebracht werden als auch in selbstständigen, pädagogisch betreuten Jugendwohngemeinschaften sowie in der Form des betreuten Einzelwohnens.

Herkunftsländer

Bei der Monatserhebung im Tourismus wird das jeweilige Herkunftsland der Gäste in den Beherbergungsbetrieben erfasst. Maßgebend ist grundsätzlich der ständige Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort eines Gastes, nicht dagegen dessen Staatsangehörigkeit bzw. Nationalität.

Hilfen

  1. Hilfen in besonderen Lebenslagen
    Hilfen die in außergewöhnlichen Notsituationen, wie gesundheitliche und soziale Beeinträchtigungen gewährt werden. (Krankenhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege)
  2. laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
    Hilfe, die das Existenzminimum, wie den Bedarf an Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Hausrat garantieren soll, wenn die Hilfen des 4. - 9. Kapitel SBG XII nicht greifen bzw. unzureichend sind.
  3. Hilfen zur Erziehung
    Die Hilfe zur Erziehung soll durch geeignete Maßnahmen die Erziehung im Elternhaus unterstützen, ergänzen und erforderlichenfalls auch ersetzen. Anspruch auf diese Art der Kinder- und Jugendhilfe besteht, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist (§ 27 SGB VIII).

Hochschulpersonal

Hochschulpersonal umfasst das gesamte haupt- und nebenberuflich tätige Personal an den Hochschulen und Medizinischen Fakultäten. In der amtlichen Statistik wird zwischen dem wissenschaftlich/künstlerischen und dem nichtwissenschaftlichen (Verwaltungs-, technischen und sonstigen) Personal unterschieden. Des weiteren wird bei diesen beiden Personalgruppen noch nach haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit untergliedert. In der Statistik werden Beschäftigungsfälle erfasst. Personen, die haupt- und nebenberuflich an derselben Hochschule tätig sind, erscheinen auch zweimal in den Meldelisten der Hochschule. Ansonsten werden Personen mit Zuordnung zu verschiedenen organisatorischen Einheiten der Hochschule (Lehrstühle, Fachbereiche, Verwaltung, Bibliothek) unter der Einheit mit dem höchsten Anteil an der Arbeitszeit gemeldet.

  1. Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
    Dem hauptberuflich wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sind zugeordnet:
    • Professorinnen und Professoren
    • Dozentinnen und Dozenten und Assistentinnen und Assistenten
    • wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Lehrkräfte für besondere Aufgaben
    Zum nebenberuflichen Personal gehören unter anderem:
    • Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, Emeriti
    • Lehrbeauftragte
    • wissenschaftliche Hilfskräfte (Studentische Hilfskräfte sind entsprechend dem Hochschulstatistikgesetz des Landes mit einbezogen)
  1. Nichwissenschaftliches Personal
    Nichtwissenschaftliches Personal wird nach Tätigkeitsbereichen (Verwaltungspersonal, Bibliothekspersonal oder technisches Personal) zugeordnet. Zu dieser Gruppe zählen Beschäftigte der Fachbereichsverwaltungen, der Bibliotheken, der technischen Bereiche, Pflegepersonal an Hochschulkliniken, Auszubildende usw.

Hotels

Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen ein Restaurant - auch für Passanten - vorhanden ist. Außerdem stehen in der Regel weitere Einrichtungen oder Räume für unterschiedliche Zwecke (Konferenzen, Seminare, Sport, Freizeit, Erholung) zur Verfügung.

Hotels garnis

Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen als Mahlzeit höchstens ein Frühstück angeboten wird.

I

ICD-10

ICD-10 ist die Abkürzung für die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedeten "Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" in der 10. Revision. Herausgegeben wird dieses systematische Verzeichnis vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.

Dadurch ist eine weltweit einheitliche Erfassung und Klassifizierung von Krankheiten und Todesursachen möglich, welche zudem überregionale Vergleiche erlaubt. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt aus diesem Grund eine Signierung im Sinne der ICD, seit dem 01.01.1998 in der Fassung der 10. Revision (ICD-10).

Indikatoren

Energie- und CO2-Indikatoren spielen in der  energie- und klimaschutzpolitischen Diskussion sowie im Rahmen des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung eine wichtige und zunehmende Rolle. Sie können durch die Verknüpfung des Energieverbrauchs bzw. der CO2-Emissionen mit geeigneten Bezugsgrößen bessere Einsichten in energiewirtschaftliche und klimapolitische Zusammenhänge vermitteln, als dies allein auf der Basis von Energie- und CO2-Bilanzen möglich wäre. Sie erfüllen damit primär eine Informationsfunktion.

Da sich die meisten energie- und klimaschutzpolitischen Zielsetzungen auf das Referenzjahr 1990 beziehen, werden die Zeitreihen ab 1990 dargestellt.

Zur Bildung von auf die Einwohnerzahl bezogenen Energie- bzw. CO2-Indikatoren wurden die jahresdurchschnittlichen Einwohnerzahlen der amtlichen Bevölkerungsstatistik zu Grunde gelegt. Bei den Indikatoren, die auf die wirtschaftliche Leistung Bezug nehmen, wurden die Energie- bzw. CO2-Daten mit dem Bruttoinlandsprodukt (preisbereinigt, verkettet) verknüpft. Diese liegen nur bis zum Jahr 1991 zurück gerechnet vor. Die Indikatorenreihen beginnen infolgedessen erst ab 1991.

Inlandskonzept

Nach dem Inlandskonzept wird die in einem Wirtschaftsgebiet (Inland) erbrachte wirtschaftliche Leistung erfasst, einschließlich der Arbeitsleistungen der Einpendler aber ausschließlich der Leistungen der Auspendler.

Inobhutnahmen

Unter Inobhutnahme versteht man die vorläufige Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen durch das Jugendamt. Sie wird ausgelöst, wenn ein Kind/Jugendlicher sich selbst an das Jugendamt oder eine andere Stelle außerhalb seiner Familie um Hilfe (Obhut) wendet oder wegen dringender Gefahr für das Wohl des Kindes bzw. Jugendlichen die Verpflichtung des Jugendamtes eintritt und zwar gleichgültig, von wem die Gefahr ausgeht.

Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.

Internationale Jugendarbeit

Das sind Maßnahmen im In- und Ausland, an denen Deutsche und Ausländer teilnehmen, z. B. Jugendaustausch im Rahmen bilateraler Kulturabkommen, des Europäischen und Deutsch-Französischen Jugendwerks, der Gemeinschafts-, Friedens- und Entwicklungsdienste, bilateraler Freundschaftsgesellschaften, der Städtepartnerschaften und multilateraler Programme.

Institutionelle Beratungen

Die Erhebung "Institutionelle Beratung" erstreckt sich ausschließlich auf die beendeten Fälle von Erziehungs-, Familien- und Jugend- sowie Suchtberatungen, die als erzieherische Hilfe gemäß § 28 SGB VIII durchgeführt werden und mit öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe ganz oder teilweise finanziert werden.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die Betreuung ist sehr stark auf die individuelle Lebenssituation des jungen Menschen abgestellt und erfordert mitunter die Präsenz bzw. Ansprechbereitschaft des Pädagogen rund um die Uhr. Der betreute junge Mensch lebt in der Regel in einer eigenen Wohnung. Die Betreuung wird auch in der Familie oder in Institutionen (z. B. Justizvollzugsanstalt, Psychiatrie) durchgeführt.

Investitionen

Als Investitionen gelten die im Geschäftsjahr aktivierten Bruttozugänge (ohne die als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer) an erworbenen und selbsterstellten Sachanlagen einschließlich solcher Leasing-Güter, die beim Leasingnehmer zu aktivieren sind. Hierzu zählen auch bebaute Grundstücke, Grundstücke ohne Bauten, Mess- und Kontrolleinrichtungen, Geräte, Maschinen und Einrichtungen.

J

Jugendherbergen und Hütten

Beherbergungstätten, die in der Regel eine einfache Ausstattung aufweisen und vorzugsweise Jugendlichen oder Angehörigen der sie tragenden Organisation, z. B. Wanderverein, zur Verfügung stehen. Speisen und Getränke werden nur an Hausgäste abgegeben.

Jugendhilfe

Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und Aufgaben für junge Menschen und Familien wie zum Beispiel die Jugend- und Jugendsozialarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, die Förderung der Erziehung in der Familie oder die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Rechtsgrundlage bildet das Achte Buch Sozialgesetzbuch.

Junge Menschen

Junger Mensch ist, wer noch nicht 27 Jahre alt ist.

Kanalnetz

Das Kanalnetz oder die Sammelkanalisation bezeichnet die Gesamtheit der Kanäle, Abwasserdruckleitungen und der zugehörigen Bauwerke in einem Entwässerungsgebiet. Bei der Länge der Kanäle sind die Hausanschlüsse nicht berücksichtigt. Man unterscheidet das Mischsystem (Regenwasser und Schmutzwasser werden gemeinsam abgeleitet) und das Trennsystem (Schmutzwasser und Regenwasser werden getrennt gesammelt und abgeleitet).

Kettenindex (2015 = 100)

Ein Kettenindex ergibt sich aus der Multiplikation von Teilindizes (Wachstumsfaktoren), die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Er wird auf ein Referenzjahr bezogen (derzeit 2015) und gibt für das jeweilige Berichtsjahr an, wie sich z. B. das preisbereinigte Wirtschaftswachstum seit dem Referenzjahr entwickelt hat.

(siehe auch Preiskonzept)

Kinder

Ledige Personen, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil, zum Beispiel der geschiedenen Mutter, in einem Haushalt bzw. einer Familie zusammenleben. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht nicht. Als Kinder gelten auch ledige Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen.

Kinder- und Jugenderholung

Hierunter fallen Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung einschließlich Stadtranderholung, Wandern, Fahrten, Lager und ähnliche.

Kindersterblichkeit

Unter Kindersterblichkeit versteht man die Sterbeziffer, die die Zahl der gestorbenen Kinder im Alter von 1 bis unter 15 Jahren angibt.

Kindswohlgefährdung

Eine Kindeswohlgefährdung liegt nach § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Klärgas

Klärgas entsteht bei der Ausfaulung von Klärschlamm. Es enthält als energetisch wichtigste Komponente das Methangas (CH4), daneben noch Kohlendioxid, Wasserstoff und einige Spurengase.

Klärschlamm

Klärschlamm ist der bei der Behandlung von Abwasser in kommunalen oder entsprechenden industriellen Abwasserbehandlungsanlagen anfallende Schlamm, auch soweit er entwässert oder getrocknet oder in sonstiger Form behandelt wurde.

Klassifikation der Wirtschaftszweige

Wirtschaftszweigklassifikationen dienen der Einordnung von Daten, die sich auf statistische Einheiten beziehen, das heißt zum Beispiel auf einen einzelnen Betrieb oder eine Gruppe von Betrieben, die eine wirtschaftliche Gesamtheit, zum Beispiel eine Unternehmen, bilden oder auf deren Teile (fachliche Betriebs- oder Unternehmensteile). Sie sind die Grundlage für die Erfassung und Darstellung der wirtschaftlichen Tätigkeiten von statistischen Einheiten in allen amtlichen Statistiken. Die Klassifikationen müssen von Zeit zu Zeit an geänderte Verhältnisse, wie ökonomische Veränderungen und den technologischen Wandel, angepasst werden.

Die ab dem Jahr 2008 gültige Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) basiert auf der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 1.2). Hierarchisch gegliedert, umfasst die WZ 2008 insgesamt 21 Abschnitte, 88 Abteilungen, 272 Gruppen, 615 Klassen und 839 Unterklassen.

Im Gegensatz zur letzten Änderung im Jahr 2003 gab es bei der Revision 2008 auch größere Änderungen und Verschiebungen. Die WZ 2003 war das Ergebnis einer behutsamen Aktualisierung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), deren Struktur weitgehend beibehalten werden konnte. Die WZ 93 löste im Jahr 1995 die Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979 (WZ 79 oder SYPRO) ab.

Klimaschutz

Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung der Emission von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid, Distickstoffoxid, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe sowie Schwefelhexafluorid). Zum Klimaschutz gehören Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz.

Klimawirksame Stoffe

Als klimawirksame Stoffe gelten ausschließlich voll- oder teilhalogenierte aliphatische Kohlenwasserstoffe mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen mit den allgemeinen Summenformeln CnF2n + 2 mit n = 1, 2, …, 10 (perfluorierte Alkane – FKW) und CnHmF2n + 2 - m mit n = 1, 2, …, 10 und 0 < m < 2n + 2 (teilfluorierte Alkane – H-FKW). Diese Stoffe fördern den Treibhauseffekt in der Erdatmosphäre.

Körperschaftsteuerpflichtige

Dazu gehören folgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen: Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts, nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts sowie Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Kohlenstoffdioxid-Emmissionen (CO2)

Die Berechnungen zu den Emissionen im Energiebereich basieren auf dem Energieverbrauch zur Bruttostromerzeugung und Wärmeerzeugung sowie spezifischen, auf den Heizwerten der Energieträger bezogenen CO2-Faktoren des Umweltbundesamtes. In die Berechnung einbezogen werden ausschließlich die Emissionen der fossilen Energieträger Kohle, Gas, Mineralöl und deren kohlenstoffhaltigen Produkte. Keine Berücksichtigung finden Erneuerbare Energien.

