Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt nach neuesten vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ mitteilt, war dieser Rückgang auf die Abnahme der Zahl der marginal Beschäftigten sowie der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger zurückzuführen.
Gegenüber dem IV. Quartal 2021 nahm die Erwerbstätigenzahl in Sachsen-Anhalt insgesamt um 1,2 Tsd. Personen ab, wozu maßgeblich der Rückgang im Produzierenden Gewerbe (-2,9 Tsd. Personen) beitrug. In den Dienstleistungsbereichen (+1,9 Tsd. Personen), darunter besonders im Bereich Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister; Grundstücks- und Wohnungswesen (+1,0 Tsd. Personen), war dagegen ein Anstieg zu beobachten.
Im Vergleich zum III. Quartal 2022 nahm die Zahl der Erwerbstätigen saisonbedingt um 2,4 Tsd. Personen (+0,2 %) zu. Dabei erfolgte der Anstieg nur in den Dienstleistungsbereichen (+3,4 Tsd. Personen), darunter besonders im Bereich Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit; Private Haushalte (+2,4 Tsd. Personen). In der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (-0,7 Tsd. Personen) und im Produzierenden Gewerbe (-0,4 Tsd. Personen) gab es dagegen einen Rückgang.
In Deutschland stieg die Erwerbstätigenzahl im IV. Quartal 2022 gegenüber dem Vorquartal um 258,0 Tsd. Personen (+0,6 %). Im Vergleich zum Vorjahr setzte sich der seit dem II. Quartal 2021 zu verzeichnende Anstieg auch im IV. Quartal 2022 fort. Die Erwerbstätigenzahl stieg gegenüber dem IV. Quartal 2021 um insgesamt 492,0 Tsd. Personen (+1,1 %) auf 45,9 Mill. Personen (Westdeutschland ohne Berlin: +1,1 %, Ostdeutschland ohne Berlin: +0,4 %). Die Spannweite der Veränderungsraten gegenüber dem Vorjahresquartal reichte von -0,1 % in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bis +2,9 % in Berlin.
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom Februar 2023 basieren, handelt es sich um Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR). Zusätzlich zur Erstberechnung des IV. Quartals 2022 wurden auch die bisher veröffentlichten Zahlen ab dem I. Quartal 2022 und das Jahr 2022 überarbeitet. Hierbei wurden alle zum jetzigen Berechnungszeitpunkt zusätzlich verfügbaren erwerbsstatistischen Quellen einbezogen. Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder als Selbstständige,
einschl. deren mithelfenden Familienangehörigen, eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Es ist zu beachten, dass sowohl die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie seit März 2020 als auch der Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine seit März 2022 zu einer erhöhten Unsicherheit bei der Schätzung der Erwerbstätigenzahlen führen. Die massiv gestiegene und mittlerweile wieder gesunkene Kurzarbeit wirkte sich dabei allerdings nicht auf die Erwerbstätigenzahlen aus, da Kurzarbeitende nach den Konzepten der Erwerbstätigenrechnung unverändert als Erwerbstätige zählen.
Weitere Informationen und Ergebnisse zum Thema Erwerbstätigkeit können auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt oder auf der Homepage des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ www.statistikportal.de abgerufen werden.