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Unternehmen

Ein Unternehmen wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtliche selbstständige Einheit definiert, das aus handels-​ bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Grundlage für die An-/Ab- und Ummeldungen ist § 14 der Gewerbeordnung. Gewerbeummeldungen nach dem § 14 der Gewerbeordnung werden nicht in der Statistik erfasst. 


Handwerk

Die vierteljährliche Handwerksberichterstattung wird seit dem Berichtsjahr 2008 vierteljährlich als Auswertung von Verwaltungsdaten, die den statistischen Ämtern der Länder und des Bundes nach den §§ 2 und 3 des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes übermittelt werden, durchgeführt. Hauptzweck der Handwerkszählung ist es, Strukturinformationen über das Handwerk bereitzustellen. Die vorliegenden Ergebnisse wurden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige vorhandene Verwaltungsdaten ermittelt.