  • Prozessbedingte C02-Emmissionen
    Neben den energiebedingten CO2-Emissionen durch Verbrennung fossiler Energieträger werden zur Darstellung der Gesamtemissionen von CO2 auch die prozessbedingten CO2-Emissionen nachgewiesen. Die Betrachtungen beziehen sich ebenfalls auf den fossilen Komplex. Prozessbedingte, klimawirksamCO2- Emissionen werden bei chemischen Reaktionen bestimmter Produktionsprozesse direkt freigesetzt. In die Berechnungen einbezogen werden folgende, vom Umweltbundesamt als relevant eingestuften Industrieprozesse des Sektors Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe: die Herstellung von Hüttenaluminium, Zementklinker, Kalk, Glas, Calciumkarbid, Ammoniak, Soda und Ruß. Die für die Berechnung notwendigen spezifischen Emissionsfaktoren stellt das Umweltbundesamt zur Verfügung.

Konsumausgaben

  1. Private Konsumausgaben
    In den privaten Konsumausgaben sind die Konsumausgaben der privaten Haushalte und die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck zusammengefasst. Als Konsumausgaben der privaten Haushalte werden die Waren- und Dienstleistungskäufe der inländischen privaten Haushalte für Konsumzwecke bezeichnet. Neben den tatsächlichen Käufen, zu denen unter anderem Entgelte für häusliche Dienste gehören, sind auch bestimmte unterstellte Käufe enthalten, wie z. B. der Eigenkonsum der Unternehmer, der Wert der Nutzung von Eigentümerwohnungen sowie Naturalentgelte für Arbeitnehmer. Die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bestehen aus dem Eigenverbrauch der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck. Dazu zählen der Wert der von diesen Organisationen produzierten Güter (ohne selbsterstellte Anlagen und Verkäufe) sowie Ausgaben für Güter, die ohne jegliche Umwandlung als soziale Sachleistungen den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.
    (siehe auch FISIM)
  2. Konsumausgaben des Staates
    Die Konsumausgaben des Staates entsprechen dem Wert der Güter, die vom Staat selbst produziert werden, (jedoch ohne selbsterstellte Anlagen und Verkäufe) sowie den Ausgaben für Güter, die als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.

Kraftfahrzeuganhänger

Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden.

Kraftfahrzeugbestand

Der Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern umfasst die Zahl der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Zählung an einem festgelegten Stichtag (1. Januar eines jeden Jahres) mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen (ab dem Jahr 2008 ohne der außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge) und im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gespeichert sind.

Kraftomnibusse

Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrzeugführer) und ihres Reisegepäcks bestimmt ist.

Krafträder

Zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.

Krankenhäuser

Der Nachweis der Krankenhäuser erfolgt nach der wirtschaftlichen Einheit. Diese kann mehrere selbstständig geleitete Fachkliniken oder -abteilungen umfassen.

Krankenhausträger

  1. freigemeinnützig
    Krankenhäuser mit freigemeinnützigem Träger sind Einrichtungen, die von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereinen unterhalten werden.
  2. öffentlich
    Krankenhäuser mit öffentlichem Träger sind Einrichtungen, die von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Kreis, Gemeinde) oder von Zusammenschlüssen solcher Körperschaften wie Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbänden oder von Sozialversicherungsträgern wie Landesversicherungsanstalten und Berufsgenossenschaften betrieben oder unterhalten werden.
  3. privat
    Krankenhäuser mit privatem Träger sind Einrichtungen, die als gewerbliches Unternehmen einer Konzession nach § 30 Gewerbeordnung bedürfen.

Kriegsopferfürsorge

Nach dem Bundesversorgungsgesetz ist es Aufgabe der Kriegsopferfürsorge, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Kühlwasser

Kühlwasser ist das zur Kühlung von Produktions- und Stromerzeugungsanlagen eingesetzte Wasser.

Kurzarbeiter

Beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, bei denen wegen eines vorübergehenden erheblichen Arbeitsausfalls Entgeltausfall vorliegt und die Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Die Erfassung erfolgt zur Monatsmitte.

Lärmbekämpfung

 

Der Lärmbekämpfung dienen Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen.

Landkreis

Der Landkreis ist eine Gebietskörperschaft. Sein Gebiet umfasst das Gebiet der zum Landkreis gehörenden Gemeinden und gemeindefreien Gebiete1 und bildet zugleich den Bereich der unteren Verwaltungsbehörde.
Die Landkreise sind, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen, in ihrem Gebiet die Träger der öffentlichen Aufgaben, die von überörtlicher Bedeutung sind oder deren zweckmäßige Erfüllung die Verwaltungs- oder Finanzkraft der ihnen angehörenden Gemeinden und Verbandsgemeinden übersteigt.
Sie unterstützen die ihnen angehörenden Gemeinden und Verbandsgemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgen für einen angemessenen Ausgleich der gemeindlichen Lasten.
Verwaltungsorgane des Landkreises sind der Kreistag und der Landrat. Jeder Landkreis führt den Namen, den er am 30. Juni 2014 innehatte, fort.
In Sachsen-Anhalt gibt es 11 Landkreise.

1 In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit keine gemeindefreien Gebiete.

Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) umfasst alle landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen einschließlich der im Rahmen des Stilllegungsprogramms stillgelegten Flächen. Zu ihr rechnen im Einzelnen folgende Kulturarten: Ackerland, Dauergrünland, Haus- und Nutzgärten, Obstanlagen, Baumschulflächen, Rebland und  Weihnachtsbaumkulturen, Korbweiden- und Pappelanlagen außerhalb des Waldes.

Lastkraftwagen

Nutzfahrzeug,  das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt ist.

Lebendgeborene

Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Die Zuordnung erfolgt entsprechend des Wohnortes der Mutter. Vor dem 03.10.1990: Geborene, bei denen nach vollständigem Verlassen des Mutterleibes, unabhängig von der Durchtrennung der Nabelschnur oder von der Ausstoßung der Plazenta, Herztätigkeit und Lungenatmung vorhanden sind. Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Lebenserwartung, durchschnittliche

Die durchschnittliche Lebenserwartung gibt die Zahl der weiteren Lebensjahre an, die eine Person in einem bestimmten Alter nach den jeweiligen Sterblichkeitsverhältnissen voraussichtlich noch erleben könnte.

Lebensformen

Zu den Lebensformen der Bevölkerung zählen Paare mit ledigen Kindern und ohne ledige Kinder, alleinerziehende Elternteile mit Kindern sowie alleinstehende Personen ohne Partner/-in und ohne ledige Kinder im Haushalt.

Lebensformenkonzept

Seit 1996 wird im Mikrozensus die Frage nach einem/-r Lebenspartner/-in im Haushalt gestellt, deren Beantwortung freiwillig ist. Zwischen 1996 und 2004 richtete sie sich an alle nicht mit der Haushaltsbezugsperson  verwandten oder verschwägerten Haushaltsmitglieder und lautete: „Sind Sie Lebenspartner(in) der ersten Person?“. 2005 wurde im Mikrozensus erstmals allen mindestens 16-jährigen Haushaltsmitgliedern ohne Ehepartner/-in im Haushalt die Frage nach einer Lebenspartnerschaft gestellt. Sie hieß: „Sind Sie Lebenspartner, Lebenspartnerin einer Person dieses Haushalts?“. Damit können ab dem Mikrozensus 2005 erstmals mehrere Lebensgemeinschaften in einem Haushalt erhoben werden. In den Mikrozensen 1996 bis 2004 konnte dagegen jeder Haushalt höchstens eine Lebensgemeinschaft angeben, da die entsprechende Frage ausschließlich auf eine Lebenspartnerschaft mit der Bezugsperson des Haushalts abstellte. Die Frage nach einer Lebenspartnerschaft im Haushalt ist neutral formuliert und lässt bewusst das Geschlecht der Befragten außer Betracht. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebensgemeinschaft angeben. Die seit dem Mikrozensus 1996 erhobenen Informationen zu Lebenspartnerschaften ermöglichen das so genannte Lebensformenkonzept. Es ist ab dem Berichtsjahr 2005 der Standard für die Veröffentlichung familienbezogener Ergebnisse aus dem Mikrozensus. Inhaltlich berücksichtigt das Lebensformenkonzept – neben den „traditionellen“ Lebensformen, wie Ehepaaren – insbesondere „alternative“ Lebensformen, wie nichteheliche (gegengeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften oder Alleinstehende.

Lebensgemeinschaften

Unter einer Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Lebenspartnerschaft verstanden, bei der beide Lebenspartner ohne Trauschein in einem Haushalt zusammen leben und gemeinsam wirtschaften.

Leistungsgruppen

Qualifikationsstufen aufgrund der nach Lohngruppen gegliederten Tarifverträge, nach denen Arbeitnehmer/-innen in der amtlichen Verdienststatistik zum Zweck der Analyse der Ergebnisse eingeordnet werden.

  • Leistungsgruppe 1
    Arbeitnehmer/-innen in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis. Hierzu zählen zum Beispiel auch angestellte Geschäftsführer/-innen, sofern deren Verdienst zumindest noch teilweise erfolgsunabhängige Zahlungen enthält. Eingeschlossen sind ferner alle Arbeitnehmer/-innen, die in größeren Führungsbereichen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen (zum Beispiel Abteilungsleiter/-innen) und Arbeitnehmer/-innen, mit Tätigkeiten, die umfassende kaufmännische oder technische Fachkenntnisse erfordern. In der Regel werden die Fachkenntnisse durch ein Hochschulstudium erworben. Die Tätigkeiten werden selbständig ausgeführt.
  • Leistungsgruppe 2
    Arbeitnehmer/-innen mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen Tätigkeiten, für die in der Regel nicht nur eineabgeschlossene Berufsausbildung, sondern darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind. Die Tätigkeiten werden überwiegend selbständig ausgeführt. Dazu gehören auch Arbeitnehmer/-innen, die in kleinen Verantwortungsbereichen gegenüber anderen Mitarbeiter(n)/-innen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen (zum Beispiel Vorarbeiter/-innen, Meister/-innen).
  • Leistungsgruppe 3
    Arbeitnehmer/-innen mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich ist.
  • Leistungsgruppe 4
    Angelernte Arbeitnehmer/-innen mit überwiegend einfachen Tätigkeiten, für deren Ausführung keine berufliche Ausbildung, aber besondere Kenntnisse und Fertigkeiten für spezielle, branchengebundene Aufgaben erforderlich sind. Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in der Regel durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren erworben.
  • Leistungsgruppe 5
    Ungelernte Arbeitnehmer/-innen mit einfachen, schematischen Tätigkeiten oder isolierten Arbeitsvorgängen, für deren Ausübung keine berufliche Ausbildung erforderlich ist. Das erforderliche Wissen und die notwendigen Fertigkeiten können durch Anlernen von bis zu drei Monaten vermittelt werden.

Letztverbraucher

Letztverbraucher sind Endabnehmer. Zu ihnen gehören private Haushalte (einschließlich Handwerk und Kleingewerbe), gewerbliche Unternehmen und sonstige Abnehmer (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Behörden, kommunale Einrichtungen), mit denen die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen die abgegebenen Wassermengen oder die Energieversorgungsunternehmen die abgegebenen Strom-, Gas- und Fernwärmemengen unmittelbar ab- oder verrechnen.

Lieferungen und sonstige Leistungen

Unter Lieferung ist die Übertragung der Verfügungsmacht an Gegenständen zu verstehen. Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind.

Linienlänge

Eine Linie ist eine zur Personenbeförderung eingerichtete Verkehrsverbindung mit vorgeschriebenen Ein- und Ausstiegsstellen, sie bedarf einer Genehmigung. Die Länge der Linien entspricht der Gesamtlänge der Linien, für die am Stichtag eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zum regelmäßigen Betrieb erteilt war. Ob auf den Linien am Stichtag Personenbeförderung durchgeführt wurde oder nicht, ist für die Erfassung nicht maßgebend. Gemessen wird bei jeder einzelnen Linie die einfache Länge aller Wegstrecken, über die die Linie verläuft. Führen mehrere Linien über die gleiche Strecke, so wird diese bei jeder Linie mitgezählt.

Linienverkehr

  1. Allgemeiner Linienverkehr

    Liniennahverkehr
    Hierzu zählen alle Linienverkehre im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr mit Straßenbahnen und Omnibussen nach § 42 PBefG sowie die Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 PBefG. Die gesamte Reiseweite ist dabei nicht größer als 50 km bzw. die Reisezeit übersteigt nicht eine Stunde. Der freigestellte Schülerverkehr wird dem Liniennahverkehr zugeordnet. Ebenso zählen alle mit Regionalisierungsmitteln geförderten Eisenbahnverkehre zum Liniennahverkehr.

    Linienfernverkehr
    Dies ist in der Regel Überlandlinienverkehr mit einer Reiseweite über 50 km.

Leichtverletzte

nicht getötete oder schwerletzte Personen, sondern alle übrigen bei Straßenverkehrsunfällen verletzten Personen.

