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Größte ausländische Bevölkerungsgruppe stammte 2023 erneut aus der Ukraine

Nach Angaben aus dem Ausländerzentralregister lebten am 31.12.2023 insgesamt 181 370 Ausländerinnen und Ausländer in Sachsen-Anhalt.

Das waren 12 150 Personen mehr als im Vorjahr. Die größte Gruppe stellten die Ukrainerinnen und Ukrainer mit 37 760 Personen (18,6 %) dar. Die zweit- und drittgrößten Gruppen wurden durch 28 805 Personen aus Syrien (15,9 %) sowie 14 155 Personen aus Polen (7,8 %) gebildet.

Auf dem 4. und 5. Platz folgten die 10 910 Rumäninnen und Rumänen (6,0 %) sowie 8 875 Personen aus Afghanistan (4,9 %). Die Reihenfolge entsprach auch der Reihenfolge des Vorjahres. Auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise wich die Zusammensetzung und Reihenfolge von derjenigen auf der Landesebene ab. Lediglich der Landkreis Jerichower Land wies die gleiche Reihenfolge aus.

Gleichzeitig zeigte sich auch hier im Vergleich zu 2022 eine unveränderte Reihenfolge der 5 wichtigsten Ausländergruppen. Die größte Gruppe stellten erneut die Ukrainerinnen und Ukrainer in den Landkreisen Altmarkkreis Salzwedel (940), Burgenlandkreis (5 130), Jerichower Land (1 150) sowie Salzlandkreis (2 290) dar. In der kreisfreien Stadt Halle (Saale) (7 790) sowie in den Landkreisen Mansfeld-Südharz (1 105) und Saalekreis (2 240) waren es vorrangig Personen aus Syrien.

In 2 kreisfreien Städten und 5 Landkreisen änderte sich die Reihenfolge unter den 5 größten Ausländergruppen, setzte sich jedoch aus den gleichen Staatsangehörigkeiten wie 2022 zusammen. In der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau (1 640) sowie in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld (2 420), Börde (1 510), Harz (2 550), Stendal (1 625) und Wittenberg (1 330) waren es vorrangig Personen aus der Ukraine, während es in der Landeshauptstadt Magdeburg 5 675 Personen aus Syrien waren.

Weitere Informationen zum Thema Bevölkerung finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Hintergrundinformationen: Die Zahlen des Ausländerzentralregisters beruhen auf den Meldungen der örtlichen Ausländerbehörden und werden vom Bundesverwaltungsamt zusammengetragen. Sie werden aus Gründen der Geheimhaltung mit 5er-Rundung veröffentlicht.