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Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 11. September 2026

Zahl der Beziehenden von Hilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII um 3,6 % gestiegen

  • 14 765 Personen erhielten im Jahr 2025 Leistungen nach dem
    5. bis 9. Kapitel SGB XII
  • 13 395 Personen erhielten Hilfe zur Pflege
  • Mehr Hilfen zur Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Halle (Saale) – 2025 erhielten 14 765 Personen in Sachsen-Anhalt Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war das ein Anstieg um 515 Beziehende (+3,6 %) im Vergleich zu 2024.

Leistungen der Hilfe zur Pflege um 6,3 % gestiegen

2025 waren 13 395 Personen auf Hilfe zur Pflege angewiesen (2024: 12 600), da ihr notwendiger und angemessener Pflegebedarf nicht oder nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt wurde und die Pflegebedürftigen sowie Unterhaltsverpflichteten nicht über ausreichend Eigenmittel verfügten, um die verbleibenden Kosten zu tragen.

Die Zahl der Personen, die eine Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bezog, betrug im zurückliegenden Jahr 1 810. Das waren 105 mehr als 2024. Mit durchschnittlich 74,8 Jahren war dieser Personenkreis fast 4 Jahre jünger als die Personen mit Leistungsbezug in Einrichtungen. 1 385 zu Pflegende nahmen die Unterstützung einer häuslichen Pflegehilfe in Anspruch. Das entsprach einem Anstieg um 11,7 % zum Vorjahr (1 240 Personen).

Der Anteil der zu Pflegenden in Wohneinrichtungen an allen Personen mit Hilfe zur Pflege betrug 88,8 % (11 900).

1 415 Personen erhielten Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Knapp 10 % der Menschen mit Hilfebezug nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII (1 415 Personen; 2024: 1 690) erhielten eine Unterstützung zur Überwindung besonderer sozialer Lebenslagen. Wenn es die aktuellen Lebensumstände erfordern, können z. B. vorübergehende Hilfen im Haushalt oder Kostenerstattungen für Beisetzungen gewährt werden. Für 545 zur Bestattung Verpflichteter wurden die Bestattungskosten übernommen (2024: 720).

Blindenhilfe im Rahmen des SGB XII zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen wurde im gleichen Jahr an 420 blinde und sehgeschwächte Menschen gezahlt (2024: 435). 

Knapp 81,8 % der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII (12 080 Personen; 2024: 11 345) lebten in einer Einrichtung oder waren teilstationär untergebracht.

Das Durchschnittsalter aller zu unterstützenden Personen betrug 75,4 Jahre, 720 von ihnen hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Methodische Hinweise:

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Angaben zu den Leistungsbeziehenden auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

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