Luftreinhaltung

Der Luftreinhaltung dienen Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Gase, Dämpfe, Stäube, Aerosole oder Geruchsstoffe) in Abluft/Abgas.

Mastschweine

Zur Schlachtung vorgesehene Schweine mit 50 kg und mehr Lebendgewicht (einschließlich ausgemerzte Zuchttiere).

Miete

Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen einschließlich Umlagen, Zuschlägen und Vergütungen.

Mikrozensus

Begrifflichkeiten zum Mikrozensus können Sie im Mikrozensus-Glossar nachlesen. 

Milchkühe

Hierzu gehören alle Kühe, die zur Milchgewinnung gehalten werden, jedoch nicht die Ammen- und Mutterkühe sowie die Schlacht- und Mastkühe.

Mitarbeiterfortbildung eines freien Trägers

Es handelt sich hier um Fortbildungsmaßnahmen für alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen, sofern die Weiterbildungsmaßnahme sich auf eine der genannten Maßnahmearten der Jugendarbeit bezieht.

Mixmodell im Bauhauptgewerbe

Um eine aktuelle und vollständige Darstellung der konjunkturellen Entwicklung im Bauhauptgewerbe zu erreichen, werden die Daten des Monatsberichts für Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten mit Verwaltungsdaten für die Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten ergänzt. Das Ergebnis des so genannten Mixmodells entspricht praktisch einer Totalzählung. Durch die Nutzung von Verwaltungsdaten stehen ausschließlich Informationen zu den Merkmalen "Beschäftigte" und "Umsatz" zur Verfügung. Somit kann auch das Mixmodell nur Ergebnisse zu diesen beiden Merkmalen liefern. Die Ergebnisse werden in Form von Messzahlen veröffentlicht, da aufgrund von Besonderheiten und Unterschieden der Definitionen und damit des Niveaus im Ausgangsmaterial von Erhebungsdaten einerseits und Verwaltungsdaten andererseits eine absolute Ergebnisdarstellung nicht sinnvoll ist.

Naturschutz und Landschaftspflege

Dem Naturschutz bzw. der Landschaftspflege dienen alle Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Neugestaltung des naturgemäßen Erscheinungsbildes von Boden und Vegetation sowie zum Schutz der Tierwelt. Dazu zählen Maßnahmen zur Rekultivierung und zur Verhinderung von Versumpfung und Verödung.

Nettoeinkommen

Gesamthöhe des individuellen Nettoeinkommens, ermittelt durch eine Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensgruppen. Die Einkommensangaben können auch andere Einkommensquellen als die ausgeübte berufliche Tätigkeit enthalten. Das monatliche Nettoeinkommen ist die Summe aller Einkommensarten. Das monatliche Nettoeinkommen aus einer Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen im Erhebungsmonat abzüglich Steuern und Sozialversicherung. Bei unregelmäßigem Einkommen sowie bei Selbstständigen, bei denen nur der Nettobetrag des gesamten Jahres bekannt ist, wird der monatliche Nettodurchschnitt für das Jahr angegeben. Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft und mithelfenden Familienangehörigen ohne Pflichtversicherung in der Rentenversicherung wird das Nettoeinkommen nicht erfragt.

Nettonennleistung

Die Nettonennleistung (Produktion) ist die höchste Dauerleistung unter Nennbedingungen, die eine Erzeugungseinheit zum Übergabezeitpunkt erreicht. Aus der Nettonennleistung ist die Eigenverbrauchsleistung während des Betriebs der Erzeugungs- oder Speicheranlage sowie ggf. diejenige für den Anlagenstandort bereits herausgerechnet und somit nicht mehr enthalten.

Nettostromerzeugung

Die Nettostromerzeugung einer Erzeugungsanlage ist die um ihren Eigenverbrauch verminderte Bruttostromerzeugung.

Nettowärmeerzeugung

Die Nettowärmeerzeugung ist die von einem Heizwerk oder Heizkraftwerk an ein Netz oder einen Produktionsprozess abgegebene Wärmemenge  gemessen ab Werk. Verluste und Eigenverbrauch bei der Wärmeerzeugung sind in der Nettowärmeerzeugung nicht enthalten.

neue Anlagen

Die neuen Anlagen gliedern sich in Ausrüstungen, sonstige Anlagen und Bauten. Zu den Ausrüstungen (einschließlich militärischer Waffensysteme) zählen Maschinen und Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattungen und Fahrzeuge sowie ähnliche nicht fest mit den Bauten verbundene Anlagen. Die sonstigen Anlagen umfassen Investitionen in geistiges Eigentum (Forschung und Entwicklung, Software und Datenbanken, Urheberrechte, Suchbohrungen) sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen. Die Ergebnisse der sonstigen Anlagen werden in der Veröffentlichung mit den neuen Ausrüstungen zusammengefasst. Bei den Bauten werden neben Wohn- und Nichtwohngebäuden auch sonstige Bauten (Straßen, Brücken, Flugplätze, Kanäle u. Ä.) und die mit Bauten fest verbundenen Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, gärtnerische Anlagen und Umzäunungen berücksichtigt.

neue Ausrüstungen und sonstige Anlagen

Zu den Ausrüstungen (einschließlich militärischer Waffensysteme) zählen Maschinen und Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattungen und Fahrzeuge sowie ähnliche nicht fest mit den Bauten verbundene Anlagen. Die sonstigen Anlagen umfassen Investitionen in geistiges Eigentum (Forschung und Entwicklung, Software und Datenbanken, Urheberrechte, Suchbohrungen) sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen. Die Ergebnisse der sonstigen Anlagen werden in der Veröffentlichung mit den neuen Ausrüstungen zusammengefasst.

neue Bauten

Bei den neuen Bauten werden neben Wohn- und Nichtwohngebäuden auch sonstige Bauten (Straßen, Brücken, Flugplätze, Kanäle und ähnliche) und die mit Bauten fest verbundenen Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, gärtnerische Anlagen und Umzäunungen berücksichtigt.

Neuerrichtungen

Zur Neuerrichtung zählt die erstmalige Anmeldung eines Gewerbetriebes als Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle sowie die Anmeldung als Neuerrichtung eines Kleingewerbetreibenden bzw. einer Nebentätigkeit und die Verlagerung eines Betriebes infolge Zuzug aus einem anderen Meldebezirk.

Nichterwerbspersonen

Alle Personen, die keinerlei auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen.

Nichtwohngebäude

Nach der Systematik der Bauwerke sind Nichtwohngebäude solche Gebäude, die überwiegend für Nichtwohn-zwecke bestimmt sind, d.h. Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient.

Nutzfläche

Unter der Nutzfläche versteht man die anrechenbaren Flächen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht Wohnzwecken dienen. Die Nutzfläche ist die Fläche, die sich ergibt, wenn von der Nutzfläche nach DIN 277 die Wohnfläche abgezogen wird. Zur Nutzfläche gehören die Hauptnutzflächen und die Nebennutzflächen gemäß den Nutzungsarten Nr. 1 - 7 der DIN 277, Teil 2, nicht jedoch die Konstruktions-, Funktions- und Verkehrsflächen.

Oberflächenwasser

Oberflächenwasser ist Wasser natürlicher oder künstlicher oberirdischer Gewässer, zum Beispiel Fluss-, See- oder Talsperrenwasser und Wasser aus künstlichen Auffangvorrichtungen für Regenwasser. Durch Grundwasseranreicherung gewonnenes Wasser (angereichertes Grundwasser) wird, wenn nicht gesondert ausgewiesen, dem Oberflächenwasser zugerechnet.

Ökologischer Landbau

Landwirtschaftliche Betriebe, die pflanzliche und/oder tierische Erzeugnisse nach den Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologisch/biologischen Erzeugnissen produzieren und in einem obligatorischen Kontrollverfahren seitens einer staatlich zugelassenen Kontrollstelle kontrolliert und zertifiziert werden.

Ozonabbaupotenzial

Das Ozonabbaupotenzial eines ozonschichtschädigenden Stoffes ergibt sich aus seinem ODP-Wert (Ozone Depletion Potential). Dieser gibt das Ozonabbaupotenzial relativ zu dem Ozonabbaupotenzial des Stoffes R 11 an; das heißt ODP (R 11) = 1. Mit R 11 wird das FCKW Trichlorfluormethan bezeichnet. Die im Montrealer Protokoll genannten ODP-Werte sind gerundete Werte und stützen sich auf international verbindliche Berechnungsverfahren.

Ozonschichtschädigende Stoffe

Als ozonschichtschädigend gelten ausschließlich die Stoffe, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 3093/94 des Rates vom 15. Dezember 1994 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, genannt werden. Hierzu zählen voll- oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, H-FCKW), Halone, Tetrachlorkohlenwasserstoff, 1,1,1-Trichlorethan, Methylbromid sowie teilhalogenierte Fluorbromkohlen-wasserstoffe.

Q

Quellwasser

Das Quellwasser ist der örtlich begrenzte natürliche Grundwasseraustritt, auch nach einer künstlichen Fassung. Nicht dazu zählt das Überlaufwasser.

Pendlersaldo

Ergibt sich aus der Differenz von Einpendlern und Auspendlern.

Pensionen

Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.

Personalstand

Alle Beschäftigten, die zum Stichtag 30. Juni in einem unmittelbaren Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle stehen und Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltsmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören die Dauerbeschäftigten, die Beschäftigten in Ausbildung, mit Zeitvertrag sowie AFG-Beschäftigte nach §§ 260 ff. des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes (AFRG) sowie Bezüge beurlaubter Beamte, Richter, Dienstordnungsangestellte, Angestellte und Arbeiter sowie Bezieher von Amtsgehalt.

Personenkraftwagen

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Pkw und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung.

Pflege

  1. Ambulante Pflege
    meint Pflegebedürftige, die in dem Haushalt, in dem sie aufgenommen sind, gepflegt werden und Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung erhalten (häusliche Pflegehilfe).
  2. Stationäre Pflege
    können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, nicht möglich ist oder nicht in Betracht kommt. Die Pflege erfolgt hierbei in einer stationären Pflegeeinrichtung, wobei voll- und teilstationäre Pflegeheime zu unterscheiden sind.

Pflegebedürftige

Pflegebedürftige sind Personen, im Sinne des SGB XI, die wegen ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Über das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegestufen entscheiden die Pflegekassen bzw. die privaten Versicherungsunternehmen

Pflegeeinrichtungen

  1. Ambulante Pflegeeinrichtungen
    Dies sind Pflegedienste, die selbstständig wirtschaften, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in Ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen und die durch einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung) zur ambulanten Pflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach § 73, Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und als zugelassen gelten.
  2. Stationäre Pflegeeinrichtungen
    Darunter versteht man voll- und/oder teilstationäre Pflegeheime, die selbstständig wirtschaften, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können und die durch einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung) zur voll-, teilstationären Pflege und/oder Kurzzeitpflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach § 73, Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und damit als zugelassen gelten.

Pflegegeld

Pflegegeld können Pflegebedürftige anstelle der häuslichen Pflegehilfe beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.

Pflegestufen

Für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XI sind Pflegebedürftige sogenannten Pflegestufen zuzuordnen. Diese gliedern sich wie folgt in:

Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige

Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige

Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige

Pflegestufe III (Härtefälle) kann in besonders gelagerten Fällen zur Vermeidung von Härten gewährt werden, wenn ein außergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand vorliegt, der weit über das übliche Maß der Pflegestufe III hinausgeht.

Pflegetage

Die Pflegetage entsprechen den Verweildauertagen der abgegangenen Patienten, auch Belegungstage genannt.

Photovoltaik

Unter Photovoltaik versteht man die Technik der direkten Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie. Als Energiewandler werden Solarzellen verwendet. Daten zur Stromerzeugung aus Photovoltaik liegen als Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung vor.

Preizindizes

  1. allgemein
    Berechnet zum Zweck der Konjunkturbeobachtung, der Kaufkraftmessung, der Fortschreibung von Güter- und Vermögensarten und zur Preisbereinigung von Wertreihen. In Sachsen-Anhalt werden Verbraucherpreisindizes und Preisindizes für Bauleistungen am Bauwerk berechnet. Die Berechnung erfolgt nach dem Laspeyres-Konzept. Die Entwicklung der Preise von Fortschreibungsreihen eines Warenkorbes (= eine repräsentative Auswahl von Waren, Gütern oder Leistungen) gegenüber einem Basisjahr wird beobachtet und mit den Wägungsanteilen der Fortschreibungsreihen im Basisjahr zum Preisindex aggregiert. Die Indizes werden als gewogener Durchschnitt aus den Preisveränderungszahlen (Durchschnittsmesszahlen) gebildet.
  2. Preizindizes für die Lebenshaltung
    Mit der Indexrevision auf das Preisbasisjahr 2000 wurde der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte umbenannt und unter dem neuen Namen Verbraucherpreisindex fortgeführt. Mit der Namensänderung sind keine inhaltlichen Änderungen verbunden. Verbraucherpreisindizes messen die Preisentwicklung auf der Stufe des privaten Verbrauchs. Diese Indizes werden außer in der Darstellung für die Lebenshaltung insgesamt für eine große Zahl von Gütergruppen verschiedener Aggregationsstufen ermittelt. Zugrunde liegt die Classification of Individual Consumption by Purpose (COICOP), eine international harmonisierte Klassifikation.

