Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 23. Oktober 2026
Erbschafts- und Schenkungsteuer gegenüber 2024 um 38,5 % gestiegen
- 2025 Erbschaft- und Schenkungsteuer von 29,0 Mio. EUR festgesetzt
- Festgesetzte Erbschaftsteuer belief sich auf 24,1 Mio. EUR und Schenkungsteuer auf 4,8 Mio. EUR
Halle (Saale) – Die Finanzverwaltungen in Sachsen-Anhalt haben 2025 insgesamt 1 742 Erbschaften und Schenkungen mit einem Wert des Vermögens von zusammen 249,6 Mio. EUR erstmalig zur Erbschaft- und Schenkungsteuer veranlagt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden darauf Erbschaft- und Schenkungsteuern von insgesamt 29,0 Mio. EUR festgesetzt. Gegenüber 2024 war das ein Plus um 38,5 %. Von der Steuersumme entfielen 2025 auf Erbschaften 24,1 Mio. EUR und auf Schenkungen 4,8 Mio. EUR. Im Vergleich zu 2024 setzten die Finanzverwaltungen 31,5 % mehr Erbschaftsteuern und 88,6 % mehr Schenkungsteuern fest.
Erbschaftsteuer für 1 522 Erwerbe von Todes wegen
Erbschaftsteuern wurden für 1 522 Erwerbe von Todes wegen fällig. Deren Wert vor Abzug von Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen und Freibeträgen belief sich auf insgesamt 184,2 Mio. EUR. Nach Berücksichtigung aller Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen, Freibeträge und Vorerwerbe wurden 111,7 Mio. EUR steuerpflichtige Erwerbe für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zu Grunde gelegt.
Schenkungsteuer für 220 Schenkungen
Weiterhin wurden Schenkungsteuern für 220 Schenkungen fällig. Deren Wert der Erwerbe vor Abzug von Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen und Freibeträgen belief sich auf insgesamt 65,5 Mio. EUR. Nach Berücksichtigung aller Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen, Freibeträge und Vorerwerbe wurden 32,5 Mio. EUR steuerpflichtige Erwerbe für die Festsetzung der Schenkungsteuer zu Grunde gelegt.
Steuerbelastungsquote bei 20,1 %
Rechnerisch ergab sich eine durchschnittliche Steuerbelastungsquote für die steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen von 21,6 % und für die Schenkung von 14,9 %. Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote für Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen insgesamt lag 2025 bei 20,1 % (2024: 21,7 %).
Methodische Hinweise:
In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik werden nicht die Erbschaften und Schenkungen eines Berichtsjahres nachgewiesen, sondern die Erbschaften und Schenkungen, zu denen die Finanzverwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festsetzung durchgeführt hat.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Kontakt für weitere Auskünfte
Ansprechpartnerin
Frau Richter-Grünewald
Pressesprecherin, Dezernatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0345 2318 702
Fax: 0345 2318 913
E-Mail: jana.richter-gruenewald(at)statistik.sachsen-anhalt.de
Social-Media-Kanäle
Bluesky: @statistiklsa.bsky.social
Mastodon: @StatistikLSA@social.sachsen-anhalt.de
X: @StatistikLSA
