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Unternehmen der Wohnungswirtschaft

Unternehmen der Wohnungswirtschaft besitzen oder verwalten einen bedeutenden Anteil an zählungsrelevanten Objekten und sind für den Erfolg der Gebäude- und Wohnungs­zählung im Rahmen des Zensus 2022 von besonderer Bedeutung.

Mithilfe der Übermittlung von Bestandslisten (Frühjahr 2020), der aktualisierten Bestandslisten und Eigentümerlisten (Sommer 2021) sowie einer Testdatenlieferung (Ende 2021) wurde die Gebäude- und Wohnungszählung aufwändig vorbereitet. Auf diese Weise konnten Veränderungen der Gebäudebestände erfasst und eine bereinigte Grundlage für die Datenerhebung zum Zensus-Stichtag bereitgestellt werden.

Mit Stichtag 15.05.2022 waren die Unternehmen der Wohnungswirtschaft verpflichtet, die Erhebungsmerkmale zu allen Gebäuden und Wohnungen, die das Unternehmen an diesem Tag im Eigentum hatte und/oder verwaltete, für die Haupterhebung des Zensus 2022 zu melden. Die Meldung erfolgte ausschließlich elektronisch und gesammelt in einer Datei.