Preiskonzept

Die Waren und Dienstleistungen können in jeweiligen Preisen, d. h. in Preisen des jeweiligen Berichtsjahres, oder preisbereinigtund somit frei von Preiseinflüssen dargestellt werden. Die Preisbereinigung erfolgt auf der Grundlage einer jährlich wechselnden Preisbasis (Vorjahrespreisbasis).

(siehe auch Kettenindex)

Primäreinkommen

Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören im Einzelnen das Arbeitnehmerentgelt, die Selbständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum, sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen (einschließlich des Erwerbs von Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)).

(siehe auch Betriebsüberschuss, FISIM, Arbeitnehmerentgelt)

Primärenergieeinsparung

Die Primärenergieeinsparung einer Stromerzeugungsanlage wird mit dem zuvor ermittelten Primärenergieeinsparungsfaktor (PEEF) der Anlage errechnet. Dieser gibt an, welcher Anteil an Primärenergie durch den Einsatz effizienter Kraft-Wärme-Kopplung-Prozesse im Vergleich zur Verwendung herkömmlicher, ungekoppelter Erzeugungsprozesse eingespart werden kann. Als Grundlage für die Berechnung des Primärenergieeinsparungsfaktors dient die in der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 und der delegierten Verordnung (EU) 2015/2402 der Kommission vom 12. Oktober 2015 angegebene Formel die im Arbeitsblatt FW 308 des AGFW (früher: Arbeitsgemeinschaft für Fernwärme, jetzt: Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und Kraft-Wärme-Kopplung) näher erläutert ist.

Primärenergieverbrauch

Der Primärenergieverbrauch umfasst die für Umwandlung und Endverbrauch benötigte Energie, die aus Primärenergieträgern gewonnen wird. Er ergibt sich aus der Summe der im Land gewonnen Primärenergieträger, den Bestandsveränderungen sowie dem Saldo aus Bezügen und Lieferungen. Um die in unterschiedlichen Einheiten (z. B. Tonne, m3, kWh oder Joule) ausgewiesenen Energieträger vergleichbar und additionsfähig zu machen, werden diese zur Berechnung des Primärenergieverbrauches, auf Grundlage ihres jeweiligen Heizwertes, auf einen einheitlichen Nenner (Joule) umgerechnet.

Private Haushalte

  1. Der Sektor private Haushalte umfasst alle Ein- und Mehrpersonenhaushalte (einschließlich der Personen in Gemeinschaftsunterkünften). Die privaten Haushalte treten in erster Linie als Anbieter von Arbeitskraft, als letzte Käufer von Ver- und Gebrauchsgütern und als Anleger von Ersparnissen auf. Ihre Einnahmen sind aber nicht allein vom Markt abhängig, denn neben Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen spielen auch Einnahmen aus Übertragungen (Renten, Pensionen, Unterstützungen usw.) eine Rolle.
  2. Die Ausgaben der privaten Haushalte gliedern sich im einzelnen in die Hauptgruppen Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke (1), Alkoholische Getränke und Tabakwaren (2), Bekleidung und Schuhe (3),  Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe (4), Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt und deren Instandhaltung (5), Gesundheitspflege (6), Verkehr (7), Nachrichtenübermittlung (8), Freizeit, Unterhaltung und Kultur (9), Bildungswesen (10), Beherbergungs- und  Gaststättendienstleistungen (11), Andere Waren und Dienstleistungen (12).

Produktionswert

Die Produktionswerte der Unternehmen stellen den Wert der Verkäufe von Waren und Dienstleistungen aus eigener Produktion an andere (in- und ausländische) Wirtschaftseinheiten dar, vermehrt um den Wert der Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigwaren aus eigener Produktion und um den Wert der selbsterstellten Anlagen. Der Produktionswert der sogenannten "Nichtmarktproduzenten" aus den Sektoren Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck, deren Leistungen der Allgemeinheit ohne spezielles Entgelt zur Verfügung gestellt werden, wird durch Addition der Aufwandsposten dieser Institutionen ermittelt. 

Prodzierendes Gewerbe

Wirtschaftsbereich, der die Teilbereiche Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (B), Verarbeitendes Gewerbe (C), Energieversorgung (D), Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (E) und Baugewerbe (F) gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) umfasst.

Raumbestand

Berichtspflichtig sind Hochschulen und Medizinische Fakultäten, die in den Hochschulbau-Rahmenplan einbezogen sind. Erfasst werden alle Räume nach der kleinsten organisatorischen Zugehörigkeit.

Rauminhalt

Der Rauminhalt ist das von den äußeren Begrenzungsflächen eines Gebäudes eingeschlossene Volumen (Bruttorauminhalt). D.h. das Produkt aus der überbauten Fläche und der anzusetzenden Höhe, es umfasst auch den Rauminhalt der Konstruktionen.

Realsteuern, Hebesätze

Realsteueraufbringungskraft

Sie wird gemeindeweise je Steuerart errechnet durch Multiplikation des Grundbetrages mit einem für alle Gemeinden einheitlichen Landesdurchschnittshebesatz. Dieser ergibt sich durch Division der Summe der Istaufkommen aller Gemeinden mit der Summe ihrer Grundbeträge.

Realsteuergrundbeträge

Grundbeträge sind errechnete Steuermessbeträge, die sich aus der Division der Istaufkommen mit dem Hebesatz je Steuerart ergeben. Sie werden für Vergleiche der Kommunen herangezogen, da sie die Wirkung der gemeindeweise sehr unterschiedlichen Hebesätze aufheben.

Realsteueristaufkommen

Realsteuern gehören zu den Sach- oder Objektsteuern, die sich an bestimmten Merkmalen des besteuerten Gegenstandes (Objektes) orientieren und weitestgehend unabhängig von persönlichen Verhältnissen sind. Ihr Aufkommen ist Bestandteil der Finanzausstattung der Gemeinden. Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Das Istaufkommen wird den vierteljährlichen Erhebungen der Gemeindefinanzen entnommen.

Rechtliche Einheit

Als Rechtliche Einheit wird die kleinste Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert bezeichnet. Rechtliche Einheiten sind solche des Abschnitts II Buchstabe A Nummer 3 des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft (ABl. L 76 vom 30.3.1993, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) 1137/2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung sowie Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.

Bis einschließlich des Berichtsjahres 2017 wurde in der amtlichen Statistik Deutschland für rechtliche Einheiten der Begriff „Unternehmen“ verwendet.

Rechtsform der Betriebe

  1. Einzelunternehmen
    Eine natürliche Person ist Alleininhaber eines selbständig wirtschaftenden Betriebes. Einem Alleininhaber sind - sofern kein dem entgegenstehender Vertrag vorliegt - Ehepaar, Geschwister, Erbengemeinschaften gleichgesetzt.
  2. Personengesellschaften
    Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft auf die Person und die einzelnen Gesellschafter zugeschnitten ist. Personengesellschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Zu den Personengesellschaften rechnen: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Personengemeinschaft mit Gesellschaftervertrag.
  3. "juristische Person"
    Betriebe, deren Inhaber eine juristische Person ist, und zwar
    • des privaten Rechts: eingetragene Genossenschaft, eingetragener Verein, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Stiftung des privaten Rechts,
    • des öffentlichen Rechts: Kirche, kirchliche Anstalt oder dergleichen Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften: Bund, Bundesland, Bezirk, Kreis, Gemeinde, Kommunalverbände.

Reine Ausgaben

Ist der Nettobetrag, der sich aus der Gegenüberstellung der Bruttoausgaben und der im Zusammenhang mit den Ausgaben entstehenden Einnahmen ergibt.

Reisegebiete

Gliederung nach nichtadministrativen Raumeinheiten, die in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium des Landes erstellt wurde und sich im Wesentlichen an den Zuständigkeitsbereichen der regionalen Tourismusverbände und an naturräumlichen Gegebenheiten orientiert.

Die aktuelle Zuordnung erfolgte im Juni 2009 rückwirkend zum 01.01.2009.

Rohbauland

Rohbauland sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuches (BauGB) für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend sind. Rohbauland ist im allgemeinen eine Vorstufe für die übrigen Arten der unbebauten Grundstücke, insbesondere für das baureife Land. Es nimmt bei fortschreitender Entwicklung je nach seinem späteren Verwendungszweck die Eigenschaft einer dieser Arten an. Als Rohbauland sind in der Regel größere, unaufgeschlossene Grundstücksflächen anzusehen, die die Eigenschaft als land- oder forstwirtschaftliches Vermögen verloren haben, selbst wenn sie noch land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Dabei ist es gleichgültig, ob das Gelände parzelliert ist oder nicht.

Rohstoffe

Rohstoffe sind natürlich vorkommende Stoffe tierischer, pflanzlicher oder mineralischer Herkunft, die unmittelbar aus der Umwelt entnommen werden.

 

  1. verwertete Entnahme von Rohstoffen
    Die verwertete Rohstoffentnahme umfasst alle abiotischen und biotischen Rohstoffe, die der inländischen Natur entnommen werden und in den Produktions- und Konsumprozess der Volkswirtschaft eingehen. Dazu gehören beispielsweise Energieträger, Erze und sonstige mineralische Rohstoffe, pflanzliche Biomasse aus der Landwirtschaft, Biomasse aus der Forstwirtschaft (Holz) und Biomasse von Tieren (Hochsee- und Küstenfischerei und Jagdstrecke).

Sachanlagen

  1. Grundstücke mit und ohne Bauten
    Grundstücke mit Geschäfts-, Fabrik-, Wohn- und anderen Bauten (einschließlich Gleisanlagen, Kanalbauten, Parkplätzen usw.), Bauten auf fremden Grundstücken sowie Grundstücke ohne Bauten.
  2. Maschinen und maschinelle Anlagen
    Betriebs- und Geschäftsausstattungen ( einschließlich Werkzeugen, aktivierter geringwertiger Wirtschaftsgüter, Fahrzeugen und Schiffe).

Säuglinge

Unter Säuglingen werden Kinder im Alter von 0 bis unter 1 Jahr, das heißt Kinder von der Geburt bis vor Vollendung des 1. Lebensjahres, verstanden.

Säuglingssterblichkeit

Die Säuglingssterblichkeit findet ihren Ausdruck in der Säuglingssterbeziffer, die die Zahl der gestorbenen Säuglinge auf 1 000 Lebendgeborene des gleichen Zeitraumes bezieht. Für die jährliche Säuglingssterbeziffer bliebe dabei unberücksichtigt, dass nur ein Teil der gestorbenen Säuglinge in demselben Berichtszeitraum geboren wurde. Da die Zahl der Geborenen jährlichen Schwankungen unterliegt, entsteht so ein Fehler. Deshalb wird die jährliche Sterbeziffer unter Berücksichtigung der Geburtenentwicklung berechnet. Die Höhe der Säuglingssterblichkeit ist abhängig von zahlreichen biologischen, medizinischen und sozialen Faktoren, die bei einer Analyse als Merkmal benutzt werden, zum Beispiel Geschlecht, Alter, Geburtsgewicht, Todesursache, Legitimität der Mutter.

Schlafgelegenheiten

Dies sind Gästebetten in einer Beherbergungsstätte. Doppelbetten zählen dabei als 2 Schlafgelegenheiten. Klappbetten (Schlafcouch), die regulär als Schlafgelegenheit angeboten werden, gehören auch dazu. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten (z. B. Zustellbetten, Kinderbetten) werden nicht berücksichtigt.

Im Campingbereich wird gemäß einer Vorgabe der Europäischen Kommission ein Stellplatz mit 4 Schlafgelegenheiten gleichgesetzt. Auf diese Weise ist es möglich, für alle Beherbergungsbetriebe eine Aussage zur Anzahl der Schlafgelegenheiten oder ihrer Auslastung treffen zu können.

Schmutzwasser

Beim Schmutzwasser handelt es sich um benutztes Wasser, das abgeleitet wird. In der Erhebung über die öffentliche Abwasserbeseitigung ist damit im Wesentlichen derjenige Teil des Abwassers gemeint, der nicht von Niederschlägen stammt oder als Fremdwasser in die Kanalisation gelangt ist. Nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) ist Schmutzwasser das als Trockenwetterabfluss verstandene Abwasser.

Oder Kurz: Schmutzwasser ist durch Gebrauch verändertes Wasser, einschließlich  bei Trockenwetter abfließendem Fremdwasser.

Schuldenbereinigungspläne

Ein Schuldenbereinigungsplan enthält Regelungen, die unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen sowie der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse des Schuldners geeignet sind, zu einer angemessenen Schuldenbereinigung zu führen.

