Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 5. November 2026
Arbeitskosten bei 36,53 EUR pro Stunde im Jahr 2024 in Sachsen-Anhalt
- Arbeitskosten pro Stunde 2024 gegenüber 2020 um 23,5 % gestiegen
- Niveau der Arbeitskosten im Ländervergleich auf Rang 15 von 16
- Arbeitskosten mit 23,23 EUR pro Stunde im Gastgewerbe am niedrigsten
Halle (Saale) – Die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde erreichten 2024 ein Niveau von 36,53 EUR. Im Vergleich zum Durchschnitt der Arbeitskosten 2020 (29,57 EUR) war dies ein Anstieg um 23,5 %, wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt.
Arbeitskosten pro Stunde gegenüber 2020 um 23,5 % gestiegen
Seit 2008 verstärkte sich der Anstieg der Nettoarbeitskosten pro geleistete Stunde deutlich. 2012 gegenüber 2008 waren es +10,3 %, 2016 lag der Anstieg zu 2012 bei +9,6 %, 2020 waren es +14,8 % gegenüber 2016 und zuletzt der Sprung um +23,5 % zwischen dem Jahr 2024 und 2020 auf 36,53 EUR pro Stunde.
Einen hohen Einfluss auf die Entwicklung hatte das Arbeitnehmerentgelt, welches 2024 knapp 99,4 % der Arbeitskosten ausmachte und sich gegenüber 2020 um 21,2 % erhöhte. Die übrigen Anteile von etwas mehr als 0,6 % entfielen auf Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung (+38,6 %), sonstige Aufwendungen wie Anwerbungskosten oder vom Arbeitgeber gestellte Berufskleidung (+26,7 %) und Steuern auf die Lohnsumme oder Beschäftigtenzahl (+17,2 %).
Am Arbeitnehmerentgelt hatten die Bruttoverdienste (+20,7 % gegenüber 2020) einen Anteil von 76,2 %, die übrigen 23,2 % entfielen auf Sozialbeiträge der Arbeitgeber (+22,9 %).
Deutliche Steigerungen verzeichneten die gesetzlichen Personalnebenkosten mit einem Anteil von 24,1 % an den Arbeitskosten (+27,3 % gegenüber 2020). Eingeschlossen sind gesetzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Vergütung gesetzlicher Feiertage, Entgeltfortzahlung, unterstellte Sozialbeiträge zur Alters- und Gesundheitsvorsorge von Beamten und Steuern auf die Lohnsumme oder Beschäftigtenzahl. Rückläufig haben sich die Aufwendungen der Arbeitnehmer für betriebliche Altersversorgung entwickelt. Der Rückgang betrug 8,3 % gegenüber dem Jahr 2020 und der Anteil an den Arbeitskosten sank damit auf 0,8 %.
Der Anteil der Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Sachsen-Anhalt hat sich seit 2016 von 3,9 % auf 4,2 % im Jahr 2024 erhöht. Im Bundesdurchschnitt betrug der Anteil zuletzt 3,6 %. Absolut stiegen die Ausgaben pro Vollzeiteinheit in Sachsen-Anhalt im Verlauf von 8 Jahren von 1 738 EUR um 46,3 % auf 2 543 EUR.
Der Anteil der Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung pro Vollzeiteinheit lag 2016 und 2024 bei rund 0,4 %, nachdem 2020 der Anteil auf 0,3 % gesunken war. Gegenüber 2020 stiegen die absoluten Ausgaben der Arbeitgeber pro Vollzeiteinheit von 166 EUR um 38,6 % auf 230 EUR 2024.
Niveau der Arbeitskosten im Ländervergleich auf Rang 15 von 16
Im Durchschnitt für Deutschland betrug 2024 das Niveau der Nettoarbeitskosten pro geleistete Stunde 44,32 EUR, 19,2 % mehr als vor 4 Jahren. Im früheren Bundesgebiet einschl. Berlin waren es 45,32 EUR (+18,5 %) und in den ostdeutschen Bundesländern ohne Berlin 37,62 EUR pro Stunde (+24,5 %). Bereits seit 2004 lagen alle ostdeutschen Bundesländer auf den Rängen 12 bis 16 im Ländervergleich. Maßgeblich für die niedrigeren Arbeitskosten im Osten sind die durchschnittlich geringeren Bruttoverdienste, die einen Großteil der Arbeitskosten ausmachen. Sachsen-Anhalt hatte 2024 mit 36,53 EUR pro Stunde den Rang 15 vor Mecklenburg-Vorpommern mit 36,40 EUR. Damit lag das Niveau in Sachsen-Anhalt um 17,6 % unterhalb des Deutschlandwertes. 2020 betrug der Abstand 20,4 %.
Arbeitskosten mit 23,23 EUR pro Stunde im Gastgewerbe am niedrigsten
Mit 23,23 EUR pro geleistete Stunde waren die Arbeitskosten im Gastgewerbe im Jahr 2024 im Vergleich der Wirtschaftsabschnitte am niedrigsten. Im Bereich der Energieversorgung waren die Arbeitskosten mit 52,43 EUR mehr als doppelt so hoch. Unterhalb des Landesdurchschnitts von 36,53 EUR pro Stunde wurden Arbeitskosten u. a. in den Bereichen Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (26,36 EUR), Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz (28,53 EUR) und der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (30,50 EUR) pro Stunde ermittelt. Oberhalb des Durchschnitts lagen die Arbeitskosten u. a. in den Bereichen der Energieversorgung (52,43 EUR), der Erbringung von Finanz- und Versicherungsleistungen (47,02 EUR), im Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (46,47 EUR) und im Bereich Erziehung und Unterricht (46,19 EUR) pro geleistete Stunde.
Methodische Hinweise:
Die Arbeitskostenerhebung wird als Stichprobe auf Unternehmensebene bundesweit im Abstand von 4 Jahren nach europäischen Richtlinien durchgeführt, zuletzt für das Berichtsjahr 2024.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage), Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste der Auszubildenden. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten, wirken sich allerdings nicht auf die Nettoarbeitskosten je Stunde aus.
Weitere Informationen:
Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Thema Arbeitskosten können über die Tabellen zur Arbeitskostenerhebung (62411) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Kontakt für weitere Auskünfte
Ansprechpartnerin
Frau Richter-Grünewald
Pressesprecherin, Dezernatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0345 2318 702
Fax: 0345 2318 913
E-Mail: jana.richter-gruenewald(at)statistik.sachsen-anhalt.de
Social-Media-Kanäle
Bluesky: @statistiklsa.bsky.social
Mastodon: @StatistikLSA@social.sachsen-anhalt.de
X: @StatistikLSA
