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Gebietsstände

Gebietsstand ab 01.07.2007

Am 1. Juli 2007 trat in Sachsen-Anhalt eine neue Kreisgebietssstruktur in Kraft. Bestand das Land bislang aus 3 Kreisfreien Städten und 21 Landkreisen, so gibt es fortan neben den 3 kreisfreien Städten nur noch 11 Landkreise. Rechtliche Grundlage dieser Kreisgebietsreform bildete das Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung vom 11. November 2005 (GVBl. LSA S. 692) geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2006 (GVBl. LSA S. 544). Die Sitze der neugebildeten Landkreise sind ebenfalls durch den Landtag festgelegt worden (9 Einzelgesetze). Das im Jahre 1990 wieder gebildete Land Sachsen-Anhalt erfährt damit nach 1994 eine zweite große Gebietsreform auf dieser Ebene.

Von den 3 Kreisfreien Städten blieben die Stadt Halle (Saale) und die Landeshauptstadt Magdeburg unverändert; die Stadt Dessau fusionierte mit der zum ehemaligen Landkreis Anhalt-Zerbst gehörigen Stadt Roßlau (Elbe) zur Stadt Dessau-Roßlau und bleibt kreisfrei. Von den 21 Landkreisen blieben nur die beiden im Norden gelegenen Kreise Altmarkkreis Salzwedel und Stendal von der Kreisgebietsreform unberührt. Ansonsten sah das Gesetz regelmäßig den Zusammenschluss von 2 oder 3 Landkreisen zu einem neuen vor.

Allerdings war nach dem ursprünglichen Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung vom 11. November 2005 zunächst vorgesehen den Landkreis Anhalt-Zerbst, neben der bereits oben beschriebenen Umgliederung Roßlaus nach Dessau, etwa in der Mitte zu teilen. Der nordwestliche Teil sollte mit dem Landkreis Jerichower Land zu einem neuen Landkreis Anhalt-Jerichow, der südöstliche Teil mit dem Landkreis Wittenberg zu einem neuen, vergrößerten Landkreis Wittenberg vereinigt werden.

Die Regelungen bezüglich der Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst wurden bereits im Vorfeld des Gesetzes und danach weiterhin kontrovers diskutiert. In der zwischen CDU und SPD nach der Landtagswahl im März 2006 geschlossenen Koalitionsvereinbarung war vereinbart worden, dass, wenn "die Stadt Zerbst mit den umgebenden Gemeinden im Zuge der Umsetzung des Kreisneugliederungsgesetzes durch Bürgerentscheid eine andere Kreiszuordnung beschließen sollte, ... die Koalition dies gesetzgeberisch umsetzen" werde.

Auf diese Ankündigung hin wurde am 16. Juli 2006 in der Stadt Zerbst/Anhalt ein Bürgerentscheid zur zukünftigen Kreiszuordnung durchgeführt; in 16 weiteren Gemeinden fanden solche Bürgerentscheide am 13. August 2006 statt. Ergebnis all dieser Bürgerentscheide war, dass diese Gemeinden nicht, wie im Gesetz vorgesehen, eine Zuordnung zum neuen Landkreis Anhalt-Jerichow, sondern zum neuen Landkreis Anhalt-Bitterfeld wünschten.

Von der Landesregierung wurde ein Änderungsgesetz zum Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung erarbeitet und am 6. September 2006 in den Landtag eingebracht, welches die Regulierung der kreislichen Zuordnung dieser 17 Gemeinden entsprechend der Bürgerentscheide vorsah.

Nach der ersten Beratung des Gesetzes im Landtag am 14. Sptember 2006 fanden am 29. Oktober bzw. 12. November 2006 Bürgerentscheide in 7 weiteren Gemeinden in der Umgebung der Stadt Zerbst/Anhalt statt, bei denen sich 4 Gemeinden ebenfalls für eine veränderte Kreiszugehörigkeit zum neuen Landkreis Anhalt-Bitterfeld entschieden.