Schulen

  1. Allgemein bildende Schulen
    Zu den allgemein bildenden Schulen gehören Grundschulen, Sekundarschulen mit Förderstufe, Gesamtschulen mit Förderstufe, Gymnasien, Sonderschulen, Freie Waldorfschulen, Schulverbunde und Schulen des zweiten Bildungsweges.
  2. Berufsbildende Schulen
    Berufsbildende Schulen vermitteln berufliche Inhalte und erweitern die erworbene allgemeine Bildung. In der Regel sind an einer berufsbildenden Schule mehrere Schulformen vorhanden. Im Rahmen der statistischen Erhebung wird jede einzelne Schulform als eine Einrichtung gezählt. Zu den Berufsbildenden Schulen gehören: Teilzeitberufsschulen, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien.

Schulungsheime

Beherbergungsstätten mit einem Übernachtungsangebot, die dazu dienen, Unterricht außerhalb des regulären Schul- und Hochschulsystems anzubieten und überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.

Schwangerschaftsabbrüche

Unter einem Schwangerschaftsabbruch versteht man die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft. Dies kann durch Vakuumaspiration (Absaugung), durch Medikamente induziert oder als Curettage (Ausschabung) geschehen.

Die Statistik über Schwangerschaftsabbrüche wird vierteljährlich vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Nach Auswertung der Daten werden diese vom Statistischen Bundesamt auch den Statistischen Landesämtern zur Verfügung gestellt.

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte sind Personen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr.

Schwerverletzte

Personen bei Straßenverkehrsunfällen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden

Selbstständige

Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte als Eigentümer/-in, Miteigentümer/-in, Pächter/-in oder selbstständige/-r Handwerker/in leiten sowie selbstständige Handelsvertreter/-in, freiberuflich Tätige, Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister.

Siedlungsabfälle

Unter dem Begriff Siedlungsabfälle werden die Abfallarten Hausmüll, Hausmüll ähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Straßenkehricht, Marktabfälle, kompostierbare Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle, sowie Abfälle aus der Getrenntsammlung von Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffe, Holz und Elektronikteile erfasst.

Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind die „sonstigen Bezüge“ gemäß den Lohnsteuerrichtlinien, die an die einbezogenen Arbeitnehmer/-innen im Berichtsquartal geflossen sind. Dies sind unregelmäßige, nicht jeden Monat geleistete Zahlungen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld,Leistungsprämien, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Vergütungen für Erfindungen, der steuerliche Wert (geldwerte Vorteil) von Aktienoptionen oder Nachzahlungen, die zum Beispiel durch Tariferhöhungen oder Höhergruppierungen rückwirkend ausbezahlt werden. Sonderzahlungen werden in dem Quartal erfasst, in dem sie bezahlt werden.

sonstige betriebliche Erträge

Umsätze bzw. Einnahmen aus nicht betriebstypischen Nebengeschäften, wie z. B. Patent- und Lizenzeinnahmen, Kantinenerlöse.

Sonstiges Bauland

Sonstiges Bauland kann seinem Charakter nach baureifes Land wie auch Rohbauland sein, unterscheidet sich aber von beiden durch seine feststehende bisherige Nutzung. Zum sonstigen Bauland gehören Industrieland, Land für Verkehrszwecke und Freiflächen.

  • Als Industrieland gelten unbebaute Grundstücke, die als Lager- oder Arbeitsstätten bereits einem Gewerbe dienen oder zur Erweiterung eines Betriebes vorrätig gehalten werden, sowie Flächen, die nach der Verkehrsauffassung und den örtlichen Gegebenheiten Gelände für Industriezwecke sind oder dafür vorgesehen sind.

  • Land für Verkehrszwecke ist Gelände, das Straßen, Parkplätzen, Flugplätzen, Eisenbahnen und ähnlichen Zwecken dient oder dafür vorgesehen ist.

  • Als Freiflächen gelten unbebaute Grundstücke, die als Gartenanlagen, Spielplätze, Erholungsplätze und ähnliches dem öffentlichen Gebrauch dienen oder als solche von den Gemeinden ausgewiesen sind.

Sozialbeiträge der Arbeitgeber

Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber schließen die gesetzlich vorgeschriebenen, vertraglich vereinbarten oder freiwillig vom Arbeitgeber übernommenen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie unterstellte Sozialbeiträge ein, die von den Arbeitgebern direkt an gegenwärtige oder früher beschäftigte Arbeitnehmer oder sonstige Berechtigte gezahlt werden. 

Sozialhilfe

Sozialhilfe ist eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung, die im System der sozialen Sicherheit die Funktion des untersten Auffangnetzes innehat.

Zum 01.01.2005 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) durch das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII "Sozialhilfe") abgelöst. Die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen für grundsätzlich erwerbsfähige Hilfebedürftige wurden im Zuge der Hartz-IV-Gesetzgebung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zusammengefasst.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- oder pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind.

Sozialpädagogische Familienhilfen

In der Statistik "Sozialpädagogische Familienhilfe" werden alle vollständigen Familien sowie Teilfamilien mit jungen Menschen erfasst, die in ihrer Wohnung und in ihrem sozialen Umfeld im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe ambulant betreut werden. Die Betreuung muss sich mindestens über drei Monate erstrecken und es müssen mehrere Kontakte stattgefunden haben.

Sparen/Sparquote

Der überwiegende Teil des Verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte wird konsumiert. Der nicht konsumierte Teil des Verfügbaren Einkommens zuzüglich der Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche stellt das Sparen der privaten Haushalte dar. Die Relation aus dem so ermittelten Sparen zu dem Verfügbaren Einkommen (letzteres erhöht um die Zunahme der betrieblichen Versorgungsansprüche) wird als Sparquote der privaten Haushalte bezeichnet.

(siehe auch Verfügbares Einkommen, Private Konsumausgaben)

Sperrmüll

Sperrmüll sind feste Abfälle aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

Standard-Arbeitsvolumen

Für Kreise berechnetes Arbeitsvolumen. Umfasst die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von den Erwerbstätigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Mit der Bezeichnung Standard-Arbeitsvolumen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mangels statistischer Ausgangsdaten unternehmensspezifische Sonderregelungen zu den tariflichen Arbeitszeiten in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden können.

Sterbefälle

Die Begriffe Sterbefälle und Gestorbene sind inhaltlich identisch. Nicht berücksichtigt werden Totgeborene, nachträglich vom Standesamt beurkundete Sterbefälle aus früheren Jahren (Kriegssterbefälle) und gerichtliche Todeserklärungen.

Sterbeziffern

Sterbeziffern (allgemeine): Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, die beim Vergleich von Absolutzahlen auftreten können, lassen sich mit Hilfe der mittleren Jahresbevölkerung nach den Formeln

 Anzahl der gestorbenen Männer im Alter a

_________________________________________________       x    100 000

 Mittlere männliche Bevölkerung im Alter a

und

 Anzahl der gestorbenen Frauen im Alter a

_________________________________________________       x    100 000

 Mittlere weibliche Bevölkerung im Alter a

geschlechts- und altersspezifische Sterbeziffern (Sterbefälle je 100 000 Lebenden gleichen Geschlechts und Alters) für jede Todesursache einzeln und insgesamt berechnen.

Bei Kindern unter 15 Jahren wird dies analog je 1 000 der Bevölkerung berechnet.

Steuereinnahmekraft

Sie ermittelt sich als Summe aus der Realsteueraufbringungskraft und den Gemeindeanteilen an der Lohn- und Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer abzüglich der Gewerbesteuerumlage.

Steuerbarer Umsatz

Dazu zählen die Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie die innergemeinschaftlichen Erwerbe im Inland gegen Entgelt.

Straßenverkehrsunfälle

Es handelt sich um polizeilich erfasste Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Personen verunglückt oder Sachschäden verursacht worden sind. Die Unfälle werden nach der Schwere der Unfallfolge in die Kategorien Unfälle mit Personenschaden, schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne (i. e. S.), Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel und übrige Sachschadensunfälle unterteilt. Kriterium der Zuordnung ist jeweils die schwerste Unfallfolge.

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden
Dazu zählen polizeilich erfasste Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden, unabhängig von der Höhe und Art des Sachschadens.

Straßenverkehrsunfälle mit schwerwiegendem Sachschaden
Dazu zählen die polizeilich erfassten schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden im engerem Sinne (i. e. S.) sowie die sonstigen Sachschadensunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel (z. B. Alkohol, Drogen). Nicht dazu gehören alle übrigen Sachschadensunfälle.

  • Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (i. e. S.)
    Hierzu gehören polizeilich erfasste Unfälle bei denen eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) oder Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt, dazu zählen auch Fälle der Einwirkung von berauschenden Mitteln. Gleichzeitig muss mindestens ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt worden sein (nicht fahrbereit).
  • Sonstige Sachschadensunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel
    Hierzu gehören polizeilich erfasste Unfälle bei denen ein/-e Unfallbeteiligte/-r unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln (z. B. Alkohol oder Drogen) stand und alle beteiligten Kraftfahrzeuge fahrbereit waren.

Übrige Sachschadensunfälle
Das sind alle polizeilich erfassten Sachschadensunfälle bei denen weder ein Straftatbestand noch eine Ordnungswidrigkeit vorlag, unabhängig von der Fahrbereitschaft beteiligter Fahrzeuge, sowie polizeilich erfasste Sachschadensunfälle mit Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit, wobei alle beteiligten Fahrzeuge fahrbereit waren und kein Einfluss berauschender Mittel vorlag.

 

Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM)

In Strukturanpassungsmaßnahmen (ehemals § 249 h AFG) konnte die Bundesagentur für Arbeit bis Ende 2003 mit produktiven Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber vorübergehend die Beschäftigung von Arbeitslosen fördern, die der Verbesserung der Umwelt, der sozialen Dienste, der Jugendhilfe, des Breitensports, der Kulturarbeit, der Denkmalpflege, der Städtebauerneuerung, dem städtebaulichen Denkmalschutz und der Verbesserung des Wohnumfeldes und der Infrastruktur dienen sollten, sowie von älteren Arbeitnehmern ab 55 Jahren und die zusätzliche Beschäftigung von Arbeitslosen in Wírtschaftsunternehmen im gewerblichen Bereich. Seit 01.01.2004 sind die SAM und die ABM (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) zusammengefasst. Die SAM gehen in den rechtlich veränderten ABM auf.

Studienanfänger/-innen

Studienanfängerinnen und Studienanfänger sind Studierende, die im ersten Hochschulsemester an einer Hochschule eingeschrieben sind. In den Ergebnissen ab 1992 einschließlich Nebenhörerinnen und Nebenhörer.

Studienkolleg

Studienkollegs vermitteln Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen, die den deutschen Zugangsvoraussetzungen nicht gleichwertig sind, die für ein Studium an einer deutschen Hochschule notwendigen fachlichen und vor allem sprachlichen Voraussetzungen.

Studierende

Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte/eingeschriebene Personen (ohne Beurlaubte, Studienkollegiaten und Gasthörerinnen und Gasthörer). In den Ergebnissen ab 1992 einschließlich Nebenhörerinnen und Nebenhörer.

Tätige Personen

Als tätige Personen gelten tätige Inhaber, Mitinhaber und unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle voll- und teilzeitbeschäftigten Angestellten, Arbeiter, Beamte, Auszubildenden, Studenten, Praktikanten und Volontäre, die nach dem Stand vom 30. September des Berichtsjahres in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen oder zur Einrichtung standen. Dazu zählen auch vorübergehend abwesende Personen (z. B. Erkrankte, Urlauber,Frauen im Mutterschutz, Personen in Elternteilzeit mit einer Dauer von weniger als einem Jahr usw.) sowie Personen in Altersteilzeit. Personen im Außendienst und dgl. sind mitzuzählen. Nicht einzubeziehen: Personen, die zur Ableistung des Grundwehrdienstes oder des zivilen Ersatzdienstes einberufen sind, im Ausland tätige Personen, Leiharbeitnehmer.

  1. Erhebungen im Verarbeitenden Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, im Baugewerbe sowie in der Energie- und Wasserversorgung
    Erhebungen im Verarbeitenden Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, im Baugewerbe, in der Energie- und Wasserversorgung sowie im Handwerk: Personen, die in Betrieben, Unternehmen oder Arbeitsstätten tätig sind und entweder in einem Arbeitsvertrags- beziehungsweise Dienstverhältnis oder in einem Eigentümer-, Miteigentümer- oder Pachtverhältnis zum Betrieb, Unternehmen oder zur Arbeitsstätte stehen. Voll als Tätige Personen werden auch gezählt: Erkrankte, Urlauber/-innen sowie Personen, die Übungen bei der Bundeswehr ableisten und alle sonstigen vorübergehend Abwesenden, Streikende und von Aussperrung betroffene Personen, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist, ferner Saison- und Aushilfsarbeiter/ -innen, Kurzarbeiter/-innen, Schlechtwettergeldempfänger/-innen, Teilzeitbeschäftigte, Personal auf Bau- und Montagestellen, Fahrzeugen usw.
    Nicht zu den tätigen Personen  rechnen Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), Arbeitskräfte, die als Beauftragte anderer Betriebe/Unternehmen im meldenden Betrieb  Montage-und Reparaturarbeiten durchführen und aufgrund  einer tarifvertraglichen Vorruhestandsregelung vorzeitig ausgeschiedene Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
  2. Dienstleistungsbereich
    Tätige Personen insgesamt: Summe der tätigen Inhaberinnen und Inhaber, unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen und der abhängig Beschäftigten.
  3. Erhebungen im Einzelhandel, Gastgewerbe, KFZ-Handel, Großhandel
    Zu den tätigen Personen gehören z. B. tätige Inhaberinnen und Inhaber, mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmer/-innen einschließlich der Auszubildenden und geringfügig  Beschäftigten sowie Praktikant/-innen ohne Vergütung. Eingezogen sind auch vorübergehend Abwesende (z. B. Kranke, Urlauber/-innen).Bei Vollzeitbeschäftigten entspricht die regelmäßige Wochenarbeitszeit der orts-, branchen- und betriebsüblichen Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeitbeschäftigten ist die regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer als die orts-. branchen- uns betriebsübliche Wochenarbeitszeit. Der Umfang der Reduzierung ist dabei unerheblich. Einbezogen sind auch geringfügig Beschäftigten.

