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Steuereinnahmekraft 2023 gestiegen

2023 wurde für die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden in Sachsen-Anhalt eine Steuereinnahmekraft von insgesamt 2 365 Mill. EUR ermittelt.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 185 Mill. EUR mehr als im Vorjahr. Mehr als 1/5 (521 Mill. EUR) der Steuereinnahmekraft 2023 entfiel auf die kreisfreien Städte. Für die kreisangehörigen Gemeinden errechneten sich insgesamt 1 844 Mill. EUR.  

Unter den kreisfreien Städten erreichte die Landeshauptstadt Magdeburg mit 1 032,37 EUR die höchste Steuereinnahmekraft pro Kopf. Für die Städte Dessau-Roßlau und Halle (Saale) wurde eine Steuereinnahmekraft von 872,44 EUR bzw. 850,46 EUR je Einwohnerin bzw. Einwohner ermittelt. Die kreisangehörigen Gemeinden erzielten 2023 eine durchschnittliche Steuereinnahmekraft von 1 137,41 EUR pro Kopf. Das waren 206,27 EUR mehr als die durchschnittliche Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte (931,14 EUR pro Kopf). Damit wurde im Vergleich zum Vorjahr für die kreisfreien Städte eine um rund 1 % höhere Steuereinnahmekraft ermittelt. Die durchschnittliche Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden stieg um 11 %.

Bei 35 der kreisangehörigen Gemeinden lag die Steuereinnahmekraft pro Kopf über der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden. Die Mehrzahl (180 kreisangehörige Gemeinden) erzielte eine unter dem Durchschnitt liegende Steuereinnahmekraft je Einwohnerin bzw. Einwohner. Dabei verzeichnete die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel 2023 mit 395,55 EUR pro Kopf die niedrigste Steuereinnahmekraft. Im Gegensatz dazu lag die Stadt Leuna mit 15 203,47 EUR mit Abstand vor den anderen Gemeinden. Danach folgten die Städte Lützen (7 368,69 EUR) und Arneburg (6 910,42 EUR).

Die Steuereinnahmekraft ist die Summe aus der Realsteueraufbringungskraft, den Gemeindeanteilen an der Lohn- und Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer, abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Die Realsteueraufbringungskraft wird gemeindeweise berechnet. Sie wird je Realsteuerart durch Multiplikation der einzelnen Grundbeträge mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz ermittelt. Die Addition der so errechneten Größen ergibt die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Die Steuereinnahme- und Realsteueraufbringungskraft ermöglichen einen Vergleich und die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt.

Alle genannten Merkmale werden jährlich im Realsteuervergleich ermittelt.

Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Thema Realsteuervergleich können über die Tabellen zum Realsteuervergleich (71231) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.