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Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 26. August 2026

14,5 % weniger Verfahren auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Jahr 2025

  • 981 Verfahren positiv beschieden
  • Pflegefachfrau/-mann am häufigsten anerkannt
  • Approbationserteilung der Ärztin/des Arztes am zweithäufigstenanerkannt

Halle (Saale) – In Sachsen-Anhalt lagen den zuständigen Stellen im Berichtsjahr 2025 insgesamt 1 080 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation vor. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 183 Anträge bzw. 14,5 % weniger als im Vorjahr. Seit dem Jahr 2019 stieg die Anzahl der Anträge jährlich und ist damit 2025 erstmalig gesunken.

981 Verfahren positiv beschieden

Von den 1 080 Verfahren auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation wurden 1 005 Verfahren mit einem Bescheid abgeschlossen (93,1 %). Darunter wurden 981 Verfahren (Vorjahr 1 176) positiv beschieden. Dies entspricht einem Rückgang um 16,6 % gegenüber 2024.

Pflegefachfrau/-mann am häufigsten anerkannt

714 Verfahren bzw. 66,1 % aller Verfahren erfolgten im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe. Dies waren 177 bzw. 19,9 % weniger als im Vorjahr (891). Die häufigsten Verfahren entfielen 2025 mit 330 Verfahren auf den Referenzberuf Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau. Zu den wichtigsten Ausbildungsstaaten dieses Berufes gehörten Tunesien (69), Ukraine (45) und Indien (36).

Approbationserteilung der Ärztin/des Arztes am zweithäufigsten anerkannt

Das zweithäufigste Anerkennungsverfahren war die ärztliche Approbation (243). Ausbildungsstaaten waren v. a. Aserbaidschan (42), die Türkei (39) und die russische Föderation (24).

933 Anerkennungsverfahren wurden im Jahr 2025 nach Bundesrecht und 147 Verfahren nach Landesrecht entschieden.

Methodische Hinweise:

Die Angaben entstammen den zusammengefasst ausgewerteten amtlichen Datenerhebungen auf Grundlage der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) des Bundes und der Länder. Diese Gesetze regeln die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht oder dem jeweiligen Landesrecht unterliegen.

Zu den positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren zählen sowohl diejenigen Verfahren, bei denen direkt eine volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation bescheinigt wird, als auch diejenigen Anträge, bei denen die Auflage erteilt wird, eine Ausgleichsmaßnahme durchzuführen, und außerdem Verfahren, in denen ein beschränkter Berufszugang nach der Handwerksordnung, eine teilweise Gleichwertigkeit oder ein positiv-partieller Berufszugang gewährt wird.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Thema Bildung finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Thema Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) können in der Datenbank GENESIS-Online über die Tabellen zur Statistik nach § 17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) abgerufen werden.

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