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6 öffentliche und 2 private Theaterunternehmen spielten in der Saison 2020/21

Mit Stichtag 01.01.2021 boten in der Spielzeit 2020/21 die 6 öffentlichen Theaterunternehmen in Sachsen-Anhalt ihrem Publikum 8 481 Sitzplätze an.

D. h., im Land kamen auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner 7,6 Sitze in einem öffentlichen Theater. Wie das Statistische Landesamt anlässlich des Welttages des Theaters am 27. März mitteilt, wurden in der Spielzeit insgesamt 108 383 Theaterbesuchende in Sachsen-Anhalt gezählt (Spielzeit 2019/20: 501 162 Personen). 2021 kamen zu den öffentlichen Theaterunternehmen noch 2 Privattheater mit 3 002 Besuchen. Wenn angenommen wird, dass jede Person in Sachsen-Anhalt nur einmal im Jahr ein Theater besucht, waren knapp 5 % der Bevölkerung Sachsen-Anhalts trotz der Corona-Pandemie 2021 in einem solchen.

2021 gab es in Sachsen-Anhalt laut statistischem Unternehmensregister 129 Rechtliche Einheiten im Wirtschaftsbereich Darstellende Kunst. Zu dem Wirtschaftszweig Darstellende Kunst gehören neben den Tätigkeiten von Theaterensembles, Opernensembles und anderen Künstlern auch die Tätigkeiten von solchen Theaterhäusern, Opernhäusern u. Ä., bei denen ein festes Ensemble beschäftigt wird bzw. regelmäßig auftritt. Des Weiteren gab es 16 Rechtliche Einheiten, die dem Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen zuzurechnen sind. Im Vergleich zu 2020 sank die Zahl der Einheiten im Bereich Darstellende Kunst um 3, während im Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen die Gesamtzahl um 1 gestiegen ist. Beide Bereiche erwirtschafteten 2021 insgesamt 50 558 000 EUR Umsatz. Es konnte ein Plus von 4 % (2020: 48 464 000 EUR) verbucht werden. Das Ergebnis lag deutlich unter dem Wert von 2019 mit 65 558 000 EUR (220 Rechtlichen Einheiten in beiden Bereichen).

Die Angaben für die Theater entstammen der Theaterstatistik des Deutschen Bühnenverein e. V. für die Spielzeit 2020/21. Laut Angaben der Theaterstatistik gingen die Zahl der Besucherinnen und Besucher in der genannten Spielzeit um rund 80 % zurück.

Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.

Eine Rechtliche Einheit wird dann auswertungsrelevant, wenn sie im Berichtsjahr einen Umsatz von mehr als 22 000 EUR erzielte oder kumuliert über die 12 Monate des Berichtsjahres über mindestens eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder mindestens 12 geringfügig entlohnt Beschäftigte verfügt.