Menu
menu

Kommunale Finanzzuweisungen

Mit Wirkung vom 01.01.1996 hatte das Ministerium des Innern dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt die organisatorische Durchführung der sich aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Bezug auf die Abwicklung der Schlüsselzuweisungen, ergänzender Zuweisungen und Sonderzuweisungen ergebenden Landesaufgaben übertragen. Bereits zum 01.04.1995 erfolgte die Übertragung der Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes (GemFinRefG) zur Abrechnung der Gewerbesteuerumlage und der Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Mit Neufassung des Aufgabenübertragungserlasses vom 20. Mai 2008 nahm das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt ferner die Aufgabe des Kostenausgleichs an die Gemeinden für Mehrbelastungen der Kfz-Zulassungsbehörden nach dem Gesetz über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (MZuKraftStG ST) wahr.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 03.05.2011 über den Aufbau der Landesregierung und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche sind die o. g. Aufgaben auf das Ministerium der Finanzen übergegangen. Die bestehende Regelung über die Zuständigkeit des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt ist davon nicht berührt.

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt nimmt infolge der Aufgabenübertragung insbesondere folgende Aufgaben wahr:

I. Finanzausgleichsgesetz

  • Einholung und Erhebung aller erforderlichen Bemessungsgrundlagen

  • Abstimmung und Feststellung der Bemessungsgrundlagen mit den Gebietskörperschaften des Landes

  • Berechnung der Zuweisungen einschließlich der Finanzkraftumlage

  • Erstellung und Versand der Festsetzungsbescheide

  • Ermittlung der Ratenbeträge und Sicherstellung der termingerechten Auszahlung der Zuwei­sungen an die Kommunen

  • Bearbeitung von Widersprüchen

II. Gemeindefinanzreformgesetz

  • Erhebung und Feststellung der erforderlichen Berechnungsgrundlagen für die Gewerbesteuerumlage

  • Berechnung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie der Gewerbesteuerumlage

  • Erstellung und Versand der Quartalsabrechnungen und der Festsetzungsbescheide

  • Sicherstellung der termingerechten Auszahlung der Gemeindesteueranteile an die Kommunen

III. Gesetz über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer

  • Einholung und Erhebung aller erforderlichen Bemessungsgrundlagen

  • Berechnung der Ausgleichsbeträge

  • Sicherstellung der termingerechten Auszahlung an die Landkreise und kreisfreien Städte

Im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung Kommunaler Finanzzuweisungen werden an dieser Stelle von dem zuständigen Dezernat 23 des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt entsprechende Dokumente angeboten. Bereitgestellt werden neben aktuellen Rechtsgrundlagen und statistischen Daten auch aktuelle Informationen des Minis­teriums der Finanzen zur Haushalts- und Finanzwirtschaft, Datenmaterial als Orientierungs- bzw. Planungsgrundlage aber auch Informationen, Hinweise, Daten und Formulare aus der laufenden Abwicklung.

Die Dokumente sind nach einem öffentlichen sowie geschützten Bereich unterteilt. Der geschützte Bereich ist eine Arbeitsplattform und daher ausschließlich den Kommunen und ihren Spitzen­verbänden, sowie den Aufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt zugänglich.

Zur Registrierung drucken Sie bitte das Registrierungsformular aus und senden es auf dem Postweg an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt zurück.