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Sozialhilfe, Wohngeld

Sozialhilfe: Die Erhebungen liefern Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger.

Wohngeld: Das Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt.

Pressemitteilungen

Zahl der Woche: 1 841

2022 wurden durch die Sozialleistungsträger des Landes Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1 841 EUR je Antragsteller für Bestattungsleistungen gezahlt. Damit gingen die Ausgaben, nach 2 Jahren des Anstieges, wieder leicht zurück. Die Zahlungen erhielten 770 zur Bestattung verpflichtete Personen.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden 2022 Bestattungskosten nach § 74 SGB XII in Höhe von mehr als 1,4 Mill. EUR gezahlt. Das entsprach in etwa dem Stand von 2020.

Die erforderlichen Kosten werden übernommen, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu übernehmen.

Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Empfängerstatistiken der Sozialhilfe nach SGB XII unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt, sowie im Statistischen Bericht „Ausgaben und Einnahmen, Empfänger und Empfängerinnen der Sozialhilfe Jahr 2022“ des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 01.11.2023

Interaktive und statische Grafiken

Aktuelle Berichte

Aktuelle Tabelle

Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII mit Wohnort in Sachsen-Anhalt nach Kreisen 2022

Kreisfreie Stadt/
Landkreis
Land1
Empfänger/-innen
insgesamt
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
außerhalb
von Einrich-
tungen
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
außerhalb von
Einrichtungen
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
einzelne erwachsene
leistungs-
berechtigte
weibliche Personen
3
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
einzelne erwachsene
leistungs-
berechtigte
männliche Personen
3
(Anzahl)
Dessau-Roßlau, Stadt  270  180  255  165  90  50
Halle (Saale), Stadt  815  535  770  490  170  150
Magdeburg, Landeshauptstadt  935  655  880  600  240  185
Altmarkkreis Salzwedel  285  225  270  205  100  55
Anhalt-Bitterfeld  360  255  345  240  110  75
Börde  460  255  440  235  105  65
Burgenlandkreis  435  265  410  240  90  85
Harz  640  385  615  360  180  100
Jerichower Land  310  220  300  210  95  55
Mansfeld-Südharz  470  310  430  270  115  65
Saalekreis  370  265  350  245  100  55
Salzlandkreis  605  385  580  355  135  105
Stendal  360  235  345  220  100  70
Wittenberg  300  220  290  210  105  50
             
Sachsen-Anhalt 6 615 4 380 6 280 4 045 1 740 1 165

1 Gebietsstand 31.12.2022

2 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

3 Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

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