Die Ergebnisse auch dieser Bürgerentscheide fanden bei der schließlichen Verabschiedung des Änderungsgesetzes am 16. November 2006 (zweite Beratung) Berücksichtigung, wobei noch eine weitere Gemeinde aufgrund raumordnerischer Gesichtspunkte dem Anhalt-Bitterfelder Landkreis zugeordnet wurde. Insgesamt gehören seit dem 1. Juli 2007 nur 71 der ursprünglich 29 zum Landkreis Anhalt-Jerichow zugeordneten Gemeinden zu diesem Landkreis, welcher entsprechend des Änderungsgesetzes weiterhin "Jerichower Land" heißt; die anderen 22 sind nunmehr Gemeinden des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

Durch § 12 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung war den am 22. April 2007 gewählten Kreistagen der 9 neuen Landkreise die Möglichkeit gegeben, auf der jeweiligen konstituierenden Sitzung ihrem Kreis - abweichend vom sonst üblichen Genehmigungsverfahren nach der Landkreisordnung - einen anderen als den im Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung festgelegten Namen zu geben. Der Landkreis Salzland machte am 11. Juli 2007, der Landkreis Burgenland am 16. Juli 2007 von diesem Recht Gebrauch. Die neuen Namen lauten "Salzlandkreis" (ab 12. Juli 2007) und "Burgenlandkreis" (ab 1. August 2007). Nachdem sich nunmehr alle Kreistage konstituiert haben, und es zu keiner weiteren Namensänderung kam, bleibt es bei den anderen, im Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung festgelegten Kreisnamen. Es stehen damit die Namen für alle Landkreise fest.
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1 bei Inkrafttreten der Kreisgebietsreform am 1. Juli 2007 wegen einer Eingemeindung real nur 6 Gemeinden

Gebietsinformationen (Änderungsübersicht zur Kreisgebietsreform am 1. Juni 2007 sowie Kreisnamen und Kreissitze)

Gebietsstand bis 30.06.2007

Bis zum 30. Juni 2007 gab es in Sachsen-Anhalt neben den Kreisfreien Städten Dessau, Halle (Saale) und Landeshauptstadt Magdeburg 21 Landkreise, von denen nur der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Stendal nach Inkrafttreten der Kreisgebietsreform unverändert erhalten geblieben sind.

Diese Kreisstruktur galt 13 Jahre. Sie resultierte aus der im Jahre 1993 beschlossenen Kreisgebietsreform, die am 1. Juli 1994 wirksam wurde. Damals wurde die Zahl der Landkreise von 37 auf 21 reduziert. Bemerkenswert ist, dass auch die Zahl der Gemeinden im genannten Zeitraum von 1305 auf 1033 (minus 21 %) gesunken ist.

Die hier, unter "Gebietsstand bis 30.06.2007", gegebenen Informationen beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Juli 1994 bis 30. Juni 2007 (Gebietsveränderungen) bzw. genau auf den 30. Juni 2007, den Tag vor der Kreisreform (Karten und Schlüsselnummern). Die Übersichtstabelle wird zukünftig noch erweitert werden.

Gebietsinformationen (Übersicht, Karten, Gebietsveränderungen, Schlüsselnummern)

Gebietsstand bis 30.06.1994

Vom 3. Oktober 1990 bis 30. Juni 1994 existierten in Sachsen-Anhalt neben den 3 Kreisfreien Städten 37 Landkreise. Es gab in Sachsen-Anhalt 3 Regierungsbezirke: Dessau, Halle und Magdeburg.

Der Landtag Sachsen-Anhalts beschloss am 13. Juli 1993 das Gesetz zur Kreisgebietsreform, wonach sich das Land ab 1. Juli 1994 in 3 Kreisfreie Städte und 21 Landkreise gliederte.

Die hier, unter "Gebietsstand bis 30.06.1994", gegebenen Informationen beziehen sich auf den Zeitraum vom 3. Oktober 1990 bis 30. Juni 1994 (Gebietsveränderungen) bzw. genau auf den 30. Juni 1994, den Tag vor der Kreisreform (Schlüsselnummern).

Gebietsinformationen (Übersicht, Karten, Gebietsveränderungen, Schlüsselnummern)