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Zur Wahl des 9. Landtags Sachsen-Anhalts am 6. September 2026 wird wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt

  • In ausgewählten Wahlbezirken wird zusätzlich zur regulären Stimmenauszählung eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
  • In die Sonderauswertung sind 95 Wahlbezirke einbezogen.
  • Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt.

Halle (Saale) – Mit der repräsentativen Wahlstatistik wird das Wahlverhalten nach Altersgruppen und Geschlecht analysiert. Die Ergebnisse ermöglichen somit Aussagen über die Wahlpräferenzen verschiedener Bevölkerungsgruppen. Die rechtliche Grundlage bildet § 55 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG). Die repräsentative Wahlstatistik erfolgt neben der regulären Stimmausauszählung in 95 ausgewählten Stimmbezirken.

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