Teilzeitbeschäftigte

Wochenarbeitszeit beläuft sich auf weniger bzw. mehr als 18 Stunden, jedoch nicht vollzeitbeschäftigt. In der Personalstandsstatistik wird unterschieden in T1- und T2-Beschäftigte. Dabei bedeutet
T1: Beschäftigte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten und
T2: Beschäftigte mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten.

Temperaturbereinigung

Um die Entwicklung des Energieverbrauchs unabhängig vom Einfluss der Temperaturschwankungen darstellen zu können, wurde die Zeitreihe des Primärenergieverbrauchs ab 1990 einer Temperaturbereinigung unterzogen. Im Ergebnis wird ein fiktiver Primärenergieverbrauch dargestellt, der sich ergeben hätte, wenn die jährlichen Durchschnittstemperaturen konstant dem langjährigen Mittel entsprochen hätten. Dabei wurden länderspezifische Korrekturfaktoren auf der Basis von Gradtagszahlen regionaler Wetterstationen verwendet.

Todesursachen

Die Todesursache beinhaltet alle Krankheiten, Verletzungen und krankhaften Zustände, die direkt oder indirekt zum Tod führten. Außerdem sind äußere Umstände, die zum Tod führende Verletzungen hervorriefen, als nichtnatürliche Todesursachen einbezogen.

Erfassungsgrundlage für die Todesursachenstatistik sind der vom Leichenschauarzt ausgestellte Totenschein sowie die vom Standesbeamten aufgrund der Todesfallanzeige erstellte Sterbefallzählkarte.

Die Todesursachenstatistik wird nach den Regeln der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unikausal aufbereitet, d. h. von den Angaben zur Todesursache im Totenschein, die als Kausalkette von dem unmittelbar zum Tode führenden Leiden bis zum Grundleiden zurückführen, wird nur dieses Grundleiden für die Statistik  herangezogen und signiert.

Um überregionale Vergleiche der Sterblichkeit zu ermöglichen, ist eine weltweit einheitliche Erfassung und Klassifizierung der Todesursachen unerlässlich. Aus diesem Grund erfolgt die Signierung der Todesursachen anhand der von der WHO verabschiedeten "Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme", in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 01.01.1998 in der Fassung der 10. Revision (ICD-10).

In der amtlichen Todesursachenstatistik wurden in den Jahren 1980 bis 1997 Todesursachen  nach der 9. Revision der ICD signiert. Das bedeutet, dass Zeitreihen nicht (bzw. noch nicht) problemlos fortgesetzt werden können - aus den ehemals 17 Todesursachenklassen wurden jetzt 20 - zumal ein praktikabler „Umsteiger“ noch nicht vorliegt. Wenn hier trotzdem der Versuch unternommen wird, Zeitreihen beginnend ab dem Jahr 1990 anzubieten, muss man sich der oben genannten Unzulänglichkeiten bewusst sein.

 

Todesursachenklasse

Die Todesursachenklasse bezeichnet eine Gruppe von verwandten Krankheiten, krankhaften Zuständen bzw. Verletzungen. Für die amtliche Todesursachenstatistik wird die ICD (International Statistical Classifikation of Diseases and Health related Problems) verwendet. Dieses Ordnungssystem für Krankheiten (Diagnosen) ist nach dem Ordnungsprinzip Klassifikation aufgebaut. Durch die ICD kann eine Vergleichbarkeit (unter anderem von Todesursachen) auf  zeitlichem, regionalem sowie internationalem Niveau gewährleistet werden.

Totgeborene

Als totgeboren gelten in Deutschland Kinder mit einem Mindestgewicht, bei denen sich keines der folgenden Merkmale des Lebens außerhalb des Mutterleibs gezeigt hat: Herzschlag oder pulsierende Nabelschnur oder Einsetzung der natürlichen Lungenatmung. Nachdem die Gewichtsgrenze im Jahr 1994 im vereinten Deutschland zunächst von 1 000 Gramm auf 500 Gramm herabgesetzt wurde, erfolgte eine zweite Anpassung im Jahr 2018. Demnach muss entweder das Gewicht mindestens 500 Gramm betragen oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht worden sein.

Träger der Jugendhilfe

Es wird unterschieden zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern der freien Jugendhilfe. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe umfassen die örtlichen Träger, die überörtlichen Träger, das Land, die Gemeinden/Gemeindeverbände ohne Jugendamt. Die Träger der freien Jugendhilfe umfassen Jugendinitiativen, Jugendgruppen, Jugendverbände, Jugendringe.

Treibhausgase

Treibhausgase sind gasförmige Stoffe in der Atmosphäre, die zum Treibhauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen anthropogenen Ursprung haben können. Auf Bundeslandebene werden die Stoffe Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O/Lachgas) einbezogen.
Die Emissionen an Treibhausgasen werden in CO2-Äquvalenten angegeben. Dabei ist die Klimawirk-samkeit der einzelnen Gase mit ihrem spezifischen „Treibhauspotential“, dem GWP (global warming potential)-Wert, auf die Wirkung der entsprechenden Menge an CO2 umgerechnet.

Treibhauspotenzial

Das Treibhauspotenzial ist der potenzielle Beitrag eines Stoffes zur Erwärmung der bodennahen Luftschichten, relativ zu dem Treibhauspotenzial des Stoffes CO2 (Kohlendioxid), ausgedrückt als GWP-Wert (Global Warming Potential); das heißt der GWP-Wert von CO2 = 1. Die Treibhauspotenziale anderer Stoffe bemessen sich somit relativ zu CO2. Der GWP-Wert eines Stoffes hängt davon ab, auf welchen Zeitraum diese Größe bezogen wird. Üblicherweise wird ein Zeithorizont von 100 Jahren zu Grunde gelegt.

Treibmittel

Treibmittel sind Stoffe, die bei der Herstellung von Aerosolerzeugnissen, Kunst- und Schaumstoffen eingesetzt werden.

Übernachtungen

Zahl der Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum in einem Beherbergungsbetrieb ankamen oder aus dem vorherigen Berichtszeitraum dort noch anwesend waren

Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiet ist ein Gebiet, das bei Hochwasser überschwemmt bzw. durchflossen wird oder der Hochwasserentlastung oder Rückhaltung dient. In diesem Gebiet besteht bei Überschwemmung ein hohes Schadenspotenzial (insbesondere Siedlungsgebiete). Durch Landesrecht sind spätestens bis zum 10. Mai 2012 mindestens die Gebiete als Überschwemmungsgebiet festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (Bemessungshochwasser). Verändern sich die Hochwasserabflussverhältnisse können auch Überschwemmungsgebiete geändert werden.

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Als Umgang bezeichnet man das Lagern, Abfüllen und Umschlagen, das Herstellen, Behandeln und Verwenden, sowie das innerbetriebliche Befördern wassergefährdender Stoffe. Zum Umgang gehören auch die Übernahme und Ablieferung, das Ver- und Auspacken sowie das Be- und Entladen.

  1. HBV-Anlagen
    HBV-Anlagen sind:
    • Herstellungsanlagen zum Erzeugen, Gewinnen und Schaffen von wassergefährdenden Stoffen,
    • Behandlungsanlagen für das Einwirken auf wassergefährdende Stoffe, um deren Eigenschaften zu verändern und
    • Verwendungsanlagen für das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen von wassergefährdenden Stoffen unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften.
  2. Anlagen zum Abfüllen
    Anlagen für das Befüllen von Behältern oder Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen sowie Flächen einschließlich ihrer Einrichtungen, auf denen regelmäßig wassergefährdende Stoffe von einem Transportbehälter in einem anderen gefüllt werden.
  3. Lageranlagen
    Anlagen für das Vorhalten von wassergefährdenden Stoffen zur weiteren Nutzung, Abgabe oder Entsorgung, sowie Flächen einschließlich ihrer Einrichtungen, die dem regelmäßigen Lagern von wassergefährdenden Stoffen in Transportbehältern und -verpackungen dient.
  4. Umschlaganlagen
    Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen sowie das Umladen von wassergefährdenden Stoffen von einem Transportmittel auf ein anderes sowie Flächen einschließlich ihrer Einrichtungen, auf denen regelmäßig wassergefährdende Stoffe in Behältern oder Verpackungen von einem Transportmittel auf ein anderes umgeladen werden

Umsatz

Als Umsatz gilt, unabhängig vom Zahlungseingang, der Gesamtbetrag der im Berichtszeitraum abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte (ohne Umsatzsteuer), einschließlich der steuerfreien Umsätze, der Handelsumsätze sowie der Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an Verkaufsgesellschaften, an denen die Firma beteiligt ist. Einzubeziehen sind auch etwa getrennt in Rechnung gestellte Kosten für Fracht, Porto und Verpackungen, der Eigenverbrauch sowie die private Nutzung von firmeneigenen Sachen mit ihrem buchhalterischen Wert. Preisnachlässe und Wert der Retouren sind von den fakturierten Werten anzusetzen. Nicht zum Umsatz zählen außerordentliche und betriebsfremde Erträge, wie Erlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern bzw. Ertragszinsen.

  1. Erhebungen Einzelhandel, Gastgewerbe, Kfz-Handel und Großhandel:
    Der Umsatz umfasst im Handel die vom Unternehmen insgesamt in Rechnung gestellten Beträge (ohne Umsatzsteuer) aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Dritte ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang und die Steuerpflicht bzw. im Gastgewerbe die abgerechneten Lieferungen und Leistungen (ohne Umsatzsteuer) aus Beherbergung und Gastronomie zuzüglich Bediengeld.
    Der Umsatz schließt auch Eigenverbrauch, Verkäufe an Betriebsangehörige, gesondert in Rechnung gestellte Kosten für Fracht, Porto und Verpackung, Erlöse aus Kommissions- und Streckengeschäften, Provisionen und Kostenvergütungen aus der Vermittlung von Waren (nicht den Wert der vermittelten Waren), Getränke-, Sekt- und Vergnügungssteuer sowie Zusatzerlöse ein.
    Nicht einbezogen sind jedoch (nicht gewerblich besteuerte) Erlöse aus Land- und Forstwirtschaft sowie außerordentliche Erträge (z. B. aus dem Verkauf von Anlagevermögen) und betriebsfremde Erträge (z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von betriebsfremd genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen, Zinserträge aus nicht betriebsnotwendigem Kapital oder Erträge aus Beteiligungen). An Kunden gewährte Skonti und Erlösschmälerungen (z. B. Preisnachlässe, Rabatte, Jahresrückvergütungen, Boni) sind bei der Ermittlung des Umsatzes abgesetzt.
  2. Erhebungen Dienstleistungsbereich:
    Die in Rechnung gestellten Beträge (ohne Umsatzsteuer) aus dem Verkauf bzw. der Vermietung von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Waren und Dienstleistungen, unabhängig vom Zahlungseingang und der Steuerpflicht. Hierzu zählen auch unentgeltliche Wertabgaben, Handelsumsätze und Provisionen aus Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften sowie in Rechnung gestellte Nebenkosten wie z. B. Spesen, Reise-, Fracht-, Porto- oder Verpackungskosten und der umsatzsteuerfreie Umsatz nach.
  3. Umsatz mit Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz
    Umsätze für den Umweltschutz sind die Umsätze der erstellten Waren, erbrachten Bauleistungen und ausgewählten Dienstleistungen, die dem Umweltschutz dienen. Der erzielte Umsatz wird nach inländischen und ausländischen Abnehmern getrennt ausgewiesen und den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung, Naturschutz und Landschaftspflege, Bodensanierung, Klimaschutz sowie dem bereichsübergreifenden Umweltbereich zugeordnet.
  4. Umsatz Mixmodell
    • Begriffsinhalt "Monatsbericht im Bauhauptgewerbe"
      Der im Monatsbericht erhobene Umsatz bezeichnet generell den Gesamtbetrag der Dritten in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen (ohne Umsatzsteuer), unabhängig vom Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Dazu zählen auch steuerfreie Umsätze, Handelsumsätze sowie Erlöse aus Lieferungen und Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Getrennt in Rechnung gestellte Kosten (beispielsweise Fracht, Porto) sind ebenso einzubeziehen wie der Eigenverbrauch an bezogenen Waren. Preisnachlässe wie Rabatte, Boni und Skonti sowie Retouren zählen hingegen nicht dazu, genauso wenig wie außerordentliche und betriebsfremde Erträge.
    • Begriffsinhalt "Verwaltungsdaten"
      Die nachgewiesenen Umsätze umfassen die steuerbaren Lieferungen und Leistungen abzüglich der steuerfreien Lieferungen und Leistungen ohne Vorsteuerabzug der Unternehmen. Die steuerbaren Umsätze der einzelnen Unternehmen beziehen auch außerordentliche und betriebsfremde Erträge ein. Informationen über Unternehmen mit steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen werden von den Finanzbehörden zusammen mit den Angaben zur Umsatzsteuerstatistik, die im Rahmen des Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahrens (UVV) monatlich bzw. vierteljährlich anfallen, an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übersandt.

