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Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)

Im Rahmen des Zensus 2022 fand eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) statt. In Deutschland gibt es derzeit kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden erfasst. Aus diesem Grund wurden u.a. die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen aber auch die Unternehmen der Wohnungswirtschaft direkt befragt. Diese wurden durch die Statistischen Ämter der Länder zunächst aus zur Verfügung stehenden Verwaltungsregistern, z.B. aus Grundsteuerdaten, ermittelt.

Die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung. Mithilfe der Gebäude- und Wohnungszählung in Kombination mit weiteren Erhebungsteilen des Zensus 2022 kann beispielsweise ermittelt werden, wie viel Wohnfläche einer vierköpfigen Familie durchschnittlich zur Verfügung steht und wie sich diese Werte deutschlandweit unterscheiden.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für den Zensus 2022?

Die Rechtsgrundlagen für den Zensus und seine Vorbereitung bilden in Deutschland das Bundesstatistikgesetz, das Zensusvorbereitungsgesetz 2022 sowie das Zensusgesetz 2022. Wie der Zensus durchgeführt wird, ist in den Ausführungsgesetzen der Länder geregelt.

Neben diesen speziellen Regelungen gelten die allgemeinen Gesetze der amtlichen Statistik (Bundesstatistikgesetz, Landesstatistikgesetze), des Datenschutzes (EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie die Datenschutzgesetze der Länder).

Was ist die Gebäude- und Wohnungszählung?

Ziel der GWZ ist die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Zensus-Stichtag am 15. Mai 2022 bestehender Gebäude mit Wohnraum und der darin befindlichen Wohnungen sowie bewohnter Unterkünfte. Gebäude, die ausschließlich gewerblich genutzt werden (z. B. Bürogebäude), sind nicht erhebungsrelevant.

Zum Zensus-Stichtag am 15. Mai 2022 wurden von den Befragten die im Zensusgesetz 2022 festgelegten Gebäude- und Wohnungsmerkmale sowie Hilfsmerkmale erhoben. Dazu zählen u. a. die Folgenden:

  • Art des Gebäudes
  • Baujahr
  • Heizungsart
  • Anzahl der Wohnungen im Gebäude
  • Art der Wohnungsnutzung
  • Wohnfläche je Wohnung
  •  Nettokaltmiete je Wohnung
  • Namen von bis zu zwei Wohnungsnutzenden je Wohnung

Wer wurde befragt?

Zu den Befragten der Gebäude- und Wohnungszählung zählten alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Gebäuden oder Wohnungen. Es bestand eine gesetzliche Pflicht zur Auskunftserteilung (§24 Abs. 1 Zensusgesetz 2022).

Auch die Unternehmen der Wohnungswirtschaft waren gesetzlich verpflichtet, Auskunft zum Gebäude- und Wohnungsbestand, der sich in deren Eigentum oder in der Verwaltung befindet, zu erteilen. Damit die Unternehmen der Wohnungswirtschaft mit ihrer Vielzahl an Gebäuden und Wohnungen ihrer Auskunftspflicht bequem und sicher nachkommen können, wurde durch die amtliche Statistik ein elektronischer Meldeweg zur Datenübermittlung bereitgestellt.

Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung 2022

Fragebogentest (Pretest) 2019

Im Herbst 2019 führte das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt im Rahmen der Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung einen freiwilligen Fragebogentest durch. Die vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer in Sachsen-Anhalt wurden zufällig ausgewählt. Mit Hilfe des Tests sollte der neu entwickelte Online-Fragebogen für die Haupterhebung auf Verständlichkeit überprüft und optimiert werden.

Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung 2021

Im Spätsommer 2021 führte das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt eine GWZ-Vorbefragung durch. Ziel war es, die Aktualität und Qualität der aus Verwaltungsregistern bislang ermittelten Daten der zu Befragenden für die GWZ-Haupterhebung zu prüfen. Im Hinblick auf die Erhebung am Zensus-Stichtag sollte geprüft werden, ob

  • die recherchierten Befragten tatsächlich Auskunft zum Gebäude und/oder zur Wohnung geben konnten,
  • die recherchierten Befragten an der vorliegenden Wohnanschrift erreicht werden konnten (postalische Zustellbarkeit),
  • die recherchierte Gebäudeanschrift korrekt war,
  • weiterer Wohnraum an der recherchierten Gebäudeanschrift vorhanden war, der bislang noch nicht erfasst wurde.

Haupterhebung zum Zensus -Stichtag am 15. Mai 2022

Ab Mitte Mai 2022 erhielten alle Auskunftspflichtigen der Gebäude- und Wohnungszählung ein postalisches Anschreiben vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Die Auskunft zu den relevanten Gebäude- und Wohnungsmerkmalen konnte durch die Auskunftspflichtigen schnell und sicher auf elektronischem Weg erteilt werden. Bei Bedarf konnte die Meldung auch auf einem Papier-Fragebogen oder telefonisch abgegeben werden.

Die Unternehmen der Wohnungswirtschaft übermittelten ihre Datenlieferungen zum Zensus-Stichtag 15.05.2022. über einen vorgegebenen elektronischen Weg direkt an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Die erhobenen Rohdaten werden im Anschluss an die Befragung für weitere Schritte aufbereitet. Nach Abschluss der Plausibilisierungsarbeiten und Qualitätssicherung werden die Daten des Zensus 2022 voraussichtlich im März 2024 veröffentlicht.

Alle Informationen zur Veröffentlichung sowie weitere Informationen erhalten Sie unter
www.zensus2022.de