Menu
menu

Vergnügungsteuer erreichte 2022 nicht das Vor-Corona-Niveau

10 610 Tsd. EUR Vergnügungsteuer verbuchten die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt 2022.

Das waren 1 108 Tsd. EUR weniger als 2019 mit 11 718 Tsd. EUR. Die Pandemie-Einschränkungen führten im 1. Corona-Jahr (2020) zu einem Absinken auf 8 270 Tsd. EUR und im 2. Corona-Jahr (2021) auf 6 215 Tsd. EUR. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, lagen 2022 die Einzahlungen 9 % unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie (2019). 

Die kreisfreien Städte nahmen 2022 zusammen 3 559 Tsd. EUR Vergnügungsteuer ein. Das entsprach 6,36 EUR pro Kopf. Die Landeshauptstadt Magdeburg meldete 1 737 Tsd. EUR, gefolgt von den kreisfreien Städten Halle (Saale) mit 1 475 Tsd. EUR und Dessau-Roßlau mit 348 Tsd. EUR.

107 von 215 kreisangehörigen Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt meldeten 2022 Vergnügungsteuer. Zusammen flossen 7 050 Tsd. EUR bzw. 4,34 EUR pro Kopf. Die höchsten Einzahlungen unter den kreisangehörigen Gemeinden verbuchten 2022 die Städte Zeitz (492 Tsd. EUR), Bitterfeld-Wolfen (468 Tsd. EUR) und Sangerhausen (389 Tsd. EUR).

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Finanzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und können dem Statistischen Bericht "Gemeindefinanzen, Einzahlungen und Auszahlungen; Kassenstatistik 01.01.2022 - 31.12.2022" entnommen werden.

Die Basisdaten können über die Tabellen zur Kassenstatistik und zur Jahresrechnung in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.