Umsatzsteuerpflichtige

Umsatzsteuerpflichtig ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausübt auch wenn die Gewinnabsicht fehlt. Berichtskreis: Die zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen an die Finanzverwaltung verpflichteten Unternehmer. Die Verpflichtung besteht für Unternehmer, die in ihrem Unternehmen steuerbare Jahresumsätze zuzüglich Umsatzsteuer von mehr als 17 500 EUR erwirtschaften.

Umsatzsteuervorauszahlung

Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung hat der Unternehmer die Umsatzsteuer für den abgelaufenen Monat oder das Vierteljahr selbst zu berechnen und als Vorauszahlung auf die Jahressteuerschuld an das Finanzamt abzuführen. Die Vorauszahlung ergibt sich aus der Umsatzsteuer abzüglich angefallener Vorsteuer- und Kürzungsbeträge in der Regel als Zahllast. Ein Vorsteuerüberhang (Minusbetrag) führt zu einem Erstattunsanspruch zugunsten des Unternehmers.

Umwandlungsbereich

Im Umwandlungsbereich werden der Einsatz, Verbrauch und Ausstoß von Energieträgern in verschiedenen Umwandlungsprozessen (z. B. Stromerzeugung, Mineralölverarbeitung) sowie der Verbrauch an Energieträgern bei der Energiegewinnung (z. B. Erdgasgewinnung, Kohlebergbau) erfasst. Unter Umwandlung versteht man die Änderung der chemischen und/oder physikalischen Struktur von Energieträgern.

Umweltbezogene Steuern

Die Definition umweltbezogener Steuern orientiert sich an der Besteuerungsgrundlage – unabhängig von den Beweggründen zur Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen. Maßgeblich ist, dass die Steuer sich auf eine physische Einheit (oder einen Ersatz dafür) bezieht, die nachweislich spezifische negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Konkret fallen darunter Emissionen im weitesten Sinne (Luftemissionen, Abwasser, Abfall, Lärm), Energieerzeugnisse, Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie der Verkehr. Als umweltbezogene Steuern werden in den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder die Energiesteuer (die frühere Mineralölsteuer), die Stromsteuer (Besteuerungsgrundlage Energieerzeugnis) sowie die Kraftfahrzeugsteuer (emissionsbezogene Besteuerungsgrundlage) zusammengefasst.

Umweltschutzinvestitionen

Von den Gesamtinvestitionen zählen diejenigen zu den Umweltschutzinvestitionen, deren ausschließlicher oder überwiegender Zweck der Schutz vor schädlichen Einflüssen der Produktionstätigkeit auf die Umwelt ist. Dies können entweder Sachanlagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen sein, die bei der Produktionstätigkeit entstehen (produktionsbezogene Maßnahmen), oder Investitionen zur Herstellung von Erzeugnissen, die bei Ge- oder Verbrauch eine geringere Umweltbelastung hervorrufen (produktbezogene Maßnahmen).

  1. Additive Umweltschutzinvestitionen
    Bei additiven (oder End-of-Pipe) Maßnahmen im Umweltschutz handelt es sich in der Regel um separate Anlagen, die dem Produktionsprozess vor- oder nachgeschaltet sind, damit die bei der Produktion entstehenden Emissionen verringert werden und den Umweltstandards genügen.
  2. Integrierte Umweltschutzinvestitionen
    Bei den integrierten Maßnahmen wird die Umweltbelastung direkt bei der Leistungserstellung beeinflusst, durch anlagenintegrierte oder prozessintegrierte Maßnahmen. Integrierte Maßnahmen lassen Emissionen nicht oder in viel geringerem Umfang entstehen (vorsorgender Umweltschutz).
  3. Produktionsbezogene Umweltschutzinvestitionen
    Bei den produktionsbezogenen Umweltschutzinvestitionen handelt es sich um Sachanlagen, die die Umwelt vor schädlichen Umwelteinflüssen, die bei der Produktionstätigkeit entstehen, schützen. Die Gliederung dieser Sachanlagen erfolgt nach Anlagearten in:
    • Grundstücke mit Geschäfts-, Fabrik-, Wohn- und anderen Bauten sowie Bauten auf fremden Grundstücken
    • Grundstücke ohne Bauten
    • Maschinen und maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen

unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Körperschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben sind unbeschränkt steuerpflichtig. Körperschaften, deren Sitz oder Geschäftsleitung nicht im Inland liegt sind mit ihren inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig.

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Als Unfall gilt das bestimmungswidrige Austreten einer im Hinblick auf den Schutz der Gewässer nicht unerheblichen Menge wassergefährdender Stoffe aus Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie während ihrer Beförderung. Als Beförderungsunfall zählen auch Straßenverkehrsunfälle mit Auslaufen von Betriebsstoffen (Benzin, Diesel, Hydrauliköl u. a.) bei Fahrzeugen aller Art. Dabei ist es bedeutungslos, ob die betroffenen Fahrzeuge wassergefährdende Stoffe transportiert oder nicht.

  1. freigesetzte Menge
    Hierbei handelt es sich um die durch den Unfall freigesetzte Menge des wassergefährdenden Stoffes ohne etwaige Beimengungen (Löschwasser, Bindemittel u. a.).
  2. wiedergewonnene Menge
    Die wiedergewonnene Menge steht einer anschließenden Nutzung bzw. Verwendung weiterhin zur Verfügung oder sie wird einer geordneten Entsorgung zugeführt. Unkontrolliert verdunstete bzw. verbrannte Mengen sind hier nicht zu berücksichtigen.
  3. nichtwiedergewonnene Menge
    Die verbleibende Restmenge zwischen der freigesetzten und der wiedergewonnenen Menge wird als nicht wiedergewonnene Menge bezeichnet.

Unfallarten

  1. Unfälle mit Personenschaden
    Als Verunglückte werden dabei erfasst:
    1. Getötete (Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben),
    2. Schwerverletzte (Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung, mindestens 24 Stunden, in einem Krankenhaus aufgenommen wurden),
    3. Leichtverletzte (alle übrigen Verletzten).
  2. Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne
    Unfälle mit Straftatbestand oder einer Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (dazu zählen auch Fälle der Einwirkung von berauschenden Mitteln). Gleichzeitig muss mindestens ein Fahrzeug aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden (nicht fahrbereit).
  3. sonstige Sachschadenunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel
    Ein Unfallbeteiligter steht unter dem Einfluss berauschender Mittel (z. B. Alkohol, Drogen, Medikamente, bis 2007 nur Alkohol) und alle beteiligten Fahrzeuge sind fahrbereit.
  4. übrige Sachschadenunfälle
    Das sind alle sonstigen Unfälle mit Sachschaden ohne Einfluss berauschender Mittel. Das sind Sachschadensunfälle ohne Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit, unabhängig von der Fahrbereitschaft der beteiligten Fahrzeuge, sowie Sachschadensunfälle mit Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit bei denen alle beteiligten Fahrzeuge fahrbereit sind und kein Einfluss berauschender Mittel vorlag.

Unfallursachen

Die Unfallursachen werden nach dem geltenden Ursachenverzeichnis von den aufnehmenden Polizeibeamten entsprechend ihrer Einschätzung erfasst. Es wird unterschieden zwischen

  • personenbezogenem Fehlverhalten (z. B. Vorfahrtsmissachtung), das den Fahrzeugführern oder Fußgängern zugeordnet wird und
  • allgemeinen Ursachen (z. B. Straßenglätte, Nebel).

Je Unfall können bis zu acht Ursachen angegeben werden, je drei personenbezogene Ursachen für den Hauptverursacher und einen weiteren Beteiligten sowie zwei allgemeine Ursachen. Da oftmals mehr als eine Ursache zum Unfall führt, ist die Gesamtzahl der nachgewiesenen Ursachen i. d. R. größer als die Zahl der Unfälle selbst.

Unternehmen

Der Begriff des Unternehmens wird in der amtlichen Statistik unterschiedlich verwendet. Der europäische Unternehmensbegriff lautet:

Das Unternehmen als statistische Einheit (Darstellungseinheit) ist definiert in der EU-Einheitenverordnung (Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft (Amtsblatt der EG Nr. L 76, Seite 1)).

Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisa­torische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere hin­sichtlich der Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entschei­dungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Es kann einer einzigen rechtlichen Einheit entsprechen.

Details sind auf der Webseite des Statistikportals nachlesbar:

https://www.statistikportal.de/de/unternehmen-gewerbeanzeigen-und-insolvenzen/unternehmensbegriff

Für die Auskunftspflichtigen ändert sich durch die Einführung der EU-Unternehmensdefinition nichts.

Das Statistische Landesamt weist die Ergebnisse der nachfolgend betroffenen Strukturstatistiken übergangsweise weiterhin nach rechtlichen Einheiten aus!

  • Investitionserhebung im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
  • Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe
  • Investitionserhebung im Bereich der Energie- und Wasser­versorgung
  • Jahreserhebung einschließlich Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe
  • Jahreserhebung einschließlich Investitionserhebung im Ausbaugewerbe
  • Jahreserhebung im Handel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern
  • Jahreserhebung im Gastgewerbe
  • Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich

Für alle nicht aufgeführten Statistiken gilt bei Verwendung des Begriffs Unternehmen in den Veröffentlichungen, dass weiterhin der bisher in der amtlichen Statistik verwendete Unternehmensbegriff genutzt wird, der im Wesentlichen der europäischen Definition der rechtlichen Einheit entspricht:

Kleinste rechtlich selbständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen eigene Bücher führt und gesonderte Jahresabschlüsse aufstellen muss. Rechtlich selbständige Tochtergesellschaften, Betriebsführungsgesellschaften und ähnlich gelten auch als eigene Unternehmen.

Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

Zum Verarbeitenden Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden gehören Betriebe, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt den Abschnitten B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden - und C - Verarbeitendes Gewerbe - der WZ 2008 zuzuordnen ist.

Verbandsgemeinde

Die Verbandsgemeinde ist eine Gebietskörperschaft, deren Gebiet aus dem Gemeindegebiet ihrer Mitgliedsgemeinden besteht. Sie erfüllt anstelle ihrer Mitgliedsgemeinden die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises nach § 90 KVG.
Zur Bildung einer Verbandsgemeinde ist eine Verbandsgemeindevereinbarung abzuschließen, welche der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde bedarf. Verbandsgemeinden sollen über mindestens 10 000 Einwohner verfügen; geringfügige Unterschreitungen sind in Einzelfällen gestattet. Des Weiteren sollen  die aus 3 bis 8 Gemeinden bestehen, wobei jede dieser Mitgliedsgemeinden zum Zeitpunkt der Bildung der Verbandsgemeinde über mindestens 1 000 Einwohner verfügen muss.
Organe der Verbandsgemeinde sind der Verbandsgemeinderat und der Verbandsgemeindebürgermeister, welcher als hauptamtlicher Wahlbeamter auf Zeit Leiter der Verbandsgemeindeverwaltung ist. Jede Verbandsgemeinde führt den Namen, den sie am 30. Juni 2014 innehatte, fort.
In Sachsen-Anhalt gibt es 18 Verbandsgemeinden mit zusammen 114 Mitgliedsgemeinden (Stand: 01.01.2016).

Verbraucherpreise

Verbraucherpreise werden monatlich mit dem Ziel die Preisentwicklung zu messen, erhoben. Die Preiserhebungen werden bei einer repräsentativen Auswahl von Unternehmen des Einzelhandels, Handwerks, des Beherbergungs- und Gaststättengewerbes, von Dienstleistungsunternehmen, freien Berufen sowie Vermietern und Mietern von Mietwohnungen durchgeführt. Die Preise sind in der Regel effektive Endverbraucherpreise (keine Listenpreise) einschließlich Mehrwertsteuer sowie Verbrauchssteuern. Preisreihen werden in der Form von Messzahlen auf der Grundlage des Preisstandes im Basisjahr (= 100) dargestellt.

Verbrauchsgüter

Waren, die bei einmaliger Verwendung ‘untergehen’ und solche, die im allgemeinen nicht länger als ein Jahr halten (unter anderem Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, Energie und -träger, Wasch-, Putz-, Reinigungs- und Pflegemittel für Haushalts-, Garten- und Freizeitgüter, Arznei-, Gesundheits- und Körperpflegemittel, sonstige Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung sowie Güter für Bildung, Unterhaltung und Freizeit, Verkehr und Nachrichtenübermittlung).

Verfügbares Einkommen

Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen, abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können.

