Menu
menu

Rechtsgrundlagen

Landesstatistiken

Landesstatistikgesetz Sachsen-Anhalt (StatG-LSA) vom 18. Mai 1995 | gültig ab: 25.05.1995

Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Texte kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden.

Bundesstatistiken

Das Statistische Bundesamt stellt seine Arbeitsunterlage "Sammlung statistischer Rechtsgrundlagen" kostenlos im Internet zu Verfügung.

Zu den Rechtsgrundlagen (externer Link)

Informationszugangsgesetz

Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt  (IZG LSA) vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA S. 242) gewährleistet den Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Landes Sachsen-Anhalt. Gemäß §§ 3 bis 6 IZG LSA ist der Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen bzw. eingeschränkt, wenn datenschutzrechtliche Belange entgegenstehen. Den Informationspflichten nach § 11 Abs. 3 IZG LSA kommt das Statistische Landesamt in seinem Internetangebot in den Abschnitten "Veröffentlichungen" und "Wir über uns" nach.