- In ausgewählten Wahlbezirken wird zusätzlich zur regulären Stimmenauszählung eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
- In die Sonderauswertung sind 95 Wahlbezirke einbezogen.
- Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt.
Halle (Saale) – Mit der repräsentativen Wahlstatistik wird das Wahlverhalten nach Altersgruppen und Geschlecht analysiert. Die Ergebnisse ermöglichen somit Aussagen über die Wahlpräferenzen verschiedener Bevölkerungsgruppen. Die rechtliche Grundlage bildet § 55 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG). Die repräsentative Wahlstatistik erfolgt neben der regulären Stimmausauszählung in 95 ausgewählten Stimmbezirken.