(siehe auch: Primäreinkommen, Sparen/Sparquote, private Konsumausgaben)

Verpackungen

  1. Transportverpackungen
    Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen.
  2. Umverpackungen
    Umverpackungen sind Verpackungen, die als zusätzliche Verpackung zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind und beim Vertreiber anfallen.
  3. Verkaufsverpackungen
    Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen. Zu den Verkaufsverpackungen gehören auch Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe der Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen (Serviceverpackungen) sowie Einweggeschirr und Einwegbestecke. Verkaufsverpackungen verlieren ihre Funktion stets erst beim Endverbraucher.

Verunglückte

Personen (auch Mitfahrer), die bei einem Straßenverkehrsunfall getötet oder verletzt wurden.

Verursacherbilanz

Bei der Verursacherbilanz handelt es sich um eine auf den Endenergieverbrauch eines Landes bezogene Darstellung der Emissionen. Im Unterschied zur Quellenbilanz werden hierbei die Emissionen der Kraft- und Heizwerke sowie generell des Umwandlungsbereichs nicht als solche ausgewiesen, sondern nach dem Verursacherprinzip den sie verursachenden Endverbrauchersektoren zugeordnet.

Beim Energieträger Strom erfolgt die Anrechnung der dem Endverbrauch zuzurechnenden Emissionsmenge auf Grundlage des Brennstoffverbrauchs aller Stromerzeugungsanlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der hierzu benötigte Faktor (Generalfaktor) ergibt sich aus der Verknüpfung der Summe der Emissionen aller deutschen Stromerzeugungsanlagen, soweit sie für den inländischen Verbrauch produzieren, mit der Summe des inländischen Stromendverbrauchs. Ein positiver Stromaußenhandelsüberschuss mit dem Ausland wird dabei unter Anlehnung an die Substitutionstheorie so bewertet, als sei er in inländischen Stromerzeugungsanlagen der allgemeinen Versorgung hergestellt worden.

Verwaltungsgemeinschaft

In der Vergangenheit hatten benachbarte Gemeinden eines Landkreises das Recht, zur Stärkung ihrer
Verwaltungskraft durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung eine Verwaltungsgemeinschaft bilden. Diese
hatte alle Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden zu besorgen, sofern die ihr zur
Besorgung übertragenen Aufgaben durch die Mitgliedsgemeinden nicht gesondert festgelegt worden
waren. Ansonsten erfüllte sie die durch die Mitgliedsgemeinden festgelegten, ihr durch alle und ggf.
zusätzlich durch einzelne Mitgliedsgemeinden zur Besorgung übertragenen Aufgaben. Die
Verwaltungsgemeinschaft war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit. Ihre
Organe waren der Gemeinschaftsausschuss und der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes.

Verweildauer

Ist die Zahl der Tage, die ein Patient bzw. eine Patientin in stationärer Behandlung verbringt.

Vollbeschäftigte

Familienarbeitskräfte sowie ständige Arbeitskräfte, die im Berichtszeitraum (1 Jahr) im landwirtschaftlichen Betrieb durchschnittlich je Woche mindestens 42 Stunden (Familienarbeitskräfte) bzw. 40 Stunden (familienfremde Arbeitskräfte) beschäftigt sind.

Vollzeitäquivalente

Maßeinheit für die Arbeitszeit, die dem Gegenwert eines Vollzeitbeschäftigten entspricht.

Vollzeitbeschäftigte

Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche Wochenarbeitsstundenzahl (bei Lehrkräften die entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden) beträgt.

Vollzeitpflege in einer anderen Familie

Einzubeziehen sind auch junge Menschen, die bei Großeltern sowie Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad untergebracht sind, soweit ihnen erzieherische Hilfe gewährt wird. Hierzu gehören nicht Pflegekinder, die sich außerhalb des Elternhauses in Familienpflege befinden und für die eine Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII erteilt wurde.

Vorläufige Schutzmaßnahmen

Hierzu gehören alle vorläufigen in einem Kalenderjahr beendeten Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche nach § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) oder § 43 SGB VIII (Herausnahme).

Vorleistungen

Unter Vorleistungen ist der Wert der Güter (Waren und Dienstleistungen) zu verstehen, die inländische Wirtschaftseinheiten von anderen (in- und ausländischen) Wirtschaftseinheiten bezogen und im Berichtszeitraum im Zuge der Produktion verbraucht haben. 

Vorsorge- und Rehabilitationskliniken

Beherbergungsbetriebe, die unter ärztlicher Leitung stehen und ausschließlich oder überwiegend Kurgästen zur Verfügung stehen. Als Kurgäste gelten Personen, die sich aufgrund einer ärztlichen Verordnung in der Klinik vorübergehend aufhalten. Das Ziel des Aufenthalts ist die Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit oder der Berufs- und Arbeitsfähigkeit sowie die Inanspruchnahme der allgemein angebotenen Kureinrichtungen außerhalb des Beherbergungsbetriebes.

Im Unterschied zur Krankenhausstatistik werden Vorsorge- und Reha-Kliniken in der Beherbergungsstatistik nur dann erfasst, wenn die dort untergebrachten Personen überwiegend in der Lage sind, während des vorübergehenden Aufenthalts die Klinik zu verlassen und die Tourismusangebote der Gemeinde in Anspruch zu nehmen.

Wanderung

Beziehen der alleinigen Wohnung/ Hauptwohnung (Zuzug) bzw. der Auszug aus der alleinigen Wohnung/Hauptwohnung (Fortzug), wobei Umzüge innerhalb der Gemeinde (Ortsumzüge) unberücksichtigt bleiben. Wanderungen können über Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenzen erfolgen.

Wanderungssaldo

Differenz zwischen Zu- und Fortzügen innerhalb der betrachteten regionalen Einheit, auch Wanderungsgewinn bzw. -verlust genannt.

Warengruppen

Die Gruppierung und Benennung der Waren erfolgt nach der Gliederung Warengruppen und Warenuntergruppen der „Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft“ (EGW). Dies ist eine nur in Deutschland angewandte zusammenfassende Warengliederung des Außenhandels.

Wasseraufkommen

Als Wasseraufkommen werden die bei den Betrieben aus Eigengewinnung und/oder Fremdbezug anfallenden Wassermengen bezeichnet. Hierin sind auch ungenutzt abgeleitete oder an Dritte abgegebene Wassermengen enthalten.

Wasserentgelte

Die Trinkwasserentgelte setzen sich aus dem verbrauchsabhängigen Entgelt (Verbrauchspreis) und dem verbrauchsunabhängigen Entgelt (haushaltsübliches verbrauchsunabhängiges Entgelt) zusammen. Die Angaben erfolgen in Bruttowerten.

  1. Verbrauchsabhängiges Entgelt (Verbrauchspreis)
    Im verbrauchsabhängigen Entgelt müssen alle Teilentgelte für Letztverbraucher, wie zum Beispiel Wasserentnahmeentgelt, Investitionsbeitrag und sonstige verbrauchsabhängige Entgelte enthalten sein. Einmalige Zahlungen, wie zum Beispiel Anschlussgebühren, sind nicht einzubeziehen.
  2. Haushaltsübliches verbrauchsunabhängiges Entgelt für Trinkwasser
    Das haushaltsübliche verbrauchsunabhängige Entgelt (Grundgebühr) bezieht sich auf die haushaltsübliche Zählergröße bzw. Jahresverbrauchsklasse.

Schmutzwasserentgelte:

  1. Schmutzwasserentgelt (Verbrauchspreis)
    Das mengenbezogene Entgelt für Schmutzwasser wird nach dem Frischwasserbezug berechnet, d. h., die bezogene Trinkwassermenge wird als Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassermenge herangezogen.
  2. Haushaltsübliches verbrauchsunabhängiges Entgelt für Abwasser
    Das haushaltsübliche mengen- und flächenunabhängige Entgelt für Schmutzwasser umfasst die Grundgebühr, die einem durchschnittlichen Haushalt für das Vorhalten der Abwasserentsorgungseinrichtungen in Rechnung gestellt wird.

Wassernutzung

  1. Einfachnutzung
    Einfachnutzung liegt vor, wenn Wasser nur für einen Zweck ohne Wieder- bzw. Weiterverwendung genutzt wird.
  2. Mehrfachnutzung
    Mehrfachnutzung ist der Einsatz eines Wasservolumens bzw. Teilen davon für verschiedene nacheinander erfolgende Nutzungen. Sie schließt die Wasserverwendung aufbereiteten Wassers ein.
  3. Kreislaufnutzung
    Kreislaufnutzung liegt vor, wenn Wassermengen laufend umgewälzt und für denselben Zweck genutzt werden. Dabei werden jeweils nur Teile dieser Menge durch Zuleitung von außen ergänzt und aufgefrischt.

Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete werden von der zuständigen Wasserbehörde durch eine Verordnung nach einem Anhörungsverfahren festgesetzt.

Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, um

  1. Gewässer in Interesse der derzeitig bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Entwicklungen zu schützen oder
  2. das Grundwasser anzureichern oder
  3. das schädliche Abfließe von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag   von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu verhüten,

können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. In den Wasserschutzgebieten gelten festgelegte Schutzbestimmungen, die unter anderem zu einer eingeschränkten Nutzung des Gebiets  führen können oder die Grundstückseigentümer zu bestimmten Maßnahmen oder Handlungen verpflichtet.

Wasserschutzgebiete können in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen eingeteilt werden: Zone I, Zone II, Zone III/ III A und Zone III B.

Wasserverluste

Die Wasserverluste sind der Anteil des in das Rohrnetz eingespeisten Wasservolumens, dessen Verbleib im Einzelnen nicht erfasst werden kann. Sie setzen sich zusammen aus den tatsächlichen Verlusten (z. B. durch Rohrbrüche, undichte Rohrverbindungen oder Armaturen) sowie aus den scheinbaren Verlusten (z. B. Fehlanzeigen der Messgeräte).

Wasserwerkseigenverbrauch

Der Wasserwerkseigenverbrauch beinhaltet den Wasserverbrauch innerhalb der Versorgungsanlage für betriebsbedingte Aufgaben, zum Beispiel Filterspülungen, Rohrnetzspülungen, Sozialbereich.

Wertindex

  1. Wertindex der Auftragseingänge
    Der Wertindex ist eine Messgröße für die nominale Entwicklung des Auftragseingangs im Bauhauptgewerbe.

Wirtschaftsabschnitte

Gliederungsebene nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

wirtschaftsfachliche Zuordnung

Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt ab 31.12.1997 auf der Basis des Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93); ab 30.06.2003 auf der Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003); ab 01.01.2008 auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

Wohnfläche

Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohneinheit gehören. Zur Wohnfläche von Wohnungen gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen. Raumteile mit einer lichten Höhe von 1 - 2 m werden nur mit halber Fläche, unter 1 m gar nicht angerechnet. Balkone werden mit einem Viertel ihrer Fläche berücksichtigt.

Wohngebäude

Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche (DIN 277) - Wohnzwecken dienen. Nebennutzflächen in Wohngebäuden (Abstellräume u.ä.) werden zur Bestimmung des Nutzungsschwerpunktes nicht herangezogen.

Wohngeld

Wohngeld (bis zum Jahr 2000 als Tabellenwohngeld bezeichnet) wird Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern auf Antrag gezahlt, wenn die Höhe ihrer Miete oder Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalts überfordert.

Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

Wohnortprinzip

Zuordnung der Beschäftigten zum Wohnort nach den dem Arbeitgeber mitgeteilten Angaben.

Wohnräume

Wohnräume sind Räume, die für Wohnzwecke bestimmt sind und mindestens eine Wohnfläche von 6 qm haben. Sie werden nach Zimmern und Küchen unterschieden.

Wohnung

Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines Haushalts ermöglichen.. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, einem Treppenhaus oder einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können.

Zeichenerklärung

In der amtlichen Statistik hat die Verwendung nachstehender Zeichen folgende Bedeutung:

p    vorläufige Zahl

r     berichtigte Zahl

s    geschätzte Zahl

-     genau Null oder auf Null geändert

0    weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, aber mehr als nichts

/     keine Angabe, da Wert nicht sicher genug

( )  Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist

.     Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten

x    Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll

...   Angabe fällt später an

Zuchtsauen

Hierzu gehören auch die zur Zucht bestimmten Jungsauen mit 50 kg und mehr.

Zugmaschinen

Nutzkraftwagen, die ausschließlich oder überwiegend zum Mitführen von Anhängefahrzeugen bestimmt sind (einschl. Sattelzugmaschinen, Straßenzugmaschinen und Land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern)

Zuordnung

  1. wirtschaftsfachliche Zuordnung
    Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt ab 31.12.1997 auf der Basis des Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93); ab 30.06.2003 auf der Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003); ab 01.01.2008 auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
  2. wirtschaftssystematische Zuordnung
    Die wirtschaftssystematische Zuordnung erfolgt nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes auf der Grundlage der Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2003. Die Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 bildet ab dem Jahr 2009 für die Konjunkturstatistiken  und für die Strukturstatistiken ab dem Berichtsjahr 2008 die Grundlage.

Zuzüge

Beziehen der alleinigen Wohnung/Hauptwohnung